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In der oberen Surselva haben sich in den vergangenen Wochen in Siedlungen gehäuft besorgniserregende Begegnungen zwischen einem Einzelwolf und Menschen ergeben, welche insgesamt als problematisches Verhalten eines Wolfs mit potentieller Gefährdung des Menschen zu qualifizieren sind. Der Kanton hat daher entschieden, den Abschuss des Problemtiers unter Anwendung der polizeilichen Generalklausel vorzunehmen. Der Wolf wurde in der Nacht auf den 20. Januar 2022 durch die Wildhut erlegt.

Die Wildhut hatte die Entwicklung bezüglich der Begegnungen des Einzelwolfs mit Menschen in der Cadi seit geraumer Zeit aufmerksam verfolgt und stand in Kontakt mit den Gemeindebehörden. Mehrere Versuche, das Tier mit einem Telemetrie-Sender zu versehen und mit Gummischrot zu vergrämen, blieben erfolglos. Gleichzeitig hatten die Begegnungen innerhalb des Siedlungsgebiets in den vergangenen Wochen stark zugenommen, wobei der Wolf zunehmend mit einem problematischen Verhalten mit potentieller Gefährdung des Menschen aufgefallen war. So kam es am vergangenen Sonntagmorgen um 6.15 Uhr zu einer Begegnung, bei welcher der Wolf unbemerkt einer Person gefolgt war und schliesslich in einer Entfernung von zwei Metern über einen längeren Zeitraum nahe der Person verweilte, um in der Folge weiter Richtung Dorf zu laufen. Die offensichtlich zunehmende Gewöhnung dieses Wolfs an den Menschen und das dadurch erhöhte Risiko einer Gefährdung für den Menschen waren alarmierend. Beim mittlerweile erlegten Wolfsrüden handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Einzelwolf.

Anwendung der polizeilichen Generalklausel
Um das Risiko einer zunehmenden Gefährdung von Menschen zu vermeiden, hat der Kanton entschieden, den Abschuss des Problemtiers unter Anwendung der polizeilichen Generalklausel vorzunehmen. Der Wolf wurde in der Nacht auf den 20. Januar 2022 in unmittelbarer Siedlungsnähe erlegt und für weitere Untersuche ans Zentrum für Fisch- und Wildtiermedizin Fiwi in Bern überführt. Die genetische Untersuchung wird am Laboratoire de Biologie de la Conservation, Université de Lausanne, vorgenommen werden.

Verhaltensregeln bei Begegnung mit Wölfen
Wölfe, die in freier Wildbahn aufwachsen und dort leben, sind nicht grundsätzlich gefährlich und meiden meist den Kontakt zu Menschen. Gefährlich kann es werden, wenn sich Wölfe an den Menschen gewöhnen und seine Anwesenheit gar mit Futter in Verbindung bringen. Bei Begegnungen mit einem Wolf sollte man sich entsprechend den Empfehlungen des Amts für Jagd und Fischerei verhalten und diese umgehend der Wildhut melden.

Auskunftsperson:

Dr. Adrian Arquint, Leiter Amt für Jagd und Fischerei, Tel. +41 81 257 38 92 (telefonisch erreichbar zwischen 10.00 bis 11.30 Uhr), E-Mail Adrian.Arquint@ajf.gr.ch


zuständig: Amt für Jagd und Fischerei

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