Die Regierung nimmt Stellung zu Standesinitiativen betreffend Forschungsprogramm Horizon Europe und unterstreicht dabei dessen Wichtigkeit für den Forschungsstandort Graubünden. Ausserdem setzt sie sich in ihrer Stellungnahme zu einer eidgenössischen parlamentarischen Initiative für die Aufhebung unnötiger und schädlicher Beschränkungen im Zweitwohnungsgesetz ein.
Regierung unterstreicht Wichtigkeit des Forschungsprogramms Horizon Europe
Die Regierung nimmt
Stellung zu einer Vernehmlassung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und
Kultur des Ständerats bezüglich
der beiden identischen Standesinitiativen «Massnahmen für eine Vollassoziierung
der Schweiz am Forschungsprogramm Horizon Europe» von Basel-Stadt und Basel-Landschaft.
Der Kanton
Graubünden ist Standort zweier kantonalen Hochschulen, eines universitären
Instituts sowie verschiedener Forschungsinstitutionen mit international hoch
angesehenem Ruf. Eine Umfrage im
Jahr 2022 bei diesen Bündner Forschungsinstitutionen zeigt, dass der Ausschluss
der Schweiz bei Horizon Europe bereits heute spürbar ist. Führungsrollen in
Horizon-Verbundprojekten können nicht wahrgenommen werden, das Halten und die
Gewinnung von führenden Forschungsexpertinnen und -experten bietet Schwierigkeiten
und bei den Forschenden besteht starke Verunsicherung. Dies hat negative
Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Forschungsinstitutionen. Die eingeschränkte
internationale Zusammenarbeit in Europa kann längerfristig sehr nachteilig für
Hochschule und Forschung aus der Schweiz sein.
Die Regierung unterstreicht
daher die Wichtigkeit der Forderung der Standesinitiativen mit denen der Bundesrat
und das Parlament dazu aufgefordert werden sollen, weiterhin aktiv nach
Lösungen für eine Vollassoziierung der Schweiz am Forschungsprogramm Horizon
Europe zu suchen. Zudem unterstützt die Regierung die Übergangsmassnahme des
Bundes, mit dem Horizon-Fond-Gesetz die negativen Auswirkungen auf Forschende
an Schweizer Institutionen betreffend Stabilitätsverlust hinsichtlich der
Finanzierung abzufedern. Die zeitliche Befristung der Finanzierung von
Projekten bis Ende 2027 beurteilt die Regierung als kritisch. Ausschreibungen
zu Forschungsprojekten, welche der Periode 2021-2024 angehören, sollten bis zu
deren Projektabschluss finanziert werden können. Dies unabhängig davon, ob
bereits das nachfolgende Forschungsprogramm 2025–2028 gestartet ist.
Vernehmlassungsunterlagen
der ständerätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur
Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats bezüglich der beiden identischen Standesinitiativen «Massnahmen für eine Vollassoziierung der Schweiz am Forschungsprogramm Horizon Europe» von Basel-Stadt und Basel-Landschaft.
«Unnötige und schädliche Beschränkungen des Zweitwohnungsgesetzes» sollen aufgehoben werden
Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage
der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie. Die
Kommission hat am 11. Oktober 2022 im Rahmen der parlamentarischen Initiative
«Unnötige und schädliche Beschränkungen des Zweitwohnungsgesetzes in Sachen
Abbruch und Wiederaufbau von altrechtlichen Wohnungen aufheben» einen Vorentwurf
zur Änderung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen angenommen. Mit der
geplanten Gesetzesänderung soll insbesondere der Spielraum für Besitzerinnen
und Besitzer altrechtlicher Wohnungen vergrössert werden, also von Wohnungen,
die in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent liegen und
2012 bereits bestanden oder bewilligt waren. Neu soll eine Erweiterung der
Hauptnutzfläche mit der Schaffung zusätzlicher Wohnungen ohne
Nutzungsbeschränkung kombiniert werden können. Zudem soll die Fläche auch bei
einem Wiederaufbau nach einem Abriss um bis zu 30 Prozent erweitert werden
können, ohne dass die Nutzung eingeschränkt wird.
In ihrer Antwort schliesst sich die Regierung vollumfänglich
der Stellungnahme
der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) vom 13. Dezember 2022 an.
Ergänzend bringt sie ihre Befürchtung zum Ausdruck, dass das Bundesgericht die
im Gesetz vorgesehene Möglichkeit der «geringfügigen Standortverschiebung»
restriktiver auslegen wird als es der Kanton Graubünden vorsieht. Die
Standortverschiebung müsste mindestens auf demselben Grundstück möglich sein.
Deshalb beantragt die Regierung, dass eine angemessene Standortverschiebung,
die je nach Einzelfall unterschiedlich sein kann, erlaubt sein muss. Dabei soll
im Grundsatz von derselben Parzelle ausgegangen werden. Bei kleineren Parzellen
und allenfalls Gesamtüberbauungen wäre jedoch eine absolute, starre Regel, wie
etwa die Parzellengrenze in gewissen Einzelfällen möglicherweise hinderlich.
Dies ist im Gesetz zusätzlich zum Ausdruck zu bringen.
Vernehmlassungsunterlagen
der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie
Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie.
Grünes Licht für Hotelerweiterung in Arosa
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Arosa am 29. November 2020
beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Damit werden die Voraussetzungen für
eine Erweiterung des bestehenden Hotels Vetter geschaffen.
Die Gemeinde Arosa ist gemäss Kantonalem Richtplan (KRIP) ein
touristischer Ort mit Stützfunktion und Teil des touristischen
Intensiverholungsraums, in welchem die Konzentration grösserer touristischer
Anlagen respektive Angebote vorgesehen ist. Dem entsprechend will das kommunale
räumliche Leitbild der Gemeinde Arosa, die Ortschaft als touristisches Zentrum
stärken. Das Hotel Vetter liegt zentral im Dorf und in unmittelbarer
Nachbarschaft zum Bahnhof und den Talstationen zweier grosser Seilbahnen direkt
beim Haupteinstieg ins Skigebiet. Das heutige Hotel zählt mit 23 Zimmern zu den
Kleinbetrieben und verfügt damit nicht über die nötigen Räumlichkeiten für den
Betrieb eines 3-Sterne-Hotels, weshalb der Raumbedarf mit einem 30 Meter hohen
Bau ergänzt werden soll.
© Comet Photoshopping
GmbH / Dieter Enz
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Arosa am 29. November 2020 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung.