Die Regierung gewährt einen Kantonsbeitrag für eine neue touristische Sportanlage in Savognin und gibt grünes Licht für die Weiterentwicklung des Campingangebots in der Region Prättigau/Davos. Zudem entscheidet sie über die Verteilung der Bettagskollekte 2022, des Alkoholzehntels und der Alkoholpatentgebühren an gemeinnützige Organisationen.
Kantonsbeitrag für neue touristische Sportanlage in Savognin
Die Regierung gewährt der Gemeinde Surses an den Bau der
Sportplätze La Nars in Savognin einen Kantonsbeitrag in der Höhe von rund 196 000 Franken im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP). Der
Beitrag wird im Zusammenhang mit einem NRP-Darlehen des Bundes von 844 000 Franken gesprochen. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Surses haben an der
Urnenabstimmung vom 13. März 2022 unter Berücksichtigung dieser Beiträge für
dieses Projekt einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 4,5 Millionen Franken
bewilligt.
Das Projekt umfasst den Bau eines Kunsteisfeldes, drei Tennisplätzen, eines Restaurants sowie eines Betriebs- und eines Lagergebäudes. Diese neue Tourismusinfrastruktur soll zukünftig im Sommer vor allem für Tennis sowie im Winter für Eissport und als Übungsgelände der Schneesportschule genutzt werden können. Mit dem Bau der Sportplätze erhöht die Gemeinde Surses die Qualität und die Attraktivität des bestehenden Angebots in der Destination und ermöglicht damit eine weitere touristische Wertschöpfung.
©Uffer Savognin
Die Regierung gewährt der Gemeinde Surses an den Bau der Sportplätze La Nars in Savognin einen Kantonsbeitrag in der Höhe von rund 196 000 Franken im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP).
Grünes Licht für Weiterentwicklung des Campingangebots in der Region Prättigau/Davos
Die Regierung genehmigt den von der Region Prättigau/Davos am
25. November 2021 beschlossenen Regionalen Richtplan «Campingplätze». Mit
diesem Richtplan werden die Ziele und Leitsätze für die Weiterentwicklung bestehender
sowie die Planung von neuen Campingplätzen behördenverbindlich festgelegt.
Grundsätzlich soll das Gesamtangebot an Campingmöglichkeiten in der
Region vergrössert und der ausgewiesene Bedarf damit mindestens teilweise
abgedeckt werden. Im Richtplan vorgesehen ist beispielsweise ein neuer
Campingplatz im Gebiet Lengland in Klosters sowie eine Erweiterung des
Campingplatzes in Davos. Für die Planung von zusätzlichen Campingangeboten schafft
die Region im Richtplan – genauso wie für die Weiterentwicklung von bestehenden
Campingplätzen – entsprechende Vorgaben.
Die Regierung genehmigt den von der Region Prättigau/Davos am 25. November 2021 beschlossenen Regionalen Richtplan «Campingplätze».
Bettagskollekte 2022
Der Ertrag der Bettagskollekte 2022 wird auf Beschluss der
Regierung zu je einem Drittel den folgenden Organisationen, die wertvolle
Dienstleistungen für die Bündner Bevölkerung erbringen und insbesondere in den
vergangenen, pandemiegeprägten Jahren gefordert waren, zugesprochen: dem
Bündner Kantonalverband der Seniorinnen und Senioren, dem Verein FRAGILE
Ostschweiz und der Koordinationsstelle Selbsthilfe Graubünden.
Der Eidgenössische Dank-, Buss- und Bettag findet am
18. September 2022 statt. Am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag wird
in allen Kirchen des Kantons eine Kollekte für gemeinnützige Zwecke
durchgeführt. Über die Verwendung bestimmt die Regierung. In der Rechnung 2021
belief sich die Kollekte auf 20 400 Franken. Für das Jahr 2022 wird
mit einer Kollekte in der Höhe von 21 000 Franken gerechnet.
Der Ertrag der Bettagskollekte 2022 wird auf Beschluss der Regierung zu je einem Drittel den folgenden Organisationen, die wertvolle Dienstleistungen für die Bündner Bevölkerung erbringen und insbesondere in den vergangenen, pandemiegeprägten Jahren gefordert waren, zugesprochen: dem Bündner Kantonalverband der Seniorinnen und Senioren, dem Verein FRAGILE Ostschweiz und der Koordinationsstelle Selbsthilfe Graubünden.
Beiträge aus den Alkoholpatentgebühren und dem Alkoholzehntel
Diverse gemeinnützige Organisationen, Einrichtungen, Vereine, Verbände und Stiftungen erhalten dieses Jahr einen Beitrag von insgesamt 370 000 Franken aus dem Ertrag der Alkoholpatentgebühren. Laut dem Gastwirtschaftsgesetz wird der Reinertrag des Kantons aus der Besteuerung des Kleinhandels mit gebrannten Wassern zu einem Drittel für gemeinnützige Zwecke und zu zwei Dritteln für die Förderung des Tourismus verwendet.
Zudem werden im Kanton Graubünden insgesamt 718 889 Franken aus dem Alkoholzehntel des Bundes ausbezahlt. Die Mittel werden für Informationsmassnahmen zur Verhütung von Alkoholproblemen sowie des Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauchs verwendet. Weiter werden die Mittel für Massnahmen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit Abhängigkeitsproblemen eingesetzt sowie für Programme, die sich an Risikogruppen richten. Zudem werden spezialisierte Beratungsstellen sowie ambulante Betreuungs- und Behandlungseinrichtungen für Alkohol-, Suchtmittel-, Medikamenten- und Drogenabhängige mitfinanziert. Gemäss Alkoholgesetz stehen den Kantonen zehn Prozent vom Reinertrag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung zu (Alkoholzehntel).
Diverse gemeinnützige Organisationen, Einrichtungen, Vereine, Verbände und Stiftungen erhalten dieses Jahr einen Beitrag von insgesamt 370 000 Franken aus dem Ertrag der Alkoholpatentgebühren.
Kantonsbeitrag für die Sanierung der Wasserversorgung in Soazza
Die Regierung sichert der Gemeinde Soazza für die Sanierung ihrer Wasserversorgung einen Kantonsbeitrag von maximal rund 672 500 Franken zu. Die Zusicherung des Kantonsbeitrags setzt eine entsprechende Subventionierung durch den Bund voraus, die bereits mit rund 747 200 Franken vom zuständigen Bundesamt für Landwirtschaft in Aussicht gestellt wurde. Die Gesamtkosten der Sanierung ist mit rund 2,99 Millionen Franken veranschlagt. Das Projekt umfasst die Sanierung einer Brunnenstube, den Bau eines neuen Wasserreservoirs und die Verbesserung des Wasserversorgungsystems in der Landwirtschaftszone.
Die Regierung sichert der Gemeinde Soazza für die Sanierung ihrer Wasserversorgung einen Kantonsbeitrag von maximal rund 672 500 Franken zu.
Gebühren für Revisionsbewertungen werden reduziert
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Verordnung über
die amtlichen Immobilienbewertungen. Sie wird am 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt. Mit der Teilrevision werden die von den Gemeinden zu
entrichtenden Gebühren für Revisionsbewertungen von 0,125 auf 0,1 Promille des
Neuwerts reduziert.
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Verordnung über die amtlichen Immobilienbewertungen.