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Die Regierung nimmt Stellung zur einer Vernehmlassungsvorlage des Bundes betreffend Förderung von Bildung, Forschung und Innovation sowie zu Forderungen von Procap Grischun in Zusammenhang mit der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Zudem spricht sie Kantonsbeiträge für den Erlebnisraum Bernina Glaciers und ein Digitalprojekt in der Valposchiavo.

Regierung besorgt um Weiterentwicklung von Forschungs- und Bildungsinstitutionen

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) betreffend Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025 bis 2028. Die zur Diskussion stehende Vorlage ist für forschende und entwickelnde Unternehmen sowie wissenschaftliche Institutionen in Graubünden von zentraler Bedeutung. Die Vorlage behandelt im Wesentlichen die Fördergelder des Bundes für diese vier Jahre. Ausserdem beantragt der Bundesrat auch punktuelle Anpassungen in den gesetzlichen Grundlagen.

Die Regierung begrüsst die in der Vorlage definierten förderpolitischen Grundsätze. Sie ist jedoch besorgt um die zukünftige Weiterentwicklung der Institutionen im Kanton. Die kantonalen Forschungs- und Bildungsinstitutionen machen sich nämlich grosse Sorgen um die Konsequenzen, welche die Vorlage mit den beabsichtigten Mitteln mit sich bringt. Generell muss aufgrund der über vier Jahre hinweg langfristig reduzierten Bundesmittel mit Qualitätseinbussen in den kritischen Bereichen Lehre, Forschung und Innovation sowie in der Wissenschaftskommunikation gerechnet werden. Dies schadet dem gesamten Wirtschafts- und Innovationsstandort Schweiz und somit auch Graubünden.

Der Kanton Graubünden ist sich bewusst, dass aufgrund der aktuellen schwierigen Finanzlage des Bundes Handlungsbedarf besteht, dies darf jedoch nicht auf Kosten des wichtigsten Rohstoffs der Schweiz, des Wissens, geschehen. Der Schweizer Bildungs-, Forschungs- und Innovationsplatz muss trotz dieser schwierigen Umstände attraktiv bleiben.

Vernehmlassungen des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) betreffend Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025 bis 2028.

Regierung nimmt Stellung zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes

Die Regierung nimmt Stellung zu verschiedenen Forderungen von Procap Grischun im Zusammenhang mit der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG). Mit Schreiben vom 31. März 2023 hat Procap Grischun der Regierung eine Resolution unterbreitet. Damit fordert sie die Regierung unter anderem dazu auf, die Umsetzung des BehiG in ihrem Kompetenzbereich zu beschleunigen und die Priorisierung der Umbauten aufzuzeigen. Ebenfalls verlangt die Resolution eine Zusammenarbeit mit den zuständigen Behindertenorganisationen und eine zeitnahe Umsetzung der entsprechenden Massnahmen.

In ihrer Stellungnahme hält die Regierung fest, dass die von Procap Grischun geforderte Beschleunigung der Umsetzung von BehiG-Sanierungen heute bereits stattfindet. Trotz der herausfordernden Topographie und der Anzahl Haltestellen sind in Graubünden schon erfreulich viele Bauten und Anlagen des öffentlichen Verkehrs behindertengerecht ausgestaltet. Gemäss heutigem Stand ist von den rund 400 sanierungsbedürftigen Bushaltestellen rund die Hälfte umgebaut, der Rest wird nach 2023 folgen. Bei den Bahnhaltestellen sind weitestgehend alle im Kanton BehiG-konform saniert. Ausserdem hat die Regierung in ihrer Sitzung vom 15. August 2023 die Frist zur Einreichung von Gesuchen, mit denen die Gemeinden für behindertengerechte Sanierungen von Bushaltestellen erhöhte Kantonsbeiträge beantragen können, um ein Jahr verlängert.

Um die BehiG-Vorgaben voranzutreiben, arbeitet der Kanton seit mehreren Jahren eng mit den Behindertenorganisationen zusammen. Die Zusammenarbeit zwischen Kanton, Gemeinden und den Behindertenorganisationen beruht primär auf gegenseitiger Kommunikation und Unterstützung. Die Regierung legt auch zukünftig Wert auf diese wertvolle Zusammenarbeit.

Die Regierung nimmt Stellung zu verschiedenen Forderungen von Procap Grischun im Zusammenhang mit der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG).

NRP-Beitrag für Verein Erlebnisraum Bernina Glaciers

Die Regierung gewährt dem Verein Erlebnisraum Bernina Glaciers an das Projekt «Weiterentwicklung Erlebnisraum Bernina Glaciers» einen Kantonsbeitrag in der Höhe von insgesamt 415 000 Franken im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP). Der NRP-Beitrag geht je zur Hälfte zulasten des Bundes und des Kantons.

