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Die Regierung hebt die Zertifikatspflicht für Besucherinnen und Besucher in Gesundheitseinrichtungen auf. Zudem werden in der kantonalen Verwaltung die Maskenpflicht sowie die Homeoffice-Empfehlung aufgehoben.

Die epidemiologische Lage stimmt zuversichtlich. Eine Überlastung der Spitäler ist ausgeblieben und die Belegung der Intensivpflegestationen hat weiter abgenommen. Nachdem der Bundesrat die meisten Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie aufgelöst hat, hebt die Regierung weitere kantonale Vorgaben auf:

  • Die Zertifikatspflicht für Besucherinnen und Besucher von Spitälern, Kliniken, Angeboten für die stationäre Pflege und Betreuung von Langzeitpatientinnen und -patienten und betagten Personen, Diensten der häuslichen Pflege und Betreuung (Spitex), Wohnheimen für Menschen mit Behinderung, Wohnheimen für Kinder und Jugendliche und Kindertagesstätten
  • Die Maskenpflicht sowie die Homeoffice-Empfehlung in der kantonalen Verwaltung

Die Aufhebung der Massnahmen tritt per sofort in Kraft.

Auskunft:

Kommunikationsstelle Coronavirus Kanton Graubünden, E-Mail kfsmedien@amz.gr.ch, Tel. +41 79 716 22 95 (nur für Medienschaffende)


zuständig: Regierung

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