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Die Regierung gewährt einen Kantonsbeitrag für eine neue touristische Sportanlage in Savognin und gibt grünes Licht für die Weiterentwicklung des Campingangebots in der Region Prättigau/Davos. Zudem entscheidet sie über die Verteilung der Bettagskollekte 2022, des Alkoholzehntels und der Alkoholpatentgebühren an gemeinnützige Organisationen.

Kantonsbeitrag für neue touristische Sportanlage in Savognin

Die Regierung gewährt der Gemeinde Surses an den Bau der Sportplätze La Nars in Savognin einen Kantonsbeitrag in der Höhe von rund 196 000 Franken im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP). Der Beitrag wird im Zusammenhang mit einem NRP-Darlehen des Bundes von 844 000 Franken gesprochen. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Surses haben an der Urnenabstimmung vom 13. März 2022 unter Berücksichtigung dieser Beiträge für dieses Projekt einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 4,5 Millionen Franken bewilligt.

Das Projekt umfasst den Bau eines Kunsteisfeldes, drei Tennisplätzen, eines Restaurants sowie eines Betriebs- und eines Lagergebäudes. Diese neue Tourismusinfrastruktur soll zukünftig im Sommer vor allem für Tennis sowie im Winter für Eissport und als Übungsgelände der Schneesportschule genutzt werden können. Mit dem Bau der Sportplätze erhöht die Gemeinde Surses die Qualität und die Attraktivität des bestehenden Angebots in der Destination und ermöglicht damit eine weitere touristische Wertschöpfung.

Sportanlage La Nars Savognin

©Uffer Savognin

Die Regierung gewährt der Gemeinde Surses an den Bau der Sportplätze La Nars in Savognin einen Kantonsbeitrag in der Höhe von rund 196 000 Franken im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP). 

Grünes Licht für Weiterentwicklung des Campingangebots in der Region Prättigau/Davos

Die Regierung genehmigt den von der Region Prättigau/Davos am 25. November 2021 beschlossenen Regionalen Richtplan «Campingplätze». Mit diesem Richtplan werden die Ziele und Leitsätze für die Weiterentwicklung bestehender sowie die Planung von neuen Campingplätzen behördenverbindlich festgelegt.

Grundsätzlich soll das Gesamtangebot an Campingmöglichkeiten in der Region vergrössert und der ausgewiesene Bedarf damit mindestens teilweise abgedeckt werden. Im Richtplan vorgesehen ist beispielsweise ein neuer Campingplatz im Gebiet Lengland in Klosters sowie eine Erweiterung des Campingplatzes in Davos. Für die Planung von zusätzlichen Campingangeboten schafft die Region im Richtplan – genauso wie für die Weiterentwicklung von bestehenden Campingplätzen – entsprechende Vorgaben.

Die Regierung genehmigt den von der Region Prättigau/Davos am 25. November 2021 beschlossenen Regionalen Richtplan «Campingplätze».

Bettagskollekte 2022

Der Ertrag der Bettagskollekte 2022 wird auf Beschluss der Regierung zu je einem Drittel den folgenden Organisationen, die wertvolle Dienstleistungen für die Bündner Bevölkerung erbringen und insbesondere in den vergangenen, pandemiegeprägten Jahren gefordert waren, zugesprochen: dem Bündner Kantonalverband der Seniorinnen und Senioren, dem Verein FRAGILE Ostschweiz und der Koordinationsstelle Selbsthilfe Graubünden.

Der Eidgenössische Dank-, Buss- und Bettag findet am 18. September 2022 statt. Am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag wird in allen Kirchen des Kantons eine Kollekte für gemeinnützige Zwecke durchgeführt. Über die Verwendung bestimmt die Regierung. In der Rechnung 2021 belief sich die Kollekte auf 20 400 Franken. Für das Jahr 2022 wird mit einer Kollekte in der Höhe von 21 000 Franken gerechnet.

Der Ertrag der Bettagskollekte 2022 wird auf Beschluss der Regierung zu je einem Drittel den folgenden Organisationen, die wertvolle Dienstleistungen für die Bündner Bevölkerung erbringen und insbesondere in den vergangenen, pandemiegeprägten Jahren gefordert waren, zugesprochen: dem Bündner Kantonalverband der Seniorinnen und Senioren, dem Verein FRAGILE Ostschweiz und der Koordinationsstelle Selbsthilfe Graubünden.

Beiträge aus den Alkoholpatentgebühren und dem Alkoholzehntel

Diverse gemeinnützige Organisationen, Einrichtungen, Vereine, Verbände und Stiftungen erhalten dieses Jahr einen Beitrag von insgesamt 370 000 Franken aus dem Ertrag der Alkoholpatentgebühren. Laut dem Gastwirtschaftsgesetz wird der Reinertrag des Kantons aus der Besteuerung des Kleinhandels mit gebrannten Wassern zu einem Drittel für gemeinnützige Zwecke und zu zwei Dritteln für die Förderung des Tourismus verwendet.

Zudem werden im Kanton Graubünden insgesamt 718 889 Franken aus dem Alkoholzehntel des Bundes ausbezahlt. Die Mittel werden für Informationsmassnahmen zur Verhütung von Alkoholproblemen sowie des Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauchs verwendet. Weiter werden die Mittel für Massnahmen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit Abhängigkeitsproblemen eingesetzt sowie für Programme, die sich an Risikogruppen richten. Zudem werden spezialisierte Beratungsstellen sowie ambulante Betreuungs- und Behandlungseinrichtungen für Alkohol-, Suchtmittel-, Medikamenten- und Drogenabhängige mitfinanziert. Gemäss Alkoholgesetz stehen den Kantonen zehn Prozent vom Reinertrag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung zu (Alkoholzehntel).

Diverse gemeinnützige Organisationen, Einrichtungen, Vereine, Verbände und Stiftungen erhalten dieses Jahr einen Beitrag von insgesamt 370 000 Franken aus dem Ertrag der Alkoholpatentgebühren.

Kantonsbeitrag für die Sanierung der Wasserversorgung in Soazza

Die Regierung sichert der Gemeinde Soazza für die Sanierung ihrer Wasserversorgung einen Kantonsbeitrag von maximal rund 672 500 Franken zu. Die Zusicherung des Kantonsbeitrags setzt eine entsprechende Subventionierung durch den Bund voraus, die bereits mit rund 747 200 Franken vom zuständigen Bundesamt für Landwirtschaft in Aussicht gestellt wurde. Die Gesamtkosten der Sanierung ist mit rund 2,99 Millionen Franken veranschlagt. Das Projekt umfasst die Sanierung einer Brunnenstube, den Bau eines neuen Wasserreservoirs und die Verbesserung des Wasserversorgungsystems in der Landwirtschaftszone.

Sanierung SoazzaSanierung Soazza

Die Regierung sichert der Gemeinde Soazza für die Sanierung ihrer Wasserversorgung einen Kantonsbeitrag von maximal rund 672 500 Franken zu.

Gebühren für Revisionsbewertungen werden reduziert

Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Verordnung über die amtlichen Immobilienbewertungen. Sie wird am 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt. Mit der Teilrevision werden die von den Gemeinden zu entrichtenden Gebühren für Revisionsbewertungen von 0,125 auf 0,1 Promille des Neuwerts reduziert.

Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Verordnung über die amtlichen Immobilienbewertungen. 

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zuständig: Regierung