Dank Digitalisierung zu effizienten, zeit- und ortsunabhängigen Behördenleistungen zu Gunsten der Bevölkerung und Wirtschaft: Die Regierung sieht im flächenmässig grössten Kanton besonderes Potenzial und will die digitale Transformation in der kantonalen Verwaltung deutlich beschleunigen. Sie hat eine entsprechende Strategie verabschiedet und plant Umsetzungsmassnahmen im Umfang von 35 Millionen Franken und eine Aufstockung der internen Stellen von 45,6 Vollzeitäquivalenten. Die Investition wird dem Grossen Rat im Rahmen eines Verpflichtungskredits in der Dezembersession 2023 beantragt.
Die Digitalisierung schreitet in allen Bereichen des täglichen Lebens voran. Auch der Kanton Graubünden ist gefordert, zugunsten von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Unternehmen und Gemeinden die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Die Debatte des Grossen Rats in der Oktobersession 2022 zum Auftrag Hohl betreffend Beschleunigung der Digitalen Transformation in der Verwaltung hat gezeigt, dass auch die Politik eine Forcierung fordert. Mit der «Strategie digitale Verwaltung Kanton Graubünden 2024–2028», welche auf den Erfahrungen und Grundlagen der letzten Jahre basiert, strebt die Regierung eine deutliche Beschleunigung der Aktivitäten im digitalen Bereich an.
Besonderer Nutzen der Digitalisierung im grössten Kanton der Schweiz
«Gemeinsam und in der Vielfalt stark – auch im digitalen Raum» lautet die Vision der Strategie. Mit der Umsetzung der «Strategie digitale Verwaltung Kanton Graubünden 2024–2028» soll eine zeitgemässe, zukunftsfähige digitale Verwaltung aufgebaut werden, die einen spürbaren Mehrwert und Nutzen für die Anspruchsgruppen schafft. Im Kanton Graubünden mit seinen 150 Tälern und vielen peripheren Regionen birgt die Digitalisierung ein besonderes Potenzial. Öffentliche Dienstleistungen und die Bereitstellung von Informationen können künftig in allen Kantonsteilen durchgängiger verfügbar gemacht werden, in dem sie zeit- und ortsunabhängiger gestaltet sind. Effizientere Dienstleistungen und Transparenz in der Interaktion mit der Verwaltung sind ebenso Ziele, wie einfache und benutzerfreundliche digitale Prozesse.
Fortlaufender Ausbau des digitalen Leistungsangebots
Im Rahmen der Strategie sollen bis ins Jahr 2028 die erforderlichen Basisdienste, wie beispielsweise ein kantonales ePortal, die elektronische Austauschplattform («Digitaler Briefkasten») oder die elektronische verwaltungsinterne Geschäftsverwaltung etabliert sein. Das digitale Leistungsangebot für die Einwohnerinnen und Einwohner sowie für Unternehmen soll fortlaufend ausgebaut und optimiert werden. Dazu zählt der Ausbau von digital verfügbaren Informationen und Behördenprozessen, wie beispielsweise das elektronische Baubewilligungsverfahren. Auch Themen wie künstliche Intelligenz, Cyber-Security und elektronische Identität sind Teil der Strategie.
Investition in die digitale Zukunft
Die erfolgreiche Umsetzung der Strategie erfordert die Sensibilisierung und Befähigung der Mitarbeitenden in der Verwaltung und die Expertise von zusätzlichen Fachkräften sowie die behördenübergreifende Koordination. Um die geplanten Massnahmen umzusetzen, werden insgesamt 45,6 Stellen und Investitionen von 35 Millionen Franken benötigt. Ein Grossteil der neu zu schaffenden Stellen soll im Amt für Informatik angesiedelt werden, welches die Departemente und Dienststellen bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten unterstützt. Zudem soll beim Departement für Finanzen und Gemeinden eine Stabsstelle Digitale Verwaltung geschaffen werden, welche insbesondere für die departementsübergreifende, strategische Planung und Koordination der digitalen Transformation zuständig ist. Schliesslich sind in den Departementen und der Standeskanzlei Digitalisierungsverantwortliche vorgesehen, welche für die Umsetzung in den Departementen verantwortlich sind und die Dienststellen bei der Vorbereitung und Umsetzung von Vorhaben unterstützen.
Grossratsentscheid in der Dezembersession
Mit der geplanten finanziellen und personellen Stärkung wird der digitalen Transformation in der kantonalen Verwaltung eine hohe Priorität eingeräumt und eine deutliche Erhöhung des Tempos bei der Umsetzung ermöglicht. Der Grosse Rat wird den vorliegenden Bericht und den Antrag für einen entsprechenden Verpflichtungskredit sowie für die zusätzlich benötigten Stellen in der Dezembersession 2023 beraten.
Beilage:
Botschaft
Auskunftsperson:
Regierungsrat Martin Bühler, Vorsteher Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. +41 81 257 32 01 (erreichbar von 13.30 bis 17.00 Uhr), E‑Mail Martin.Buehler@dfg.gr.ch
zuständig: Regierung