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Ab 1. Januar 2022 steht eine kantonale Anlaufstelle für Opfer rassistischer Diskriminierung zur Verfügung. Ein entsprechendes Beratungsangebot wird ausgebaut.

Nachdem im letzten Jahr die Forderung nach der Schaffung eines Beratungsangebots für rassistische Diskriminierung im Kanton Graubünden lauter wurde, prüfte das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit (DJSG) verschiedene Optionen. Insbesondere prüfte das DJSG, wie in Graubünden ein niederschwelliges Beratungsangebot implementiert und umgesetzt werden könnte. Es kam zum Schluss, dass auf den bereits vorhandenen Kompetenzen der Fachstelle Integration aufgebaut werden soll.

Breites Beratungsnetzwerk und Fachaustausch
Das Bedürfnis nach Beratung ist derzeit schwierig zu beziffern. Die Beratungsstelle startet mit einem Umfang von circa 10‑20 Stellenprozenten. Abgestimmt auf das kantonale Integrationsprogramm (KIP2) soll Ende 2023 eine erste Bilanz gezogen werden. Beibehalten wird der Kanton Graubünden die Leistungsvereinbarung mit der selbstständig öffentlich‑rechtlichen Anstalt Asylorganisation Zürich (AOZ). Darin ist unter anderem auch die Beratung und Unterstützung in komplexen Fällen vorgesehen sowie die Möglichkeit, nach entsprechender Rückfrage, Fälle zur Weiterbearbeitung an die AOZ zu übergeben.
Mit der Schaffung einer kantonalen Rassismusberatungsstelle verbunden ist auch der Beitritt zum Beratungsnetz für Rassismusopfer (www.network-racism.ch). Diese Mitgliedschaft sichert den Fachaustausch und die Vernetzung der Beratungsstellen. Das Beratungsnetz erwartet im Gegenzug die Einhaltung von Qualitätsstandards bezüglich Qualifizierung sowie Aus- und Weiterbildung der beratenden Personen.

Beratungsverständnis fördern
Strategisches Ziel ist die Information und Beratung bei Fragen des Diskriminierungsschutzes. Das Interesse an Informationen zum Thema und an individuellen Beratungen nahm in den letzten Jahren zu.

Zielgruppe des Angebotes der kantonalen Beratungsstelle gegen Rassismus und Diskriminierung sind Personen oder deren Angehörige, die sich aufgrund ihrer Hautfarbe, ihrer Herkunft, ihrer Religion oder anderer kultureller Merkmale diskriminiert fühlen. Beratung erhalten aber auch Fachinstitutionen sowie Personen und Organisationen, die der Diskriminierung bezichtigt werden. Die Beratungsstelle bietet allgemeine Auskunft und Unterstützung. Ziel ist es, die von Diskriminierung betroffenen Menschen zu stärken, sowie ihre Lebenssituation zu verbessern. Aktivitäten werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung der ratsuchenden Person eingeleitet. Das Beratungsangebot wurde hinsichtlich Zielgruppe und Hilfestellung breit gefasst, denn nicht alle Formen von Rassismus werden im Sinne der Bundesverfassung und des Strafgesetzbuches strafrechtlich verfolgt oder können allein mit Hilfe des Strafrechts für die Betroffenen zufriedenstellend gelöst werden. Die Beratungen sind kostenlos.

Betroffene Personen können sich unter www.rassismusberatung.gr.ch, telefonisch unter +41 81 257 63 44 oder per E‑Mail an rassismusberatung@gr.ch melden.

Auskunftspersonen:

  • Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. +41 81 257 25 01, E‑Mail Peter.Peyer@djsg.gr.ch
  • Felix Birchler, Leiter Fachstelle Integration/Kantonaler Integrationsdelegierter, Tel. +41 81 257 36 84, E‑Mail Felix.Birchler@afm.gr.ch

zuständig: Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit

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