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Der Kanton soll als attraktiver und moderner Arbeitgeber stärker positioniert werden. Damit die benötigten Fach- und Führungskräfte gewonnen und gehalten werden können, sollen die Arbeits- und Anstellungsbedingungen verbessert werden. Die Massnahmen sollen die Leistungserbringung des Kantons zugunsten der Bevölkerung und der Wirtschaft sichern.

Der Grosse Rat und die Regierung haben sich im Regierungsprogramm 2021–2024 das Ziel gesetzt, dass der Kanton seinen Mitarbeitenden fortschrittliche Arbeits- und Anstellungsbedingungen mit wettbewerbsfähigen Lohn-, Sozial- und Lohnnebenleistungen bietet. Die Botschaft zur Teilrevision des Gesetzes über das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons Graubünden (Personalgesetz) ist ein wichtiger Schritt, um dieses Ziel zu erreichen.

Wettbewerbsfähigkeit im sich rasch wandelnden Arbeitsmarkt verbessern
Die Verwaltung, die Gerichte und die selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten des Kantons stehen im schweizweiten Wettbewerb um gutes Personal. Dieser verschärft sich wegen des demografischen Wandels, des Fachkräftemangels und der steigenden Mobilität laufend. Der Kanton ist im Quervergleich deutlich in Rückstand geraten. Er verzeichnet seit Jahren zunehmend Probleme, die Fach- und Führungskräfte zu rekrutieren, die für moderne und leistungsfähige Institutionen benötigt werden.

Dringender Handlungsbedarf
Annähernd die Hälfte der Mitarbeitenden der Kantonalen Verwaltung ist 50 Jahre alt oder älter und muss in den nächsten rund 15 Jahren ersetzt werden. Allein um diese natürlichen Abgänge zu kompensieren, muss die Kantonale Verwaltung im Durchschnitt jährlich 230 neue Mitarbeitende rekrutieren. Da die geburtenstarken Jahrgänge (sog. «Babyboomer») den Arbeitsmarkt bald verlassen und die nachkommenden Jahrgänge eher geburtenschwach sind, treten viel weniger junge Arbeitnehmende in den Arbeitsmarkt ein, als ältere austreten. Darauf muss rasch und zielgerichtet reagiert werden.

Verbesserungen im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben
Damit der Kanton seinen Leistungsauftrag gegenüber der Bevölkerung und der Wirtschaft weiterhin effizient, zeitgerecht und in hoher Qualität erbringen kann, muss er die nötigen qualifizierten Mitarbeitenden halten und gewinnen. Dazu sollen mit der Teilrevision des Personalgesetzes die Vereinbarkeit von Beruf und Familie beziehungsweise Privatleben verbessert werden. Mitarbeitende mit Familie sollen bei der Drittbetreuung ihrer Kinder unterstützt werden und nach einer Geburt oder einer Adoption ihr Arbeitspensum reduzieren können. Teilzeitarbeit soll gefördert werden. Zudem sollen Mitarbeitende im Alter zwischen 21 bis 59 gleich viel Ferien erhalten wie bei vergleichbaren Arbeitgebenden. Im Weiteren sollen der Altersrücktritt zusätzlich flexibilisiert und das kantonale Personalrecht weiter an das private Arbeitsrecht angenähert werden.

Damit sollen die Leistungserbringung zugunsten der Bevölkerung und der Wirtschaft gesichert und die richtigen Weichen für die Zukunft des Kantons Graubünden gestellt werden.

Die Beratung der Vorlage im Grossen Rat ist für die Augustsession 2022 vorgesehen. Die Teilrevision soll per 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Beilage:

Botschaft

Auskunftspersonen:


zuständig: Regierung

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