Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen

Die COVID-19-Impfung wird fünf- bis elfjährigen Kindern empfohlen, deren Eltern oder Erziehungsberechtigte diese aufgrund der individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung für ihr Kind wünschen. Die Impfung wird insbesondere Kindern empfohlen die wegen einer chronischen Erkrankung bereits stark gesundheitlich belastet sind und/oder wenn immungeschwächten Personen in ihrem Umfeld leben. Die Anmeldung ist online über die kantonale Webseite möglich.

Die Kinderimpfungen werden in den regionalen Impfzentren sowie in einigen Kinderarztpraxen durchgeführt. Während den Kinderimpfungen sind ausgebildete Kinderärztinnen oder Kinderärzte zur Betreuung und Beratung vor Ort. Die Anmeldung für die Kinderimpfung ist online über die kantonale Webseite möglich. Die ersten Termine sind ab Samstag, 8. Januar 2022 verfügbar.

Die Grundimmunisierung umfasst zwei Impfungen im Abstand von 28 Tagen mit dem Comirnaty-Kinderimpfstoff von Pfizer/Biontech. Die einzelne Impfdosis entspricht einem Drittel der Erwachsenendosis (10 µg).

Impfempfehlung insbesondere bei vorbelasteten Kindern
Die COVID-19-Impfung wird Kindern empfohlen, deren Eltern oder Erziehungsberechtigte diese aufgrund einer individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung für ihr Kind wünschen. Diese Empfehlung gilt besonders für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren, die:

  1. wegen einer chronischen Erkrankung bereits stark gesundheitlich belastet sind, um möglichst jede zusätzliche Erkrankung/Infektion zu verhindern.
  2. enge Kontakte (Haushaltsmitglieder) von Personen sind, die sich zum Beispiel wegen Immunschwäche selbst mit der Impfung nicht ausreichend schützen können. Die Impfung dieser Kinder reduziert vorübergehend das Übertragungsrisiko auf diese vulnerablen Personen.

Kindern mit einer bestätigten Coronainfektion im Alter von fünf bis elf Jahren wird eine Impfdosis nur dann empfohlen, wenn diese zu den oben genannten Gruppen a) und b) gehören. Allen anderen genesenen Kindern wird aktuell keine Impfung empfohlen.

Was ist für die Impfung mitzubringen?

  • Ausweis (ID oder Pass) des Kindes sowie der erziehungsberechtigten Begleitperson
  • Krankenkassenkarte des Kindes
  • Nachweis der ersten Impfung für Zweitimpfung (Impfnachweis oder Zertifikat in Papier oder App)
  • Impfausweis (falls Eintrag gewünscht)
Wir weisen darauf hin, dass in den Impfstellen aufgrund der epidemiologischen Lage eine Maskentragpflicht für Kinder ab fünf Jahren gilt. Kindermasken werden vor Ort abgegeben.

Auskunft:

Kommunikationsstelle Coronavirus Kanton Graubünden, E‑Mail kfsmedien@amz.gr.ch, Tel. +41 79 716 22 95 (ausschliesslich für Medienschaffende)


zuständig: Gesundheitsamt
Neuer Artikel