Die Regierung nimmt Stellung zur einer Vernehmlassungsvorlage des Bundes betreffend Förderung von Bildung, Forschung und Innovation sowie zu Forderungen von Procap Grischun in Zusammenhang mit der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Zudem spricht sie Kantonsbeiträge für den Erlebnisraum Bernina Glaciers und ein Digitalprojekt in der Valposchiavo.
Regierung besorgt um Weiterentwicklung von Forschungs- und Bildungsinstitutionen
Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage
des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)
betreffend Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025
bis 2028. Die zur Diskussion stehende Vorlage ist für forschende und
entwickelnde Unternehmen sowie wissenschaftliche Institutionen in Graubünden
von zentraler
Bedeutung. Die Vorlage behandelt im Wesentlichen die Fördergelder des Bundes
für diese vier Jahre. Ausserdem beantragt der Bundesrat auch punktuelle Anpassungen
in den gesetzlichen Grundlagen.
Die Regierung begrüsst die in der Vorlage definierten
förderpolitischen Grundsätze. Sie ist jedoch besorgt um die zukünftige
Weiterentwicklung der Institutionen im Kanton. Die kantonalen Forschungs- und
Bildungsinstitutionen machen sich nämlich grosse Sorgen um die Konsequenzen,
welche die Vorlage mit den beabsichtigten Mitteln mit sich bringt. Generell
muss aufgrund der über vier Jahre hinweg langfristig reduzierten Bundesmittel mit
Qualitätseinbussen in den kritischen Bereichen Lehre, Forschung und Innovation
sowie in der Wissenschaftskommunikation gerechnet werden. Dies schadet dem
gesamten Wirtschafts- und Innovationsstandort Schweiz und somit auch
Graubünden.
Der Kanton Graubünden ist sich
bewusst, dass aufgrund der aktuellen schwierigen Finanzlage des Bundes
Handlungsbedarf besteht, dies darf jedoch nicht auf Kosten des wichtigsten
Rohstoffs der Schweiz, des Wissens, geschehen. Der Schweizer Bildungs-,
Forschungs- und Innovationsplatz muss trotz dieser schwierigen Umstände attraktiv
bleiben.
Vernehmlassungen
des Eidgenössischen
Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)
Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) betreffend Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025 bis 2028.
Regierung nimmt Stellung zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes
Die Regierung nimmt Stellung zu verschiedenen Forderungen von
Procap Grischun im Zusammenhang mit der Umsetzung des
Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG). Mit Schreiben vom 31. März 2023 hat
Procap Grischun der Regierung eine Resolution unterbreitet. Damit fordert sie
die Regierung unter anderem dazu auf, die Umsetzung des BehiG in ihrem
Kompetenzbereich zu beschleunigen und die Priorisierung der Umbauten
aufzuzeigen. Ebenfalls verlangt die Resolution eine Zusammenarbeit mit den
zuständigen Behindertenorganisationen und eine zeitnahe Umsetzung der
entsprechenden Massnahmen.
In ihrer Stellungnahme hält die Regierung fest, dass die von
Procap Grischun geforderte Beschleunigung der Umsetzung von BehiG-Sanierungen
heute bereits stattfindet. Trotz der herausfordernden Topographie und
der Anzahl Haltestellen sind in Graubünden schon erfreulich viele Bauten und
Anlagen des öffentlichen Verkehrs behindertengerecht ausgestaltet. Gemäss
heutigem Stand ist von den rund 400 sanierungsbedürftigen Bushaltestellen rund
die Hälfte umgebaut, der Rest wird nach 2023 folgen. Bei den Bahnhaltestellen
sind weitestgehend alle im Kanton BehiG-konform saniert. Ausserdem hat die
Regierung in ihrer Sitzung
vom 15. August 2023 die Frist zur Einreichung von Gesuchen, mit denen die
Gemeinden für behindertengerechte Sanierungen von Bushaltestellen erhöhte
Kantonsbeiträge beantragen können, um ein Jahr verlängert.
Um die BehiG-Vorgaben voranzutreiben, arbeitet der Kanton seit
mehreren Jahren eng mit den Behindertenorganisationen zusammen. Die
Zusammenarbeit zwischen Kanton, Gemeinden und den Behindertenorganisationen
beruht primär auf gegenseitiger Kommunikation und Unterstützung. Die Regierung
legt auch zukünftig Wert auf diese wertvolle Zusammenarbeit.
Die Regierung nimmt Stellung zu verschiedenen Forderungen von Procap Grischun im Zusammenhang mit der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG).
NRP-Beitrag für Verein Erlebnisraum Bernina Glaciers
Die Regierung
gewährt dem Verein Erlebnisraum Bernina Glaciers an das Projekt
«Weiterentwicklung Erlebnisraum Bernina Glaciers» einen Kantonsbeitrag in der
Höhe von insgesamt 415 000 Franken im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des
Bundes (NRP). Der NRP-Beitrag geht je zur Hälfte zulasten des Bundes und des
Kantons.
