Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen

Impftermine ohne Voranmeldung stossen auf grosse Nachfrage. Letzte Woche haben in Davos 70 und in Chur 430 Personen die Walk-In-Möglichkeiten genutzt. Eine weitere Möglichkeit sich ohne Anmeldung impfen zu lassen, wird am Freitag, 6. August 2021 von 16 bis 20 Uhr an der Churer Bahnhofstrasse (Höhe Manor) geboten.

Aufgrund der Nachfrage nach Impfterminen ohne vorgängige Anmeldung werden am Freitag, 6. August 2021 weitere Walk-In-Möglichkeiten geboten. Personen ab 18 Jahren können sich zwischen 16 und 20 Uhr kostenlos an der Bahnhofstrasse (Höhe Manor) gegen das Coronavirus impfen lassen. Das Walk-in-Angebot umfasst die Registrierung sowie die Impfung vor Ort. Die Zweitimpfung erfolgt am 6. oder 7. September 2021 im Impfzentrum Kreuzspital. Impfwillige bringen ihre Krankenkassenkarte, sowie die ID oder den Reisepass mit.

Das Walk-in-Angebot kann ebenfalls für Zweitimpfungen genutzt werden, falls mindestens 28 Tage seit der Erstimpfung vergangen sind (also Erstimpfung vor dem 10. Juli 2021).

Aufgrund der schweizweit steigenden Fallzahlen empfiehlt das Gesundheitsamt Graubünden allen Impfwilligen, sich jetzt gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Es zeigt sich, dass die Impfung die einzige Alternative zu einer grösseren Infektionswelle im Herbst ist. Während rund 47,2 Prozent der Bündner Bevölkerung zweimal geimpft sind, weisen insbesondere die 40- bis 60-jährigen eine zu geringe Impfquote auf. Das Risiko ernsthafter Komplikationen bei einer Erkrankung am Coronavirus ist für diese Altersgruppen um ein Vielfaches höher als die Wahrscheinlichkeit schwerer Impfnebenwirkungen. Sowohl die Übertragung wie auch das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs werden durch eine vollständige Impfung stark reduziert.

Die reguläre Anmeldung für eine Coronaimpfung ist weiterhin über die Webseite www.gr.ch/impfung möglich.

Auskunft:

Kommunikationsstelle Coronavirus Kanton Graubünden, E-Mail kfsmedien@amz.gr.ch, Tel. +41 79 716 22 95 (ausschliesslich für Medienschaffende)


zuständig: Gesundheitsamt

Neuer Artikel