Das Gesetz zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden ist seit 1. Januar 2021 in Kraft. Eine wichtige Aufgabe im Bereich der Förderung kommt dem Verein GRdigital zu, der als gesetzlich vorgeschriebene Fachorganisation am 10. Mai 2021 gegründet wurde. Mit dem Abschluss des Leistungsauftrags konnte ein nächster wichtiger Meilenstein erreicht werden.
Der Vorstand von GRdigital hat in den letzten Monaten die Aufbauarbeiten des Vereins vorangetrieben. Dabei stehen neben der Einrichtung des Fachrats und der Geschäftsstelle die Vorbereitungen für die Gesuchabwicklung im Vordergrund. Gemäss Gesetz ist der Verein unter anderem für die Prüfung der Machbarkeit und der Wirksamkeit von Digitalisierungsvorhaben sowie die Abgabe von Förderempfehlungen zuhanden des Kantons zuständig. Für die Förderung der digitalen Transformation in Graubünden stehen 40 Millionen Franken zur Verfügung.
Leistungsauftrag für die Aufbauphase abgeschlossen
Ein wichtiger Meilenstein konnte nun erreicht werden. Der Kanton hat mit dem Verein einen Leistungsauftrag für die Aufbauphase, die bis Ende Jahr dauert, abgeschlossen. Der Verein wird in den nächsten Wochen den Fachrat und die Geschäftsstelle, die insbesondere auch die Anlaufstelle für Branchenorganisationen für Fragen zur digitalen Transformation und zu Digitalisierungsvorhaben darstellt, einrichten. Weiter wird er Fördergesuche prüfen und im Anschluss zuhanden des Kantons Förderempfehlungen abgeben. Diese basieren auf einem Förderleitbild und Förderkriterien, die vom Verein in Absprache mit dem Kanton entwickelt und von der Regierung zusammen mit dem Leistungsauftrag genehmigt wurden. Den abschliessenden Förderentscheid fällt jeweils die Regierung.
Gesuche oder Projektideen können bei GRdigital eingereicht werden
Gesuche zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben oder Projektideen können ab Ende Oktober 2021 direkt beim Verein GRdigital über ein Online-Formular eingereicht werden. Projektideen können für eine erste Begutachtung per E-Mail an gesuch@grdigital.digital in Form einer Projektskizze (maximal 10 Seiten) gesandt werden. In den nächsten zwei bis drei Wochen wird GRdigital zudem über das Förderleitbild und die Förderkriterien detaillierter informieren. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Website von GRdigital.
Auskunftsperson:
Regierungsrat Marcus Caduff, Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 15, E-Mail: info@dvs.gr.ch.
zuständig: Departement für Volkswirtschaft und Soziales