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Der Kanton Graubünden hebt wie der Bund die Isolationspflicht für infizierte Personen und die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr sowie in den Gesundheitseinrichtungen per 1. April 2022 auf. Weiterhin empfohlen werden regelmässiges Lüften, Abstand halten und bei Symptomen zuhause zu bleiben.

In den vergangenen Wochen hat die Zahl der COVID-19-Patientinnen und Patienten auf den Intensivstationen nicht zugenommen. Der Bundesrat hebt die letzten Massnahmen in der COVID-19-Verordnung besondere Lage auf. Ab dem 1. April 2022 entfällt deshalb die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Formal wird die Regierung voraussichtlich am kommenden Dienstag die Aufhebung der besonderen Lage beschliessen.

Betriebe und Institutionen können das Tragen von Masken vorschreiben
Den Betrieben und Institutionen ist es weiterhin erlaubt, das Tragen von Masken vorzuschreiben. Zudem ist das freiwillige Tragen von Masken weiterhin möglich. Das Gesundheitsamt empfiehlt zum Schutz von besonders gefährdeten Personen weiterhin regelmässiges Lüften und gründliches Händewaschen. Personen mit Symptomen wird nach Absprache mit dem Arbeitgebenden empfohlen, zuhause zu bleiben.

Mit der Aufhebung der Isolationspflicht beendet das kantonale Contact Tracing deren Kernaufgabe. Positiv getestete Personen erhalten jedoch weiterhin eine automatische Mitteilung mit der Information, dass bezüglich Absenzen die Vorgaben des Arbeitgebenden oder der Schule gelten.

Kantonales Dashboard wird eingestellt
Die kantonale Corona-Hotline (+41 81 257 44 44) bleibt in einem reduzierten Umfang bis auf Weiteres erreichbar. Zudem wird die Informationsplattform www.gr.ch/corona weiterhin betrieben und aktualisiert. Eingestellt wird hingegen das kantonale Dashboard. Es wurde seit Pandemiebeginn zehn Millionen Mal aufgerufen. Ersatz bietet das BAG Dashboard, welches jeweils dienstags aktualisiert wird.

Impfangebot wird angepasst
Das Impfangebot wird laufend der Nachfrage angepasst. Ab April 2022 steht in einigen Impfzentren, Praxen für Allgemeinmedizin und Apotheken noch ein reduziertes COVID-Impfangebot zur Verfügung. Die Impfangebote werden laufend unter www.gr.ch/corona aktualisiert.

Auskunft:

Kommunikationsstelle Coronavirus Kanton Graubünden, E-Mail kfsmedien@amz.gr.ch, Tel. +41 79 716 22 95 (nur für Medienschaffende). Sie bleibt für Medienschaffende weiterhin Anlauf- und Auskunftsstelle für Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus.


zuständig: Gesundheitsamt

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