Die Gemeindestrukturen in Graubünden sind in den vergangenen Jahren stark in Bewegung geraten. Die zahlreichen Gemeindezusammenschlüsse führten dazu, dass sich die Zahl der Bündner Gemeinden in den letzten 25 Jahren von 212 auf 101 reduziert hat. Nach 2017 nimmt die Regierung nun erneut eine Standortbestimmung vor.
2017 führte der Kanton gemeinsam mit der Fachhochschule Graubünden (FHGR) als Bestandteil des «Fusions‑Checks I» die erste Bevölkerungsbefragung zu Gemeindefusionen durch. Mit dem auch mehrfach in anderen Kantonen erprobten Instrument «Fusions‑Check» wurden die Wirkungen der 27 Gemeindezusammenschlüsse umfassend analysiert. Die Ergebnisse flossen in den ersten Gemeindestrukturbericht (Botschaft Heft Nr. 8/2018–2019) ein.
Untersuchung der langfristigen Wirkung
Nach fünf Jahren sieht die Regierung den Zeitpunkt für eine weitere Standortbestimmung als gekommen. Der Kanton und die FHGR gehen diese Aufgabe erneut zusammen an. Im «Fusions‑Check II» werden die 27 Zusammenschlüsse aus dem «Fusions‑Check I» zum zweiten Mal durchleuchtet, um fundierte Aussagen über die mittel- bis langfristige Wirkung von Gemeindefusionen zu erhalten. Zusätzlich werden sieben weitere Gemeinden untersucht, die sich in den letzten fünf Jahren zusammengeschlossen haben. Neben Angaben der Gemeindeverwaltungen sowie der Auswertung öffentlicher Statistik- und Finanzdaten ist es der Regierung wiederum ein Anliegen, dass auch die Bevölkerung der fusionierten Gemeinden zu Wort kommt.
Sämtliche Stimmberechtigten der insgesamt 34 betroffenen Gemeinden erhalten in diesen Tagen die Möglichkeit, ihre Meinung im Rahmen einer neuerlichen Befragung kundzutun. Je mehr Personen diese Chance wahrnehmen, desto aussagekräftiger fallen die Resultate aus. Die Ergebnisse des «Fusions-Checks II» werden in den durch die Regierung zu erarbeitenden Gemeindestrukturbericht II an den Grossen Rat einfliessen.
Die Regierung bittet die Bevölkerung, sich aktiv an der Umfrage zu beteiligen und damit wesentlich zum Gelingen dieses Projekts beizutragen. Sie dankt der Bevölkerung für ihr Engagement.
Auskunftspersonen:
zuständig: Departement für Finanzen und Gemeinden