Der Erlebnisraum Bernina Glaciers erstreckt sich von Pontresina in die Valposchiavo und verbindet die beiden touristischen Destinationen Engadin St. Moritz und Valposchiavo. Im Zentrum stehen dabei die Gletscher des Berninamassivs – mit dem Gletschererlebnis Diavolezza, welches eines der vier Hauptattraktionen des Alpine Circle Graubünden ist. Im Rahmen der regions- und destinationsübergreifenden Kooperation soll mittels touristischer Angebotsentwicklung die Sommersaison im Frühling und Herbst verlängert sowie das Winterangebot aktiviert werden. Dank attraktiven Angeboten und Inszenierungen sollen das ganze Jahr über Gäste im Erlebnisraum Bernina Glaciers empfangen werden können.

Bernina Glacier

© Pontresina Tourismus; Persgletscher mit Piz Palü

Die Regierung gewährt dem Verein Erlebnisraum Bernina Glaciers an das Projekt «Weiterentwicklung Erlebnisraum Bernina Glaciers» einen Kantonsbeitrag in der Höhe von insgesamt 415 000 Franken im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP).

Kantonsbeitrag für digitales Transformationsprojekt in der Valposchiavo

Die Regierung gewährt der Associazione 100% (bio) Valposchiavo an die zweite Phase des Projekts «Mercato Valposchiavo» einen Kantonsbeitrag von rund 55 000 Franken. Sie spricht den Beitrag im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden. Die Gesamtkosten dieser zweiten Phase von «Mercato Valposchiavo» betragen rund 294 000 Franken.

Im Rahmen des Projekts zur regionalen Entwicklung (PRE) 100% (bio) Valposchiavo soll die lokale digitale B2B Vertriebs- und Logistiklösung «Mercato Valposchiavo» auf andere Regionen ausgeweitet werden. Mit dem Kantonsbeitrag wird die Weiterentwicklung dieser digitalen Plattform gefördert. «Mercato Valposchiavo» ermöglicht der Hotellerie und Gastronomie, den Verkaufsläden sowie weiteren interessierten Handelsbetrieben in der Region, auf einer einzigen Plattform die landwirtschaftlichen Produkte aus der Valposchiavo direkt zu bestellen. Dabei erfolgt der Bestell- und Rechnungsprozess auf digitalem Weg und die Warenverteilung (Logistik) wird von den lokalen Logistikunternehmen koordiniert und durchgeführt. Die verschiedenen Prozesse werden somit optimiert und standardisiert sowie der Vertrieb der regionalen Produkte im Tal gestärkt.

Weitere Informationen: https://grdigital.digital

Valposchiavo

© Associazione 100% (bio) Valposchiavo

Die Regierung gewährt der Associazione 100% (bio) Valposchiavo an die zweite Phase des Projekts «Mercato Valposchiavo» einen Kantonsbeitrag von rund 55 000 Franken. 

Unterstützung beim Mückenmonitoring in Graubünden wird verlängert

Seit 2016 führt das Amt für Natur und Umwelt (ANU) in Zusammenarbeit mit ausgewählten Gemeinden ein Monitoring für asiatische Stechmücken durch. Die Scuola Universitaria Professionale della Svizzera Italiana (SUPSI) in Mendrisio unterstützt mit ihrem Kompetenzzentrum asiatische Stechmücken (Abteilung Vektorökologie, Instituto Microbiologia) das Mückenmonitoring in Graubünden mit der Probenvorbereitung und der Probenauswertung. Die Regierung beauftragt das ANU damit, diese Zusammenarbeit mit der SUPSI bis ins Jahr 2027, mit Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr bis 31. Dezember 2028, fortzusetzen. Die anvisierte fünfjährige Monitoringperiode von 2023 bis 2027 ist mit rund 573 000 Franken veranschlagt, was dem bisherigen jährlichen Aufwand von rund 114 600 Franken entspricht.

In Anbetracht der Etablierung von einzelnen asiatischen Mückenarten beurteilt es die Regierung als notwendig, im Sinne der Vorsorge und der Erfolgskontrolle der Massnahmen das Monitoring weiterzuführen. Detaillierte Angaben zur aktuellen Ausbreitung, den erforderlichen Bekämpfungsmassnahmen und der vorgesehenen Sensibilisierungskampagne sind auf der Webseite des ANU aufgeschaltet.

Die Regierung beauftragt das ANU damit, diese Zusammenarbeit mit der SUPSI bis ins Jahr 2027, mit Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr bis 31. Dezember 2028, fortzusetzen. Die anvisierte fünfjährige Monitoringperiode von 2023 bis 2027 ist mit rund 573 000 Franken veranschlagt, was dem bisherigen jährlichen Aufwand von rund 114 600 Franken entspricht.

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