Regierungsmitteilung vom 12. Mai 2021
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Die Regierung gibt die Totalrevision der Normalarbeitsverträge für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis und für das Alp- und Hirtschaftspersonal zur Anhörung frei. Zudem spricht sie einen Beitrag für die Aufwertung der Moorlandschaft Val Fenga.
Totalrevision der Normalarbeitsverträge für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis und für das Alp- und Hirtschaftspersonal zur Anhörung freigegeben
Die Regierung gibt die Totalrevision der Normalarbeitsverträge für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis und für das Alp- und Hirtschaftspersonal zur Anhörung frei. Die beiden Normalarbeitsverträge stammen aus dem Jahr 1998 und sind überarbeitungsbedürftig. Entsprechend beantragte der Bündner Bauernverband im Herbst 2019 die Revision der beiden Normalarbeitsverträge. In der Folge wurden die beiden Entwürfe ausgearbeitet.
Gemäss Obligationenrecht muss ein Normalarbeitsvertrag vor dem Erlass veröffentlicht werden, und es ist eine Frist anzusetzen, innert welcher jeder, der ein Interesse glaubhaft macht, schriftlich dazu Stellung nehmen kann. Ausserdem werden Berufsverbände oder gemeinnützige Vereinigungen, die ein Interesse haben, angehört. Entsprechend sind nur spezielle Verbände oder Vereinigungen direkt zur Stellungnahme eingeladen, während Dritte ein Interesse für eine Stellungnahme geltend machen müssen. Die Anhörung dauert bis 25. Juli 2021.
Anhörungsunterlagen zur Totalrevision der Normalarbeitsverträge für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis und für das Alp- und Hirtschaftspersonal
Die Regierung gibt die Totalrevision der Normalarbeitsverträge für das
landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis und für das Alp- und Hirtschaftspersonal zur
Anhörung frei.
Aufwertung der Moorlandschaft Val Fenga
Der Gemeinde Valsot, als federführende Gemeinde, wird für die Umsetzung des Rückbaukonzepts vom 15. Dezember 2019 mit den geplanten Massnahmen zur Aufwertung der Moorlandschaft Val Fenga von nationaler Bedeutung ein Beitrag in Höhe von maximal 200 000 Franken ausgerichtet. Bund und Kanton teilen sich diese Kosten je zur Hälfte.
In der Moorlandschaft Val Fenga im Unterengadin sollen die Bauten und Anlagen zurückgebaut werden, welche ursprünglich für die Schweizer Armee und in den letzten Jahrzehnten für die Stromversorgung der Heidelberger Hütte des Deutschen Alpenvereins genutzt wurden. Die Moorlandschaft Val Fenga ist gemäss Inventarbeschreibung eine der schönsten und höchstgelegenen Tal-Moorlandschaften der Schweiz. Das Hochtal ist sehr abgeschieden und daher in einem selten naturnahen Zustand erhalten geblieben. Mit dem Rückbau dieser Bauten und Anlagen kann eine wirksame Aufwertung der Moorlandschaft erzielt werden.
©ARINAS environment AG
Der
Gemeinde Valsot, als federführende Gemeinde, wird für die Umsetzung des
Rückbaukonzepts vom 15. Dezember 2019 mit den geplanten Massnahmen zur
Aufwertung der Moorlandschaft Val Fenga von nationaler Bedeutung ein Beitrag in
Höhe von maximal 200 000 Franken ausgerichtet.
Beiträge aus dem Alkoholzehntel und den Alkoholpatentgebühren
Diverse gemeinnützige Organisationen, Einrichtungen, Vereine, Verbände und Stiftungen erhalten dieses Jahr einen Beitrag von insgesamt 364 000 Franken aus dem Ertrag der Alkoholpatentgebühren. Laut dem Gastwirtschaftsgesetz wird der Reinertrag des Kantons aus der Besteuerung des Kleinhandels mit gebrannten Wassern zu einem Drittel für gemeinnützige Zwecke und zu zwei Dritteln für die Förderung des Tourismus verwendet.
Zudem werden im Kanton Graubünden insgesamt 627 307 Franken aus dem Alkoholzehntel des Bundes ausbezahlt. Die Mittel werden für Informationsmassnahmen zur Verhütung von Alkoholproblemen sowie des Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauchs verwendet. Weiter werden die Mittel für Massnahmen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit Abhängigkeitsproblemen eingesetzt sowie für Programme, die sich an Risikogruppen richten. Zudem werden spezialisierte Beratungsstellen sowie ambulante Betreuungs- und Behandlungseinrichtungen für Alkohol-, Suchtmittel-, Medikamenten- und Drogenabhängige mitfinanziert. Gemäss Alkoholgesetz stehen den Kantonen zehn Prozent vom Reinertrag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung zu (Alkoholzehntel).
Diverse gemeinnützige Organisationen,
Einrichtungen, Vereine, Verbände und Stiftungen erhalten dieses Jahr einen
Beitrag von insgesamt 364 000 Franken aus dem Ertrag der Alkoholpatentgebühren.
Bettagskollekte 2021
Der Ertrag der Bettagskollekte 2021 wird auf Beschluss der Regierung zu je einem Drittel folgenden Organisationen, die Dienstleistungen für die Bündner Bevölkerung erbringen und aufgrund der aktuellen Lage besonders gefordert sind, zugesprochen: der Genossenschaft Fontana Passugg, dem Verein TECUM und der Stiftung Tischlein deck dich. Der Eidgenössische Dank-, Buss- und Bettag findet am 19. September 2021 statt. Am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag wird in allen Kirchen des Kantons eine Kollekte für gemeinnützige Zwecke durchgeführt. Über die Verwendung bestimmt die Regierung. In der Rechnung 2020 belief sich die Kollekte auf 21 000 Franken. Für 2021 wird mit einer Kollekte in der Höhe von 24 000 Franken gerechnet.
Der Ertrag der Bettagskollekte 2021 wird auf
Beschluss der Regierung zu je einem Drittel folgenden Organisationen, die
Dienstleistungen für die Bündner Bevölkerung erbringen und aufgrund der
aktuellen Lage besonders gefordert sind, zugesprochen: der Genossenschaft Fontana Passugg, dem Verein
TECUM und der Stiftung Tischlein deck dich.
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Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden