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Baugesuche sollen im Kanton Graubünden zukünftig auch digital eingereicht und bearbeitet werden können. Unter der Federführung des Amts für Raumentwicklung wird zurzeit eine Plattform für ein elektronisches Baubewilligungsverfahren (eBBV) entwickelt, deren Einführung auf Ende Jahr 2023 geplant ist. Die Gemeinden und Vertreterkreise der Gesuchstellenden werden eng miteinbezogen.

Wer ein Gebäude bauen, sanieren oder umbauen möchte, reicht bei der Gemeinde ein Baugesuch ein. Je nach Art und Lage des geplanten Objekts starten damit unterschiedliche Baubewilligungsverfahren. Bei einigen dieser Verfahren sind nebst der Gemeinde auch verschiedene kantonale Amtsstellen in die Prüfung des Gesuchs involviert. Sowohl für die Bauherrschaften als auch für die prüfenden Ämter bei den Gemeinden und beim Kanton sind die damit verbundenen papiergestützten Prozesse heute teils sehr aufwendig, langwierig und fehleranfällig. Jährlich werden zwischen 12 000 und 19 000 Baugesuche bei den Bündner Gemeinden eingereicht. Davon betreffen rund 1600 Gesuche Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone, zum Beispiel für Ställe, für die Sanierung von Ferienhäusern, für Beschneiungsanlagen oder für Wasserversorgungen.

Einfacher und schneller dank elektronischer Lösung
Um die Verfahren für alle Beteiligten zu vereinfachen und zu beschleunigen, wird unter der Federführung des kantonalen Amts für Raumentwicklung aktuell ein elektronisches Baubewilligungsverfahren (eBBV) entwickelt. Damit werden die Gesuchstellenden zukünftig besser durch den Prozess der Gesucherfassung geführt. Auf diese Weise kann die Anzahl unvollständiger oder fehlerhafter Gesuche reduziert werden. Für die kommunalen und kantonalen Ämter wird die Beurteilung der Gesuche einfacher, weil diese zukünftig mit allen erforderlichen Unterlagen digital zur Verfügung stehen und von verschiedenen Fachstellen gleichzeitig bearbeitet werden können. Die Beurteilung kann damit nicht nur schneller, sondern auch transparenter vorgenommen werden.

Projektschritte sind definiert
Der Projektfahrplan sieht vor, bis zum kommenden Herbst ein umfassendes Konzept zu erarbeiten und ein IT-Entwicklungsunternehmen für die Umsetzung der elektronischen Plattform zu beauftragen. Die Einführung der Plattform ist auf den Herbst 2023 geplant. Den Gemeinden obliegt dann der Entscheid, ob sie ihren Einwohnerinnen und Einwohnern die Nutzung dieser Plattform anbieten möchten. So oder so wird den Gesuchstellenden aber auch zukünftig die herkömmliche Gesucherfassung mit Papierformularen offenstehen. Erfahrungen aus anderen Kantonen, die bereits eine entsprechende Lösung anbieten, zeigen allerdings, dass das elektronische Baubewilligungsverfahren grossen Zuspruch geniesst.

Einbezug von Gemeinden und Gesuchstellenden bei der Entwicklung
Der Erfolg des eBBV hängt davon ab, ob es sich einfach in die Bearbeitungsprozesse der Gemeinden integrieren lässt und von den Gesuchstellenden leicht anwendbar ist. Damit dies sichergestellt wird, sind die Gemeinden und Vertreterkreise der Gesuchstellenden eng in die Entwicklung eingebunden. Zu diesem Zweck sind in diesem Jahr Workshops und Prototypentests angelaufen.

Teil der kantonalen E-Government Strategie
Das Projekt zur Entwicklung des eBBV ist Bestandteil des Umsetzungsplans der E-Government-Strategie Graubünden. Mit der Strategie werden Schritt für Schritt kantonale Behördengängen für die Bevölkerung und für die Wirtschaft digitalisiert. Im Rahmen der Umsetzung der Strategie wird das Projekt eBBV davon profitieren können, dass für eine orts- und zeitunabhängige Nutzung der kantonalen Leistungen ein Serviceportal geschaffen wird. Im Weiteren wird die E-Government-Strategie die technischen und rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um künftig den digitalen Rechtsverkehr zu ermöglichen.

Alle Informationen zum Projekt «Elektronisches Baubewilligungsverfahren» sind auf der Webseite www.ebbv.gr.ch zu finden.

Auskunftspersonen:

  • Omar Selmi, Projektleiter eBBV, Kreisplaner in der Abteilung Nutzungsplanung und BAB, Amt für Raumentwicklung, Tel. +41 81 257 23 34, E-Mail Omar.Selmi@are.gr.ch
  • Richard Atzmüller, Leiter Amt für Raumentwicklung, Tel. +41 81 257 23 21, E-Mail Richard.Atzmueller@are.gr.ch

zuständig: Amt für Raumentwicklung

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