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Mit der Revision des Gesetzes über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEG) will die Regierung die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit stärken sowie die Entwicklung von Kindern fördern. Dazu soll die Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung neu geregelt und ein Systemwechsel von der Objektfinanzierung zur subjektfinanzierten Förderung vollzogen werden.

Die familienergänzende Kinderbetreuung ist ein zentrales Instrument, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten. Sie hilft zudem, Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern sowie die soziale Integration zu unterstützen und wirkt dem Fachkräftemangel entgegen. Mit der Revision schafft der Kanton Graubünden ein Instrument für eine wirksame Lenkung seiner Förderziele. Kanton und Gemeinden unterstützen die Familien neu aufgrund ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit anstatt über die Ausrichtung von Sockelbeiträgen an die Leistungserbringenden, die Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung bereitstellen.

Sicherstellung der innerkantonalen Gleichbehandlung
Das neue Modell stellt die Gleichbehandlung der Familien seitens der öffentlichen Hand im ganzen Kanton sicher. Zudem schafft es gleiche Ausgangsbedingungen für alle Leistungserbringenden der familienergänzenden Kinderbetreuung in Graubünden. «Ein qualitativ gut ausgebautes Angebot der familienergänzenden Kinderbetreuung zu erschwinglichen Preisen ist ein wichtiger Pfeiler für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wirkt dadurch dem Fachkräftemangel entgegen», stellt Regierungspräsident Marcus Caduff klar. Die Tarife sind nicht mehr an das Einkommen der Familien gekoppelt. Die Risiken für die Kinderbetreuungsangebote in strukturschwachen Gebieten oder mit einem hohen Anteil an Eltern mit tiefem Einkommen werden dadurch minimiert und die Planbarkeit verbessert.

Frühe Förderung von grosser Bedeutung
Eine frühe Förderung hat volkswirtschaftlich relevante Effekte. Kinder, deren sprachliche, koordinative und kognitive Grundfertigkeiten gut entwickelt sind, haben bessere Aussichten, eine qualifizierte Ausbildung zu absolvieren und damit langfristig eine stabile wirtschaftliche Selbstständigkeit zu erreichen. Neu erhält der Kanton die Möglichkeit, ergänzende Fördermittel für die familienergänzende Betreuung von Kindern mit Behinderung zu sprechen. Somit können alle Kinder ihren Bedürfnissen entsprechend besser gefördert und in ihrer Entwicklung zielgruppengerechter unterstützt werden.

Finanzielle Aufwendungen für Leistungen an Familien in Graubünden
Die Umsetzung der Gesetzesrevision bedingt höhere Kosten für den Kanton und die Gemeinden. Gleichzeitig sinken die anteilsmässigen Kosten der Familien. Die öffentlichen Beiträge teilen sich Kanton und Gemeinden je zur Hälfte. Die künftige Kostenentwicklung ist dynamisch. Sie ist abhängig vom Betreuungsbedarf und der Struktur der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Familien, welche familienexterne Betreuungsangebote nutzen. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Kosten langfristig durch positive volkswirtschaftliche Effekte auszahlen.

Beilagen:

Botschaft

KIBEG – Kurz erklärt

Auskunftsperson:

Regierungspräsident Marcus Caduff, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. +41 81 257 23 01 (erreichbar von 13.00 bis 14.00 Uhr), E‑Mail Marcus.Caduff@dvs.gr.ch

 

zuständig: Regierung

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