Die Regierung nimmt
Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) betreffend die geplante
Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV). Mit Blick auf die
Neukonzessionierung des regionalen Service public ab 2025 sollen damit die
Versorgungsgebiete der Lokalradios und der Regionalfernsehen aktualisiert
werden. Die bisherigen Versorgungsgebiete datieren von 2007. Gemäss
Vernehmlassungsentwurf sollen Überschneidungen von Versorgungsgebieten (VG)
vermieden werden, das heisst: Einerseits würde die Region Moesa neu als fester
Bestandteil der VG Südostschweiz erscheinen und entfiele somit aus dem VG Sopraceneri, andererseits würde die Region Sarganserland/Werdenberg der VG Ostschweiz zugesprochen und entfiele somit aus der VG Südostschweiz.
Aktuell ist
aufgrund des Referendums über das Medienpaket die politische Ausgangslage nicht
in allen Punkten klar. Ebenso geht aus den Vernehmlassungsunterlagen nicht im
Detail hervor, welche Auswirkungen die Beschneidung der bisherigen
Konzessionsgebiete auf die Zuteilung der Gebührenanteile hätte. Dies sowie die
zu erwartenden sinkenden Erträge aus Werbung und Sponsoring bedeuten für die
Medienunternehmen Unsicherheitsfaktoren beziehungsweise fehlende
Planungssicherheit, was insgesamt dafür spricht, im jetzigen Zeitpunkt auf eine
Revision zu verzichten und stattdessen die bestehenden Konzessionen unverändert
zu verlängern. Unabhängig davon, ob der Vernehmlassungsentwurf in der
vorliegenden Form weiterverfolgt wird oder aber die Revision zu einem späteren
Zeitpunkt wiederaufgenommen wird, betont die Regierung, dass Überschneidungen
der Konzessionsgebiete in Grenzregionen weiterhin zulässig sein müssen. Dies
gilt insbesondere für die Regionen Moesa und Sarganserland/Werdenberg.
Angesichts der
besonderen sprachlich-kulturellen Verhältnisse im Kanton Graubünden beantragt
die Regierung zudem, dass die spezifischen Auflagen zugunsten der
Sprachminderheiten und die Zusammenarbeit mit den Sprachorganisationen auch in
Zukunft in der Verordnung selber verankert bleiben. Ebenfalls explizit in die
Verordnung aufzunehmen ist, dass es sich bei den zu erbringenden Sendungen in
rätoromanischer und italienischer Sprache auch um Informationsleistungen
handeln muss, die sich auf die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen
Besonderheiten der betroffenen Gebiete beziehen.
Vernehmlassungsunterlagen
Eidgenössisches Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation