Die Regierung gewährt einen Kantonsbeitrag an die Elektrifizierung von Ortsbussen in den Gemeinden Flims, Laax und Falera. Ausserdem spricht sie einen Kantonsbeitrag für ein Digitalprojekt zur Prozessautomatisierung im Gesundheitswesen.
Kantonsbeitrag an die Elektrifizierung von Ortsbussen
Die Regierung gewährt der Postauto AG (PAG) einen Kantonsbeitrag von
maximal 665 403 Franken an die
Mehrkosten für die Elektrifizierung von fünf Ortsbussen, die in den Gemeinden
Flims, Laax und Falera verkehren werden. Für den Ortsverkehr sind im Kanton
Graubünden die Gemeinden zuständig. Dieses Projekt wurde durch die PAG im
Auftrag der Gemeinden erarbeitet.
Eine kantonale Förderung von alternativen Antriebstechniken im öffentlichen
Verkehr ist neu aufgrund der vom Grossen Rat in der Augustsession 2022
beschlossenen Totalrevision des Gesetzes über den
öffentlichen Verkehr im Kanton Graubünden (GöV), welche per 1. Januar 2023
in Kraft getreten ist, möglich. Der Fördertatbestand basiert auf der im 2015 durch
die Regierung verabschiedete Klimastrategie sowie auf dem kantonalen Aktionsplan
Green Deal (AGD), welcher als Handlungsschwerpunkt unter anderem «Energieeffizienz
steigern und Ressourceneinsatz senken, zum Beispiel durch Elektrobusse»
definiert. Die Elektrifizierung von fünf Ortsbussen trägt zur Reduktion von Kohlenstoffdioxid
im Verkehrssektor bei und wird deshalb über den durch den Grossen Rat
beschlossenen Verpflichtungskredit AGD finanziert.
Die Regierung gewährt der Postauto AG (PAG) einen Kantonsbeitrag von maximal 665 403 Franken an die Mehrkosten für die Elektrifizierung von fünf Ortsbussen, die in den Gemeinden Flims, Laax und Falera verkehren werden.
Digitalprojekt zur Prozessautomatisierung im Gesundheitswesen
Die Regierung gewährt der Stiftung Kantonsspital Graubünden
einen Kantonsbeitrag von 2,51 Millionen Franken für das
Digitalprojekt «Automatisierungspaket im Gesundheitswesen» im Rahmen des Gesetzes zur
Förderung der digitalen Transformation in Graubünden. Die gesamten
Investition- und Betriebskosten des Projekts sind mit rund 7,72 Millionen Franken veranschlagt.
Viele Bereiche im
Gesundheitswesen, darunter auch die pflegerischen und medizinischen Bereiche
haben mit Ressourcenproblemen und einem Fachkräftemangel zu kämpfen. Vielfach
ist die Arbeitsbelastung in den ärztlichen Bereichen überdimensional und mit
administrativen Arbeiten belastet. Auch sind in den Support- und Administrativbereichen
die Prozesse infolge Kostendruck sowie immer höheren Anforderungen zu
optimieren. Mit diesem
Digitalprojekt werden solche Prozesse in allen Bereichen des Gesundheitswesens
automatisiert und damit effizienter. Dies soll mittels Einsatz einer Software
für Robotic Process Automation (RPA) erreicht werden. Mit RPA erstellen die
Beteiligten Softwareroboter (Bots), die lernen, nachahmen und anschliessend
regelgestützte Geschäftsprozesse ausführen können.
Weitere
Informationen:https://grdigital.digital
Die Regierung gewährt der Stiftung Kantonsspital Graubünden einen Kantonsbeitrag von 2,51 Millionen Franken für das Digitalprojekt «Automatisierungspaket im Gesundheitswesen» im Rahmen desGesetzes zur Förderung der digitalen Transformationin Graubünden.
Tarifsetzung TARMED-Taxpunktwert
Die Regierung hat
den TARMED-Taxpunktwert für die Vergütung ambulanter Leistungen in den
Spitalambulatorien des Kantons Graubünden rückwirkend ab 1. Januar 2019 auf
0.90 Franken festgesetzt. Bisher lag der Taxpunktwert bei 0.83 Franken.
Durch die Erhöhung
des Taxpunktwertes müssen den Spitalambulatorien im Kanton Graubünden von den
obligatorischen Krankenversicherungen höhere Vergütungen für deren Leistungen
im ambulanten Bereich zugesprochen werden.
Die Regierung hat den TARMED-Taxpunktwert für die Vergütung ambulanter Leistungen in den Spitalambulatorien des Kantons Graubünden rückwirkend ab 1. Januar 2019 auf 0.90 Franken festgesetzt.
Gesamtrevision der Ortsplanung in Arosa genehmigt
Die Regierung
genehmigt die von der Gemeinde Arosa am 28. November 2021 beschlossene
Gesamtrevision der Ortsplanung, beschliesst aber eine teilweise Rückweisung.
Die von der
Gemeinde Arosa vorgenommenen Bauzonenreduktionen entsprechen grundsätzlich dem
Prinzip der Siedlungsentwicklung nach innen, welches das Bundesgesetz über die
Raumplanung vorgibt. Allerdings bestehen verschiedene Parzellen am
Siedlungsrand, welche die Gemeinde in der Bauzone belassen hat, ohne hierfür
eine hinreichende Begründung vorzulegen. Daraus ergibt sich die teilweise
Rückweisung zur Überarbeitung. Mit der Teilgenehmigung trägt der Kanton im
Hinblick auf allfällige Baubewilligungsverfahren zur Rechtssicherheit bei, da
sich die von der Gemeinde zu erlassende Planungszone auf die zurückgewiesenen
Flächen beschränkt. Damit wird die Situation innerhalb des bestehenden
Siedlungskörpers deblockiert und die Gemeinde kann die angestrebte
Baulandmobilisierung und Innenverdichtung vorantreiben.
