Die Regierung genehmigt ein Projekt zum Schutz vor Steinschlag zwischen Lavin und Giarsun. Zudem gibt sie grünes Licht für die Weiterentwicklung des Campingangebots in den Regionen Albula und Maloja.
Kantonsbeitrag für Felssicherung zwischen Lavin und Giarsun
Die Regierung genehmigt das Projekt «SSV Val Tuoi» des
Tiefbauamts Graubünden (TBA). Die Kosten für die vorgesehenen Massnahmen
belaufen sich gemäss Bauprojekt auf insgesamt 317 000 Franken.
Nach einem Blockschlag im Sommer 2021 westlich der Val Tuoi führte
das TBA eine Felsräumung in diesem Gebiet durch. Im Rahmen des vorliegenden
Projekts werden nach eingehender Gefahren- und Risikobeurteilung langfristige
Massnahmen umgesetzt, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden weiterhin zu
gewährleisten. Auf einer Länge von 110 Metern westlich der Brücke über die Val
Tuoi wird vorgängig eine händische Felsräumung durchgeführt. Anschliessend soll
die rund 30 Meter hohe Felswand im oberen Bereich mit zwei Netzverspannen und
mehreren Stabankern auf einer Fläche von rund 240 Quadratmetern gesichert
werden. Ein absturzgefährdetes Felspaket in diesem Bereich wird zudem
kontrolliert entfernt. Eine rund 40 Zentimeter hohe Deckschicht aus Kies
schützt die bestehende bergseitige Fahrspur im Bereich der Bauarbeiten vor
herabstürzenden Steinen und Blöcken.
Zur Trennung der Baustelle vom fliessenden Verkehr wird eine Schutzpalisade montiert. Für die Montage der Schutzpalisade sind kurzzeitige Sperrungen notwendig. Die Ausführung des Projekts erfolgt in einer Bauetappe. Als Projektabschluss ist das Jahr 2023 vorgesehen.
Die Regierung genehmigt das Projekt «SSV Val Tuoi» des Tiefbauamts Graubünden (TBA).
Weiterentwicklung des Campingangebots in den Regionen Albula und Maloja
Die Regierung genehmigt die von der Region Albula am 20. Mai 2022 und der Region Maloja am 26. Januar 2023 beschlossenen Regionalen
Richtpläne «Campingplätze». Mit diesen Richtplänen werden die Ziele und
Leitsätze für die Weiterentwicklung bestehender sowie die Planung von neuen
Campingplätzen in den beiden Regionen behördenverbindlich festgelegt.
Die Schwäche des heutigen Campingangebots in der Region
Albula liegt in der ungenügenden Kapazität und einer teilweise nur mässigen
Attraktivität der Passantenplätze. Der genehmigte Richtplan ist folgerichtig
darauf ausgerichtet, die künftige Entwicklung in der Region weiter in Richtung
Bereitstellung zusätzlicher attraktiver Passantenplätze sowie innovativer
campingähnlicher Angebote zu lenken. Bevor das bestehende Angebot erweitert
wird, oder neue Standorte in Frage kommen, hat die Erhöhung von
Passantenplätzen Priorität. Mit attraktiven Passantenplätzen und ergänzenden
«offiziellen» Stellplätzen soll ausserdem die regionale Wertschöpfung
verbessert und das «wilde» Campieren eingedämmt werden. Die Richtplaninhalte,
welche die Gemeinde Surses betreffen, werden allerdings zur Überarbeitung an
die Region zurückgewiesen. Der Bedarf für die Schaffung weiterer Campingplätze
im Raum Surses ist zwar unbestritten. Aus raumplanerischer Sicht ist es
allerdings erforderlich, zusätzliche Standorte in Betracht zu ziehen und zu
prüfen.
Auch in der Region Maloja ist heute bereits ein Grundangebot
an Campingmöglichkeiten vorhanden. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage sowie veränderter Bedürfnisse und
Rahmenbedingungen bestehen in der Region verschiedene Bestrebungen zur
Koordination und Weiterentwicklung des Campingangebots. Mit dem genehmigten
Richtplan werden nun die Voraussetzungen geschaffen, um eine angemessene Zahl
an attraktiven, räumlich gut verteilten Passantenplätzen für Feriengäste und
Durchreisende bereitzustellen. Ausserdem besteht das Ziel die regionale
Wertschöpfung zu steigern, neue Gäste zu gewinnen und das Problem des
Wildcampierens zu entschärfen.
Die Regierung genehmigt die von der Region Albula am 20. Mai 2022 und der Region Maloja am 26. Januar 2023 beschlossenen Regionalen Richtpläne «Campingplätze».
Keine eidgenössische und kantonale Volksabstimmung am 26. November 2023
Die Regierung nimmt davon Kenntnis, dass am 26. November 2023 keine
eidgenössische Volksabstimmung stattfindet. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung
vom 10. Mai 2023 beschlossen, diesen Abstimmungstermin nicht zu nutzen. Auch
auf kantonaler Ebene ist zu diesem Zeitpunkt keine Vorlage abstimmungsreif. Am
26. November 2023 findet daher auch keine kantonale Volksabstimmung statt.
Die Regierung nimmt davon Kenntnis, dass am 26. November 2023 keine eidgenössische Volksabstimmung stattfindet.