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Die Regierung hält fest, dass die Aufarbeitung der von der PUK-Baukartell festgestellten Defizite in der kantonalen Verwaltung umfassend erfolgt ist. Die Empfehlungen der Parlamentarischen Untersuchungskommission sowie diejenigen aus den Administrativuntersuchungen wurden bei den betroffenen Stellen umgesetzt. Die Abläufe und die Organisationen wurden entsprechend angepasst. Der umfassende Aufarbeitungsprozess ist für die Regierung somit abgeschlossen.

Am 13. Juni 2018 hatte der Grosse Rat eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) betreffend Abklärung der Rolle der kantonalen Verwaltung im Zusammenhang mit dem Baukartell und dem Umgang mit A.Q. eingesetzt. Sowohl die Berichte der PUK als auch die von der Regierung in Auftrag gegebenen Administrativuntersuchungen enthalten Empfehlungen zuhanden der kantonalen Verwaltung. Die Regierung hat nun von der Aufarbeitung und der Umsetzung der Empfehlungen durch die betroffenen Dienststellen, insbesondere Kantonspolizei (Kapo), Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) sowie Tiefbauamt (TBA), mittels Regierungsbeschluss Kenntnis genommen.

Kapo und KESB haben Organisation und Prozesse angepasst
Die Kapo und die KESB haben in den vergangenen Jahren ihre Organisation und ihre Prozesse angepasst und optimiert. Zudem wurde und wird Kapo-intern noch grösseres Gewicht auf Weiterbildung gelegt. Ein umfassendes kantonales Bedrohungsmanagement (KBM) wird, wie ebenfalls empfohlen, in Graubünden derzeit aufgebaut. Das KBM soll durch ein interdisziplinäres Kernteam, das aus Fachpersonen der Polizei, der forensischen Psychologie und der Sozialarbeit besteht, organisiert werden. Alle wesentlichen Institutionen sollen in den jeweiligen Krisen- und Fallteams abhängig von der Thematik vertreten sein. Vorhandenes Know-how und neue Erfahrungswerte sollen kontinuierlich durch regelmässige Schulungen von Mitarbeitenden einfliessen.

Der von der Regierung zur Kenntnis genommene Abschlussbericht des Departementes für Justiz, Sicherheit und Gesundheit stellt der Kapo ein gutes Zeugnis aus. «Nach dem gründlichen Aufarbeitungsprozess kann man heute sagen, dass die Kantonspolizei gut funktioniert und die Mitarbeitenden ihren Auftrag gut erfüllen», sagt Peter Peyer, Vorsteher des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit. Diese zeige unter anderem auch die geringe Anzahl an Aufsichtsbeschwerden, welche in den letzten zehn Jahren beim Departement eingingen, nämlich 1,3 Beschwerden pro Jahr.

Die KESB wurde per 1. Januar 2022 reorganisiert. Aus fünf eigenständigen kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden wurde eine einzige kantonale Behörde mit regionalen Zweigstellen, mit einheitlicher Praxis. Für das Departement für Justiz Sicherheit und Gesundheit ist der Aufarbeitungsprozess nach fünf Jahren abgeschlossen.

Beschaffungsabläufe zur Bekämpfung von Absprachen weiter verfeinert
Ein zweiter Untersuchungsgegenstand bildete die kantonalen Vergabeprozesse, insbesondere jene des TBA. Diese wurden bereits ab dem Jahr 2013 parallel zu den laufenden WEKO-Verfahren in Bezug auf das Thema der Wettbewerbsabreden vom zuständigen Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität umfassend analysiert und in der Folge angepasst. Das bei seinen Beschaffungsstellen implementierte Prüfprogramm mit Checklisten, Ablauf- und Meldeschemen stufte das WEKO-Sekretariat im Jahr 2020 als «vorbildlich» und «zielführend» ein. Entsprechend stellten sowohl die PUK als auch die beiden Administrativuntersuchungen bei diesen eingeführten Instrumenten und Massnahmen nur punktuelle Verbesserungsmöglichkeiten fest, welche mittlerweile umgesetzt bzw. angegangen wurden. Weitere Empfehlungen aus den Berichten konnten zudem im Zuge der jüngsten Revision der Beschaffungsvorschriften abgearbeitet werden, insbesondere mit der Schaffung einer unabhängigen Meldestelle für die Meldung von Missständen im öffentlichen Beschaffungswesen. Einzelne vom Kanton ergriffene Massnahmen wie Sensibilisierung des Beschaffungspersonals oder Aufbau eines Monitorings sind dauerhafter Natur und können deshalb nicht als abgeschlossen bezeichnet werden. Für diese Massnahmen wurden die erforderlichen Schritte eingeleitet, um sich dieser Aufgabe längerfristig annehmen zu können.

Der Kanton wird dem Thema aufgrund der beträchtlichen Höhe der eingesetzten Steuermittel im Beschaffungswesen und der damit verbundenen Risiken auch in Zukunft eine hohe Aufmerksamkeit schenken. Ebenso wird er den weiteren Verlauf der noch nicht abgeschlossenen WEKO-Untersuchung gegen die betroffenen Unternehmen in der Moesa aufmerksam verfolgen und bei Vorliegen der Untersuchungsergebnisse allfällig erforderliche rechtliche Schritte des Kantons prüfen.

Beilagen:

Auskunftspersonen:

  • Regierungspräsident Peter Peyer, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. +41 81 257 25 01 (erreichbar von 15.00 bis 16.00 Uhr), E‑Mail Peter.Peyer@djsg.gr.ch
  • Regierungsrätin Dr. Carmelia Maissen, Vorsteherin Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität, Tel. +41 81 257 36 05 (erreichbar von 13.00 bis 14.00 Uhr und 16.00 bis 17.00 Uhr), E‑Mail Carmelia.Maissen@diem.gr.ch


zuständig: Regierung

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