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Graubünden erfreut sich grosser Beliebtheit als Austragungs- und Zielort von Lagern sowohl im Schul-, Kultur-, Sport- als auch im Freizeitbereich. Solche Veranstaltungen sollen diesen Sommer sicher durchgeführt werden können. Aufgrund der kantonalen Testvorgaben und der Lockerungen auf Bundesebene fallen die Restriktionen bezüglich Teilnehmenden per 31. Mai 2021. Für Lager mit erwachsenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern gelten die Bundesvorgaben (aktuell 50 Personen).

Zum Zeitpunkt des Lagerbeginns müssen Lagerveranstaltende weiterhin über ein negatives Testergebnis aller Teilnehmenden verfügen. Die Testresultate dürfen nicht älter als 72 Stunden sein. Für die Tests vor dem Lager sind alle Testarten ausser Selbsttests zugelassen (Antigen‑Schnelltest, PCR‑Tests, gepoolte Speicheltest). Bei mehr als drei Übernachtungen müssen alle Teilnehmenden eine Anschlusstestung durchführen. Dabei können neben den oben genannten Tests neu auch Selbsttests verwendet werden.

Bewilligungspflicht künftig aufgehoben
Die Bewilligungspflicht wird aufgehoben. Lager unterstehen in Graubünden ab dem 31. Mai 2021 nur noch einer Meldepflicht. Damit wird sichergestellt, dass im Falle eines COVID‑19‑Ausbruchs während der Lagerveranstaltung das Contact Tracing garantiert werden kann. Die Meldung für ein Lager hat gemäss Vorgaben des Bundes ein rechtsgenügliches Schutzkonzept und gemäss Vorgabe des Gesundheitsamtes ein Testkonzept zu umfassen. Sie kann über das Meldeformular per E‑Mail an kfsinfo@amz.gr.ch erfolgen. Die Schutz- und Testvorgaben dienen dazu, das Risiko eines Ausbruchs in dieser Situation mit erhöhter Übertragungsgefahr zu minimieren.

Die maximale Personenanzahl bei Lagerveranstaltungen richtet sich nach den Vorgaben des Bundes: Bei Kinder- und Jugendlagern gibt es bezüglich Teilnehmenden keine zahlenmässige Einschränkung. Die Anzahl der Personen mit Organisations-, Leitungs- oder Hilfsfunktion mit Jahrgang 2000 und älter ist jedoch auf maximal 50 beschränkt. Für alle anderen Lager gilt die Obergrenze gemäss Bund (gegenwärtig 50 Personen). Als Lager gilt jede organisierte Veranstaltung mit mehr als einer Übernachtung.


Auskunft:
Kommunikationsstelle Coronavirus Kanton Graubünden, E‑Mail kfsmedien@amz.gr.ch, Tel. +41 79 716 22 95 (ausschliesslich für Medienschaffende)


Gremium: Gesundheitsamt
Quelle: dt Gesundheitsamt

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