Die Regierung nimmt im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2022 insbesondere zu den Themen Grossraubtiere und Strukturverbesserungen Stellung. Ausserdem genehmigt sie die gesetzliche Grundlage für die Verlängerung des Schutzschirms für Grossanlässe.
Vorzeitige Abalpung darf nur eine kurzfristige Notlösung sein
Die Regierung nimmt Stellung zum landwirtschaftlichen
Verordnungspaket 2022 des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung
und Forschung. Die Vernehmlassungsvorlage enthält Anpassungen von insgesamt 22
landwirtschaftlichen Verordnungen. Für den Kanton Graubünden stehen
insbesondere die beiden Themen Grossraubtiere und Strukturverbesserungen im
Fokus des Verordnungspakets.
Allgemein bewertet es die Regierung als positiv, dass die
Vorlage den Handlungsbedarf infolge der Präsenz von Grossraubtieren
berücksichtigt. Sie hält aber fest, dass weitere Möglichkeiten zur Regulierung
von Grossraubtierpopulationen als wichtiger Bestandteil des Herdenschutzes über
die Jagdgesetzgebung umso mehr gefordert und eingeführt werden müssen. Ebenso
weist die Regierung darauf hin, dass die Möglichkeit der vorzeitigen Abalpung
keine Herdenschutzmassnahme ist. Die vorgeschlagenen Anpassungen zur Stärkung
des Herdenschutzes werden zwar im Grundsatz unterstützt, allerdings darf die
vorzeitige Abalpung nur eine übergangsmässige Notlösung sein, bis die
Jagdgesetzgebung eine weitere Regulierung der Grossraubtierpopulationen zulässt.
Betreffend
Strukturverbesserungen betont die Regierung, dass diese für Bergkantone von
grösster Bedeutung sind. Angesichts der neuen Herausforderungen in den
Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung ist eine Erhöhung der Kredite für
Strukturverbesserungsmassnahmen äusserst wichtig. Daher unterstützt der Kanton
Graubünden jegliche dafür notwendige Massnahme.
Link: Vernehmlassungsunterlagen
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Die Regierung nimmt Stellung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2022 des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung.
Grossanlässe von überkantonaler Bedeutung erhalten weiterhin Unterstützung
Die Regierung erlässt die Verordnung zum kantonalen Gesetz über
Massnahmen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung in Zusammenhang
mit der COVID‑19‑Epidemie.
Der Grosse Rat hat das kantonale Gesetz über Massnahmen für
Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung in Zusammenhang mit der
COVID‑19‑Epidemie in der Aprilsession 2022 beraten und mit 103 zu 0 Stimmen bei
0 Enthaltungen zugestimmt. Der Erlass wurde notwendig, weil der Bund den
Schutzschirm verlängert hat und die bisherige Notverordnung zum Schutzschirm
ausläuft. Mit einer Fortführung des Schutzschirms bis Ende 2022 wird den
Veranstaltenden auch weiterhin eine Planungssicherheit gegeben. Dies ist vor
allem bei einer allfälligen rückkehrenden Verschlechterung der
epidemiologischen Lage sehr wertvoll.
Sowohl
das Gesetz als auch die Verordnung werden per 1. Mai 2022 in Kraft gesetzt.
Die Regierung erlässt die Verordnung zum kantonalen Gesetz über Massnahmen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung in Zusammenhang mit der COVID‑19‑Epidemie.
Kantonsbeitrag für Lawinenverbauungsprojekt «Crap Stagias» in der Surselva
Die Regierung genehmigt das Projekt «Erweiterung Lawinenverbauung
Crap Stagias» der Gemeinde Medel/Lucmagn und spricht einen Kantonsbeitrag von
höchstens 608 000 Franken. Das Projektgebiet liegt zwischen Disentis/Mustér und
dem Lukmanierpass. Die Ausführung des Projekts erfolgt in vier Bauetappen. Als
Projektabschluss ist das Jahr 2025 vorgesehen.
Die Zielsetzung des
vorliegenden Projekts besteht darin, den Schutz des Siedlungsgebietes der
Fraktion Platta und der Kantonsstrasse sicherzustellen. Hierfür sollen acht
Werkreihen mit temporären Lawinenverbauungen mit einer Gesamtlänge von
460 Metern erstellt werden. Zudem soll das Gebiet aufgeforstet werden. Mit
der Umsetzung des vorliegenden Projekts können die bestehenden Risiken
insbesondere für die stark exponierten Gebäude erheblich reduziert werden.
Die Regierung genehmigt das Projekt «Erweiterung Lawinenverbauung Crap Stagias» der Gemeinde Medel/Lucmagn und spricht einen Kantonsbeitrag von höchstens 608 000 Franken.
Kantonsbeiträge für behindertengerechte öV-Haltestellen in Valbella und Lenzerheide
Die Regierung genehmigt drei Projekte der Gemeinde Vaz/Obervaz für den Umbau von öV-Haltestellen entlang der Julierstrasse und der
Voa davos Lai. Die Haltestellen «Valbella, Canols», «Lenzerheide/Lai,
Fadail/Lido» und «Lenzerheide/Lai, Central» sollen nach dem
Behindertengleichstellungsgesetz ausgebaut werden, indem jeweils eine
Haltekante von 22 Zentimeter erstellt wird. Die Kosten für das Gesamtprojekt
belaufen sich auf rund 838 000 Franken.
Gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen stehen der Gemeinde
Vaz/Obervaz für die Realisierung des Projekts verschiedene Kantonsbeiträge zu.
Zum einen gewährt die Regierung der Gemeinde an die Kosten für den Bau der Haltebuchten
der Haltestelle Valbella, Canols (in beide Fahrtrichtungen) gemäss
Strassengesetz einen Beitrag von maximal 223 200 Franken. Zum anderen sichert sie
ihr an den Bau der Haltestellen Lenzerheide/Lai, Fadail/Lido (in beide Fahrtrichtungen)
sowie der Haltestellen Lenzerheide/Lai, Central (in beide Fahrrichtungen)
gemäss Gesetz über den öffentlichen Verkehr Beiträge von maximal 99 600 Franken
respektive von maximal 51 600 Franken zu.
Die Regierung genehmigt drei Projekte der Gemeinde Vaz/Obervaz für den Umbau von öV-Haltestellen entlang der Julierstrasse und der Voa davos Lai.