Die Anzahl Lektionen pro Halbtag ist gemäss kantonaler Schulverordnung auf der Primarstufe in der Regel auf vier beschränkt. Unter Berücksichtigung der pädagogischen Bedürfnisse ermöglicht die Regierung in begründeten Fällen den Schulträgerschaften neu eine Ausweitung auf fünf Lektionen. Dabei haben die Bedürfnisse der Kinder Vorrang vor organisatorischen und finanziellen Vorteilen.
Die Regierung hat die kantonale Schulverordnung revidiert. Damit ist sie einem politischen Anliegen gefolgt, dass Schulträgerschaften bei begründetem Bedarf die Anzahl Lektionen pro Halbtag auf der Primarstufe von in der Regel vier auf maximal fünf Lektionen ausweiten können.
Sorgfältige Prüfung notwendig
Der Regierung ist bewusst, dass bei jüngeren Schülerinnen und Schülern aus pädagogischen Gründen eine Ausweitung der Unterrichtszahl pro Halbtag sehr sorgfältig geprüft werden muss. Zur Rhythmisierung des Jahres-, Monats-, Tages- und Lektionenablaufs achtet man im Schulbereich auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Aktivitäts- und Beruhigungsphasen, zwischen Actio et Reactio, zwischen Auf und Ab, zwischen Aufnahme und Sättigung, um den Lernprozess zu unterstützen. Gerade in der frühen kindlichen Entwicklungsphase ist dieser harmonische Wechsel Voraussetzung, um die innere Bereitschaft für das Lernen aufrechtzuerhalten. In der Regel sollten daher vier Lektionen Unterricht pro Halbtag nicht überschritten werden. Trotzdem gibt es begründbare Fälle, in denen eine Ausweitung der Regel überdacht werden muss. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn besondere fahrplantechnische Engpässe des öffentlichen Verkehrs vorliegen, wenn Schülerinnen- und Schülertransporte kaum anders organisiert werden können, oder wenn grössere Betreuungskosten durch Randzeiten entstehen. Auch lassen sich ausnahmsweise einzelne Lektionen für einen Teil der Schülerschaft besser und somit harmonischer in einem Halbtag integrieren, um damit an einem anderen mehr Freiräume zu schaffen.
Das Kind im Mittelpunkt
Da die Stundenpläne jeweils vor Schuljahresbeginn vom Amt für Volksschule und Sport kontrolliert werden, lässt sich im Dialog herausfinden, ob eine durch die Schulträgerschaften geschaffene Ausweitung der Unterrichtslektionen pro Halbtag sinnvoll und zweckdienlich ist oder nicht. Bei allen diesbezüglichen Überlegungen und Entscheiden steht das Kindeswohl stets über der rein administrativ einfacheren oder finanziell günstigeren Lösung. So geht es auch hier letztlich um ein harmonisches Abwägen und um eine kompromissbereite Lösung im Sinne der Schule und ihrer Akteure.
Auskunftsperson:
Regierungsrat Dr. Jon Domenic Parolini, Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. +41 81 257 27 01, E-Mail Jondomenic.Parolini@ekud.gr.ch
Zuständig: Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement