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Die Regierung gewährt einen Kantonsbeitrag an die Elektrifizierung von Ortsbussen in den Gemeinden Flims, Laax und Falera. Ausserdem spricht sie einen Kantonsbeitrag für ein Digitalprojekt zur Prozessautomatisierung im Gesundheitswesen.

Kantonsbeitrag an die Elektrifizierung von Ortsbussen

Die Regierung gewährt der Postauto AG (PAG) einen Kantonsbeitrag von maximal 665 403 Franken an die Mehrkosten für die Elektrifizierung von fünf Ortsbussen, die in den Gemeinden Flims, Laax und Falera verkehren werden. Für den Ortsverkehr sind im Kanton Graubünden die Gemeinden zuständig. Dieses Projekt wurde durch die PAG im Auftrag der Gemeinden erarbeitet.

Eine kantonale Förderung von alternativen Antriebstechniken im öffentlichen Verkehr ist neu aufgrund der vom Grossen Rat in der Augustsession 2022 beschlossenen Totalrevision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr im Kanton Graubünden (GöV), welche per 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, möglich. Der Fördertatbestand basiert auf der im 2015 durch die Regierung verabschiedete Klimastrategie sowie auf dem kantonalen Aktionsplan Green Deal (AGD), welcher als Handlungsschwerpunkt unter anderem «Energieeffizienz steigern und Ressourceneinsatz senken, zum Beispiel durch Elektrobusse» definiert. Die Elektrifizierung von fünf Ortsbussen trägt zur Reduktion von Kohlenstoffdioxid im Verkehrssektor bei und wird deshalb über den durch den Grossen Rat beschlossenen Verpflichtungskredit AGD finanziert.

Die Regierung gewährt der Postauto AG (PAG) einen Kantonsbeitrag von maximal 665 403 Franken an die Mehrkosten für die Elektrifizierung von fünf Ortsbussen, die in den Gemeinden Flims, Laax und Falera verkehren werden.

Digitalprojekt zur Prozessautomatisierung im Gesundheitswesen

Die Regierung gewährt der Stiftung Kantonsspital Graubünden einen Kantonsbeitrag von 2,51 Millionen Franken für das Digitalprojekt «Automatisierungspaket im Gesundheitswesen» im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden. Die gesamten Investition- und Betriebskosten des Projekts sind mit rund 7,72 Millionen Franken veranschlagt.

Viele Bereiche im Gesundheitswesen, darunter auch die pflegerischen und medizinischen Bereiche haben mit Ressourcenproblemen und einem Fachkräftemangel zu kämpfen. Vielfach ist die Arbeitsbelastung in den ärztlichen Bereichen überdimensional und mit administrativen Arbeiten belastet. Auch sind in den Support- und Administrativbereichen die Prozesse infolge Kostendruck sowie immer höheren Anforderungen zu optimieren. Mit diesem Digitalprojekt werden solche Prozesse in allen Bereichen des Gesundheitswesens automatisiert und damit effizienter. Dies soll mittels Einsatz einer Software für Robotic Process Automation (RPA) erreicht werden. Mit RPA erstellen die Beteiligten Softwareroboter (Bots), die lernen, nachahmen und anschliessend regelgestützte Geschäftsprozesse ausführen können.

Weitere Informationen:https://grdigital.digital

Die Regierung gewährt der Stiftung Kantonsspital Graubünden einen Kantonsbeitrag von 2,51 Millionen Franken für das Digitalprojekt «Automatisierungspaket im Gesundheitswesen» im Rahmen desGesetzes zur Förderung der digitalen Transformationin Graubünden.

Tarifsetzung TARMED-Taxpunktwert

Die Regierung hat den TARMED-Taxpunktwert für die Vergütung ambulanter Leistungen in den Spitalambulatorien des Kantons Graubünden rückwirkend ab 1. Januar 2019 auf 0.90 Franken festgesetzt. Bisher lag der Taxpunktwert bei 0.83 Franken.

Durch die Erhöhung des Taxpunktwertes müssen den Spitalambulatorien im Kanton Graubünden von den obligatorischen Krankenversicherungen höhere Vergütungen für deren Leistungen im ambulanten Bereich zugesprochen werden.

Die Regierung hat den TARMED-Taxpunktwert für die Vergütung ambulanter Leistungen in den Spitalambulatorien des Kantons Graubünden rückwirkend ab 1. Januar 2019 auf 0.90 Franken festgesetzt. 

Gesamtrevision der Ortsplanung in Arosa genehmigt

Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Arosa am 28. November 2021 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung, beschliesst aber eine teilweise Rückweisung.

Die von der Gemeinde Arosa vorgenommenen Bauzonenreduktionen entsprechen grundsätzlich dem Prinzip der Siedlungsentwicklung nach innen, welches das Bundesgesetz über die Raumplanung vorgibt. Allerdings bestehen verschiedene Parzellen am Siedlungsrand, welche die Gemeinde in der Bauzone belassen hat, ohne hierfür eine hinreichende Begründung vorzulegen. Daraus ergibt sich die teilweise Rückweisung zur Überarbeitung. Mit der Teilgenehmigung trägt der Kanton im Hinblick auf allfällige Baubewilligungsverfahren zur Rechtssicherheit bei, da sich die von der Gemeinde zu erlassende Planungszone auf die zurückgewiesenen Flächen beschränkt. Damit wird die Situation innerhalb des bestehenden Siedlungskörpers deblockiert und die Gemeinde kann die angestrebte Baulandmobilisierung und Innenverdichtung vorantreiben.

Arosa

© Comet Photoshopping GmbH, Dieter Enz

Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Arosa am 28. November 2021 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung, beschliesst aber eine teilweise Rückweisung.

Sofortmassnahmen zur Verstärkung des Herdenschutzes im Sommer 2023

Die Regierung finanziert den kantonalen Anteil von 20 Prozent an die Kosten der Sofortmassnahmen im Herdenschutz für den Alpsommer 2023.

Das Bundesparlament stellt auch im Jahr 2023 Sofortmassnahmen zur Verstärkung des Herdenschutzes zur Verfügung. Es hat dazu einen Kredit von vier Millionen Franken freigegeben. Dies soll die Sömmerungsbetriebe auch während des Alpsommers 2023 unterstützen, um einen maximalen Herdenschutz betreiben zu können, solange eine präventive Wolfsregulation als zusätzliche Massnahme nicht möglich ist. Der Bund übernimmt dabei 80 Prozent der Kosten, wobei sich der Kanton mit 20 Prozent beteiligen muss.

Mit der raschen Zunahme der Wolfspopulation ist die Landwirtschaft gefordert, weitergehende Herdenschutzmassnahmen im Bereich des Kleinviehs zu ergreifen und umzusetzen. Ohne Herdenschutz ist eine Bewirtschaftung der Flächen im Berg- und insbesondere im Alpgebiet nicht mehr möglich. Deshalb hat der Kanton Graubünden bereits früh Massnahmen ergriffen, um den Herdenschutz auszubauen und die Betroffenen zu unterstützen.

Die Regierung finanziert den kantonalen Anteil von 20 Prozent an die Kosten der Sofortmassnahmen im Herdenschutz für den Alpsommer 2023.

Neue Strasse für effizienteren Waldunterhalt in der Gemeinde Surses

Die Regierung genehmigt ein Projekt zum Bau einer neuen lastwagenbefahrbaren Waldstrasse auf der linken Talseite der Gemeinde Surses. Das Projekt soll innert drei Jahren realisiert werden und beinhaltet den Bau der neuen Gelgiabrücke bei der Sägerei Tinizong, den Abbruch der alten Brücke sowie die Erstellung einer rund 1,6 Kilometer langen Waldstrasse von der neuen Brücke bis zur ehemaligen Sägerei der Gemeinde Savognin im Gebiet Sur Sarons. Dieses Gebiet gilt gemäss Waldentwicklungsplan 2018+ Mittelbünden/Moesano als prioritäres Erschliessungsgebiet mit Optimierungspotential.

Die bestehende Erschliessung entspricht mit ihrer teilweise geringen Tragfähigkeit und schmalen Fahrbahnbreite nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Holzernte und die Holzabfuhr sind heute in Teilen des Gebiets ziemlich aufwendig, weil der Einsatz von leistungsstarken und effizienten Holzerntesysteme eingeschränkt ist. Zudem erfolgt mit der heutigen Walderschliessung der Holztransport aus dem Projektgebiet bis zur Hauptstrasse zu einem beachtlichen Teil durch das Dorf Savognin. Die Gesamtkosten des Projekts sind mit rund 3,6 Millionen Franken veranschlagt. Der Kanton sichert der Gemeinde Surses einen Kantonsbeitrag von rund 2,77 Millionen Franken zu.

Neue Waldstrasse
Visualisierung Neue Waldstrasse

 

Die Regierung genehmigt ein Projekt zum Bau einer neuen lastwagenbefahrbaren Waldstrasse auf der linken Talseite der Gemeinde Surses.

Ruinensicherung wird weitergeführt

Seit 2007 bewilligt die Regierung Mittel aus der Spezialfinanzierung (SF) Landeslotterie, um die Ruinensicherung im Kanton Graubünden sicherzustellen. Insgesamt wurden dadurch bis jetzt 51 verschiedene Projekte unterstützt. Sämtliche Projekte wurden von ausgewiesenen Fachleuten projektiert, überwacht und ausgeführt. Die bisherigen Projektetappen haben gezeigt, dass eine Finanzierung dieser Sanierungsarbeiten an Burgruinen mittels Geldern der SF Landeslotterie effizient und zielführend ist. Zudem besteht nach wie vor grosser Bedarf für die Sanierung von ruinösen Anlagen.

Die Regierung beschliesst daher das Projekt weiterzuführen. Für die Beiträge im Rahmen des neuen ordentlichen Projekts «Ruinensicherung im Kanton Graubünden» stellt sie aus Mitteln der SF Landeslotterie einen Rahmenkredit von 1,75 Millionen Franken bereit. Die jährlichen Auszahlungen werden unter Vorbehalt des vom Grossen Rat genehmigten Kredits auf maximal 350 000 Franken begrenzt.

Jenins Burg Neu-Aspermont

Burg Neu-Aspermont in Jenins, Burgruine Lichtenstein in Chur (Vorzustand, wird im Rahmen der neuen Projektetappe gesichert) | © Archiv Denkmalpflege Graubünden

Seit 2007 bewilligt die Regierung Mittel aus der Spezialfinanzierung (SF) Landeslotterie, um die Ruinensicherung im Kanton Graubünden sicherzustellen. Insgesamt wurden dadurch bis jetzt 51 verschiedene Projekte unterstützt.

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