© Comet Photoshopping GmbH, Dieter Enz
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Arosa am 28. November 2021 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung, beschliesst aber eine teilweise Rückweisung.
Sofortmassnahmen zur Verstärkung des Herdenschutzes im Sommer 2023
Die Regierung
finanziert den kantonalen Anteil von 20 Prozent an die Kosten der
Sofortmassnahmen im Herdenschutz für den Alpsommer 2023.
Das Bundesparlament
stellt auch im Jahr 2023 Sofortmassnahmen zur Verstärkung des Herdenschutzes
zur Verfügung. Es hat dazu einen Kredit von vier Millionen Franken freigegeben.
Dies soll die Sömmerungsbetriebe auch während des Alpsommers 2023 unterstützen,
um einen maximalen Herdenschutz betreiben zu können, solange eine präventive
Wolfsregulation als zusätzliche Massnahme nicht möglich ist. Der Bund übernimmt
dabei 80 Prozent der Kosten, wobei sich der Kanton mit 20 Prozent beteiligen
muss.
Mit der raschen
Zunahme der Wolfspopulation ist die Landwirtschaft gefordert, weitergehende
Herdenschutzmassnahmen im Bereich des Kleinviehs zu ergreifen und umzusetzen.
Ohne Herdenschutz ist eine Bewirtschaftung der Flächen im Berg- und
insbesondere im Alpgebiet nicht mehr möglich. Deshalb hat der Kanton Graubünden
bereits früh Massnahmen
ergriffen, um den Herdenschutz auszubauen und die Betroffenen zu unterstützen.
Die Regierung finanziert den kantonalen Anteil von 20 Prozent an die Kosten der Sofortmassnahmen im Herdenschutz für den Alpsommer 2023.
Neue Strasse für effizienteren Waldunterhalt in der Gemeinde Surses
Die Regierung
genehmigt ein Projekt zum Bau einer neuen lastwagenbefahrbaren Waldstrasse auf
der linken Talseite der Gemeinde Surses. Das Projekt soll innert drei Jahren
realisiert werden und beinhaltet den Bau der neuen Gelgiabrücke bei der Sägerei
Tinizong, den Abbruch der alten Brücke sowie die Erstellung einer rund 1,6 Kilometer langen Waldstrasse von der neuen Brücke bis zur ehemaligen Sägerei
der Gemeinde Savognin im Gebiet Sur Sarons. Dieses Gebiet gilt gemäss Waldentwicklungsplan
2018+ Mittelbünden/Moesano als prioritäres Erschliessungsgebiet mit
Optimierungspotential.
Die bestehende Erschliessung entspricht mit ihrer teilweise geringen
Tragfähigkeit und schmalen Fahrbahnbreite nicht mehr den heutigen
Anforderungen. Die Holzernte und die Holzabfuhr sind heute in Teilen des Gebiets
ziemlich aufwendig, weil der Einsatz von leistungsstarken und effizienten
Holzerntesysteme eingeschränkt ist. Zudem erfolgt mit der heutigen
Walderschliessung der Holztransport aus dem Projektgebiet bis zur Hauptstrasse
zu einem beachtlichen Teil durch das Dorf Savognin. Die Gesamtkosten des
Projekts sind mit rund 3,6 Millionen Franken veranschlagt. Der Kanton sichert
der Gemeinde Surses einen Kantonsbeitrag von rund 2,77 Millionen Franken zu.
Die Regierung genehmigt ein Projekt zum Bau einer neuen lastwagenbefahrbaren Waldstrasse auf der linken Talseite der Gemeinde Surses.
Ruinensicherung wird weitergeführt
Seit 2007 bewilligt die Regierung Mittel aus der
Spezialfinanzierung (SF) Landeslotterie, um die Ruinensicherung im Kanton
Graubünden sicherzustellen. Insgesamt wurden dadurch bis jetzt 51 verschiedene
Projekte unterstützt. Sämtliche Projekte wurden von ausgewiesenen Fachleuten
projektiert, überwacht und ausgeführt. Die bisherigen Projektetappen haben
gezeigt, dass eine Finanzierung dieser Sanierungsarbeiten an Burgruinen mittels
Geldern der SF Landeslotterie effizient und zielführend ist. Zudem besteht nach
wie vor grosser Bedarf für die Sanierung von ruinösen Anlagen.
Die Regierung beschliesst daher das Projekt
weiterzuführen. Für die Beiträge im Rahmen des neuen ordentlichen Projekts «Ruinensicherung
im Kanton Graubünden» stellt sie aus Mitteln der SF Landeslotterie einen
Rahmenkredit von 1,75 Millionen Franken bereit. Die jährlichen
Auszahlungen werden unter Vorbehalt des vom Grossen Rat genehmigten Kredits auf
maximal 350 000 Franken begrenzt.
Burg Neu-Aspermont in Jenins, Burgruine Lichtenstein in Chur (Vorzustand, wird im Rahmen der neuen Projektetappe gesichert) | © Archiv Denkmalpflege
Graubünden
Seit 2007 bewilligt die Regierung Mittel aus der Spezialfinanzierung (SF) Landeslotterie, um die Ruinensicherung im Kanton Graubünden sicherzustellen. Insgesamt wurden dadurch bis jetzt 51 verschiedene Projekte unterstützt.