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Das Gesundheitsamt Graubünden zieht nach der nationalen Impfwoche ein positives Fazit: Hausärztinnen und Hausärzte, Impfzentren, Apotheken, Spitäler und Gemeinden haben über 100 Informations-, Beratungs- und Impfmöglichkeiten angeboten und konnten 956 zusätzliche Erstimpfungen machen. Ab 16. November 2021 ist bei positivem Antikörpernachweis ein 90‑tägiges COVID‑Zertifikat erhältlich. Derweil steigen die Fallzahlen wieder markant an.

Während der nationalen Impfwoche wurden die Beratungs- und Impfangebote stark ausgebaut. Hausärztinnen und Hausärzte, Impfzentren, Apotheken, Spitäler und Gemeinden in Graubünden haben über 100 Informations-, Beratungs- und Impfmöglichkeiten ermöglicht und damit die Hemmschwelle für die Coronaimpfung gesenkt.

Das Gesundheitsamt zieht eine positive Bilanz: Die Impfwoche verlief störungsfrei. Zudem wurden vergangene Woche 956 Erstimpfungen durchgeführt; mehr als in der Vorwoche.

Jede Impfung zählt
68 Prozent der Bündnerinnen und Bündner haben nun mindestens eine Impfung erhalten. Mit Blick auf die stark steigenden Fallzahlen sowie die Belastung der Akutspitäler und der Intensivstationen wird Ungeimpften weiterhin empfohlen, von den bestehenden Informations- und Beratungsangeboten Gebrauch zu machen, den Nutzen und die Risiken für sich selber und die Allgemeinheit abzuwägen und sich möglichst impfen zu lassen. Die bisherigen, weltweiten Erfahrungen zeigen, dass das Risiko ernsthafter, auch tödlicher Komplikationen bei einer Erkrankung am Coronavirus um ein Vielfaches höher ist, als die Wahrscheinlichkeit schwerer Nebenwirkungen aufgrund der COVID‑19‑Impfung.

COVID‑Zertifikat bei Antikörper
Ab dem 16. November 2021 können COVID‑Zertifikate auch für Personen ausgestellt werden, die mit einem aktuellen positiven Antikörpertest belegen können, dass sie genesen sind und über ausreichend Antikörper verfügen. Das Zertifikat ist 90 Tage und nur in der Schweiz gültig.

Die Blutentnahme zur Antikörperbestimmung kann in der Hausarztpraxis oder in Apotheken durchgeführt werden. Die eigentliche Analyse erfolgt in einem Labor. Die Antikörperbestimmung ist kostenpflichtig und wird Personen empfohlen, die annehmen, dass sie früher mit dem Coronavirus angesteckt wurden und die noch nicht geimpft sind.

  • Fällt der Antikörper‑Nachweis positiv aus, stellt das Labor ein 90‑tägiges COVID‑Zertifikat aus. Ein positiver Antikörper‑Nachweis bedeutet, dass man früher mit dem Coronavirus in Kontakt kam und Antikörper dagegen gebildet hat.
    Ein noch besserer Schutz gegen eine Zweit‑Infektion kann mit einer zusätzlichen, einmaligen COVID‑Impfung erreicht werden. Damit kann dann ein Geimpften‑Zertifikat beantragt werden (365 Tage gültig).

  • Ist der Antikörper‑Nachweis negativ, ist man gegen das Coronavirus nicht immun. Deshalb besteht ein höheres Risiko für einen schweren Verlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus. Bei negativem Antikörper‑Test wird eine Schutzimpfung empfohlen.

Wird der Antikörpertest zwischen 16. und 30. November 2021 durchgeführt und erfolgt danach die Impfung bis spätestens am 5. Dezember 2021, werden die Kosten für die Antikörperbestimmung bei der Impfung zurückerstattet.

Überlastung der Gesundheitsversorgung führt zu Patienten-Triage
Derzeit werden sehr stark steigende Fallzahlen verzeichnet. Die Entwicklung wird sich mit einer Verzögerung von rund 14 Tagen auf die Anzahl Hospitalisationen und nochmals rund 14 Tage später auf die Belegung der Intensivstationen durch COVID‑Patienten auswirken. Es besteht die Gefahr, dass die medizinische Versorgung auf den Intensivstationen bei anhaltend hohen Fallzahlen über die kommenden Wochen wegen der Zunahme schwerer COVID‑Fälle an ihre Grenzen stösst. In diesem Fall müssten Triagen in der Versorgung von Patienten vorgenommen und Operationen verschoben werden. Davon wären auch Personen mit anderen Krankheiten als COVID betroffen, auch beispielsweise Personen, deren Operationen verschoben werden müssen.

Das Gesundheitsamt Graubünden appelliert deshalb einmal mehr an die Eigenverantwortung und empfiehlt dringend, den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, sich mit Gesichtsmasken zu schützen und die Hände regelmässig zu waschen sowie Menschenansammlungen zu meiden.

Auskunft:

Kommunikationsstelle Coronavirus Kanton Graubünden, E‑Mail kfsmedien@amz.gr.ch, Tel. +41 79 716 22 95 (Nur für Medienschaffende)


zuständig: Gesundheitsamt

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