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Vor dem Starleratunnel im Avers lösten sich am letzten Dienstag Felsmassen aus einer steilen Felswand oberhalb der Averserstrasse. In mehreren Ereignissen sind seither etwa 50 Kubikmeter Fels abgestürzt. Infolge eines drohenden Felssturzes auf die Averserstrasse bleibt diese bis auf Weiteres gesperrt.

Die installierte Felsüberwachungsanlage zeigt seit letzter Nacht starke Geschwindigkeitszunahmen innerhalb der Felswand an. Es drohen mehrere zehn bis hunderte Kubikmeter Fels auf die Strasse zu fallen.

Sofortmassnahmen
Die Averserstrasse musste bei Innerferrera und beim Abzweiger Val di Lei für jeglichen Verkehr gesperrt werden. Auch für Fussgängerinnen und Fussgänger ist der Durchgang gesperrt. Das Tiefbauamt Graubünden untersucht heute mit einem ortskundigen Geologen das Felssturzgebiet und koordiniert die ersten Arbeiten. Die Gemeinden organisieren zusammen mit dem Zivilschutz eine Luftbrücke, welche für wichtige Verschiebungen von Personen eingesetzt wird.

Weiteres Vorgehen
Für die Felsarbeiten wird ein Sicherungsdispositiv eingerichtet. Ein spezialisiertes Unternehmen wird während den nächsten Tagen bis Wochen den instabilen Felsbereich sprengtechnisch abbauen und Felsreinigungen ausführen. Sobald die Felswand ausreichend gesichert ist, wird das Tiefbauamt Graubünden die Kantonsstrasse räumen lassen und für den Verkehr wieder freigeben.

Strassensperrungen
Die Averserstrasse bleibt bis auf Weiteres gesperrt. Am kommenden Montag, 31. Mai 2021 wird entschieden, ob und allenfalls wann die Strasse wieder geöffnet werden kann. Informationen zur Befahrbarkeit der National- und Kantonsstrassen sind auf strassen.gr.ch ersichtlich.


Fotobeilagen:

Instabile Felsmasse oberhalb der Averserstrasse
Foto 1: Instabile Felsmasse oberhalb der Averserstrasse
Absturzgefährdete Felspartie welche die Averserstrasse bedroht
Foto 2: Absturzgefährdete Felspartie, welche die Averserstrasse bedroht


Auskunftsperson:
Gion Hagmann, Chef Strassenerhaltung Tiefbauamt Graubünden, Tel. +41 81 257 37 35, E-Mail Gion.Hagmann@tba.gr.ch


Gremium: Tiefbauamt
Quelle: dt Standeskanzlei

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