Die Regierung genehmigt ein Projekt für weitere Untersuchungen des Brienzer Rutsches. Zudem gibt sie grünes Licht für den Ersatz einer Brücke auf der Obersaxenstrasse und eine umfangreiche Korrektion der Valzeinastrasse.
Brienzer Rutsch: Neue Modelle und Prüfung eines Entwässerungsstollens
Die Regierung genehmigt ein Projekt für Folgeuntersuchungen im
Zusammenhang mit der «Rutschung Brienz». Sie spricht ausserdem einen
projektbezogenen Kantonsbeitrag in der Höhe von 1,35 Millionen Franken.
Das Dorf Brienz/Brinzauls in der Gemeinde Albula/Alvra liegt auf einer grossen
Rutschung, die sich auf über 1000 Höhenmeter erstreckt - vom Brienzer
Maiensässgebiet bis hinunter an die Albula. Aufgrund der seit anfangs des 21. Jahrhunderts stetig zunehmenden Geländedeformationen wird die «Rutschung Brienz»
seit 2009 systematisch überwacht und ein Frühwarndienst
betrieben. Die sehr ungünstige Entwicklung der Verschiebungsraten haben dazu
geführt, dass ab 2017 detaillierte geologische
Abklärungen mit Kernbohrungen
und weiteren geologischen, geophysikalischen und hydrogeologischen Methoden
gemacht werden. In Folge der weiter stark zunehmenden Bewegungen und den
Erkenntnissen dieser Untersuchungen haben die Behörden anfangs 2020 mit
umfassenden Abklärungen zur Machbarkeit von Sanierungsmassnahmen begonnen.
Daraus resultierte ein Projekt zur Umsetzung eines 635 Meter langen Sondierstollens.
Die bis heute gewonnenen Erkenntnisse haben gezeigt, dass sowohl für die
Prognose und Beurteilung von Entwicklungs- und Gefährdungsszenarien als auch
für die Planung und Projektierung von Sanierungsmassnahmen (Erweiterung des
Sondierstollens zu einem Entwässerungsstollen) zusätzliche Folgeuntersuchungen
notwendig sind.
Der Fokus dieses Projekts «Folgeuntersuchung
Rutschung Brienz/Brinzauls» liegt nun auf den Fragen, wie sich die «Rutschung
Brienz» in der Zukunft entwickeln wird. Insbesondere, welche Auswirkungen ein
allfälliger Entwässerungsstollen auf die Rutschung haben würde und mit welcher
Wahrscheinlichkeit grosse Sturzereignisse zu erwarten sind. Parallel zu diesen
Folgeuntersuchungen ist geplant, eine Botschaft an den Grossen Rat zu richten,
mit welcher ein Verpflichtungskredit von rund 40 Millionen Franken für den
Bau eines Entwässerungsstollens beantragt wird.
Die Regierung genehmigt ein Projekt für Folgeuntersuchungen im Zusammenhang mit der «Rutschung Brienz».
Neue Brücke mit neuen Bushaltestellen auf der Obersaxenstrasse
Das
Auflageprojekt für die Sanierung der St. Petersbachbrücke zwischen den
Fraktionen Meierhof und Tobel sowie die entsprechende Korrektion der
Obersaxenstrasse wird von der Regierung genehmigt. Der verbindende
Strassenabschnitt im Schlettertobel entspricht nicht mehr den heute gültigen
Anforderungen an eine Kantonsstrasse. Hinzu kommt, dass der nicht frostsichere
Oberbau Schäden und Deformationen aufweist. Auch der Brückenkörper ist in einem
schlechten baulichen Zustand.
Im Rahmen des Projekts erstellt das Tiefbauamt eine neue, rund 80 Meter
lange Brücke, zahlreiche neue Schwergewichtsmauern und es korrigiert die
Linienführung der Obersaxenstrasse. Die Strassenkorrektion beinhaltet überdies
auf Wunsch der Gemeinde einen neuen Gehweg entlang des gesamten Projektgebiets
und eine Verlegung der Bushaltestellen (neu eingangs Tobel). Zudem sollen die
Bushaltestellen neu in beide Fahrtrichtungen so erstellt werden, dass der
haltende Bus nicht überholt werden kann. Die Gesamtkosten des Projekts betragen
rund 8,9 Millionen Franken. Die davon für die Gemeinde Obersaxen Mundaun
anfallenden Kosten für die Bushaltestellen und den Gehweg sind mit rund einer
Million Franken veranschlagt.
Das Auflageprojekt für die Sanierung der St. Petersbachbrücke zwischen den Fraktionen Meierhof und Tobel sowie die entsprechende Korrektion der Obersaxenstrasse wird von der Regierung genehmigt.
Umfangreiche Korrektion der Valzeinastrasse
Die Valzeinastrasse zwischen der Fraktion Valzeina und
der Gemeinde Grüsch entspricht nicht mehr den heutigen Bedürfnissen und den
Sicherheitsanforderungen einer kantonalen Verbindungsstrasse. Schäden im nicht
frostsicheren Oberbau und damit verbundene Deformationen in der Fahrbahn machen
eine Korrektion notwendig. Die Regierung genehmigt ein entsprechendes Projekt
zur Strassensanierung zwischen Geissgaden und Boden sowie zwischen Egga und der
Dorfeinfahrt Valzeina. Insgesamt betragen die Kosten des umfangreichen Projekts
rund 15,82 Millionen Franken. Mit der Realisierung des Projekts wird die Verkehrs- und Betriebssicherheit der
Verbindungsstrasse erhöht und der Verkehrsablauf verbessert. Zudem stellen die
vorgesehenen Massnahmen eine Verbesserung für den Strassenunterhalt und den
Winterdienst dar.
Die Valzeinastrasse zwischen der Fraktion Valzeina und der Gemeinde Grüsch entspricht nicht mehr den heutigen Bedürfnissen und den Sicherheitsanforderungen einer kantonalen Verbindungsstrasse.
Grünes Licht für neue Überbauung in Zizers
Die Regierung genehmigt die am 13. Februar 2022 von
der Gemeinde Zizers beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Damit ermöglicht
sie die nutzungsplanerischen Grundlagen für eine qualitativ hochstehende
Überbauung im Quartier «Stiftbungert». Unter Berücksichtigung der ortsbaulich
sensiblen Situation schafft sie die Voraussetzungen für ein attraktives
Entwicklungsgebiet auf dem rund 8800 Quadratmeter grossen Grundstück. Dazu werden eine Wohnzone in eine spezifische
Zentrumszone «Stiftbungert» umgezont sowie die bestehende Quartierplanpflicht
«Stiftbungert» durch eine neue Quartierplanpflicht «Stiftbungert West» ersetzt.
© Comet
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Die Regierung genehmigt die am 13. Februar 2022 von der Gemeinde Zizers beschlossene Teilrevision der Ortsplanung.
Abstimmungsvorlagen vom 25. September 2022
Die Regierung nimmt davon Kenntnis, dass am Sonntag, 25. September 2022, folgende eidgenössische Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden:
- Volksinitiative vom 17. September 2019 «Keine Massentierhaltung in der
Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)»;
- Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer;
- Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Alters- und
Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV 21);
- Änderung vom 17. Dezember 2021 des
Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG)
(Stärkung des Fremdkapitalmarkts).
Kantonal sind am 25. September 2022 keine Sachvorlagen abstimmungsreif.
Kantonal sind am 25. September 2022 keine Sachvorlagen abstimmungsreif.