Der Erlebnisraum
Bernina Glaciers erstreckt sich von Pontresina in die Valposchiavo und
verbindet die beiden touristischen Destinationen Engadin St. Moritz und
Valposchiavo. Im Zentrum stehen dabei die Gletscher des Berninamassivs – mit
dem Gletschererlebnis Diavolezza, welches eines der vier Hauptattraktionen
des Alpine Circle Graubünden ist. Im Rahmen der regions- und
destinationsübergreifenden Kooperation soll mittels touristischer
Angebotsentwicklung die Sommersaison
im Frühling und Herbst verlängert sowie das Winterangebot aktiviert werden.
Dank attraktiven Angeboten und Inszenierungen sollen das ganze Jahr über Gäste
im Erlebnisraum Bernina Glaciers empfangen werden können.
© Pontresina Tourismus; Persgletscher mit Piz Palü
Die Regierung gewährt dem Verein Erlebnisraum Bernina Glaciers an das Projekt «Weiterentwicklung Erlebnisraum Bernina Glaciers» einen Kantonsbeitrag in der Höhe von insgesamt 415 000 Franken im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP).
Kantonsbeitrag für digitales Transformationsprojekt in der Valposchiavo
Die Regierung gewährt der Associazione 100% (bio) Valposchiavo an die zweite Phase des Projekts «Mercato Valposchiavo» einen
Kantonsbeitrag von rund 55 000 Franken. Sie spricht den Beitrag im Rahmen des
Gesetzes zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden. Die Gesamtkosten
dieser zweiten Phase von «Mercato Valposchiavo» betragen rund 294 000 Franken.
Im Rahmen des Projekts zur regionalen Entwicklung (PRE) 100% (bio)
Valposchiavo soll die lokale digitale B2B Vertriebs- und Logistiklösung
«Mercato Valposchiavo» auf andere Regionen ausgeweitet werden. Mit dem
Kantonsbeitrag wird die Weiterentwicklung dieser digitalen Plattform gefördert.
«Mercato Valposchiavo» ermöglicht der Hotellerie und Gastronomie, den
Verkaufsläden sowie weiteren interessierten Handelsbetrieben in der Region, auf
einer einzigen Plattform die landwirtschaftlichen Produkte aus der Valposchiavo
direkt zu bestellen. Dabei erfolgt der Bestell- und Rechnungsprozess auf
digitalem Weg und die Warenverteilung (Logistik) wird von den lokalen
Logistikunternehmen koordiniert und durchgeführt. Die verschiedenen Prozesse
werden somit optimiert und standardisiert sowie der Vertrieb der regionalen
Produkte im Tal gestärkt.
Weitere Informationen: https://grdigital.digital
© Associazione
100% (bio) Valposchiavo
Die Regierung gewährt der Associazione 100% (bio) Valposchiavo an die zweite Phase des Projekts «Mercato Valposchiavo» einen Kantonsbeitrag von rund 55 000 Franken.
Unterstützung beim Mückenmonitoring in Graubünden wird verlängert
Seit 2016 führt das Amt für Natur und Umwelt (ANU) in
Zusammenarbeit mit ausgewählten Gemeinden ein Monitoring für asiatische
Stechmücken durch. Die Scuola Universitaria Professionale della Svizzera
Italiana (SUPSI) in Mendrisio unterstützt mit ihrem Kompetenzzentrum asiatische
Stechmücken (Abteilung Vektorökologie, Instituto Microbiologia) das
Mückenmonitoring in Graubünden mit der Probenvorbereitung und der Probenauswertung.
Die Regierung beauftragt das ANU damit, diese Zusammenarbeit mit der SUPSI bis
ins Jahr 2027, mit Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr bis 31. Dezember 2028, fortzusetzen.
Die anvisierte fünfjährige Monitoringperiode von 2023 bis 2027 ist mit rund
573 000 Franken veranschlagt, was dem bisherigen jährlichen Aufwand von
rund 114 600 Franken entspricht.
In Anbetracht der Etablierung von einzelnen asiatischen
Mückenarten beurteilt es die Regierung als notwendig, im Sinne der Vorsorge und
der Erfolgskontrolle der Massnahmen das Monitoring weiterzuführen. Detaillierte
Angaben zur aktuellen Ausbreitung, den erforderlichen Bekämpfungsmassnahmen und
der vorgesehenen Sensibilisierungskampagne sind auf der Webseite
des ANU aufgeschaltet.
Die Regierung beauftragt das ANU damit, diese Zusammenarbeit mit der SUPSI bis ins Jahr 2027, mit Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr bis 31. Dezember 2028, fortzusetzen. Die anvisierte fünfjährige Monitoringperiode von 2023 bis 2027 ist mit rund 573 000 Franken veranschlagt, was dem bisherigen jährlichen Aufwand von rund 114 600 Franken entspricht.