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Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat dem Kanton Graubünden die Bewilligung zur vorausschauenden Regulation des Wolfsbestands erteilt. Das BAFU hiess das Gesuch des Kantons vollumfänglich gut. Bis Ende Januar 2024 ist damit der Abschuss von maximal 44 Wölfen im Kanton möglich, bei einem aktuellen Bestand von circa 130 Wölfen.

Per 1. Dezember 2023 verfügt der Kanton Graubünden die vollständige Entnahme der vier Wolfsrudel Stagias, Vorab, Beverin und Lenzerhorn. Mit den Eingriffen sollen in erster Linie die Konflikte im Bereich der Landwirtschaft in den am stärksten betroffenen Gebieten reduziert werden. Zur Erzielung einer grösseren Scheu gegenüber dem Menschen werden zudem in den beiden Wolfsrudeln Jatzhorn in Davos und Rügiul im Puschlav insgesamt fünf Jungtiere erlegt.

Am 7. November 2023 hat der Kanton Graubünden das Gesuch zur proaktiven Regulation des Wolfsbestands beim BAFU eingereicht. Dieses wurde am 28. November 2023 durch das BAFU bewilligt. «Der Kanton Graubünden ist froh, dass das BAFU sein Gesuch vollumfänglich gutgeheissen hat. Wir haben uns schon seit längerem für eine proaktive Regulation eingesetzt und sind überzeugt, dass damit Konfliktherde minimiert werden können. Erfahrungen zu dieser Art der Wolfsregulation fehlen - wir sind nach wie vor in einem Lernprozess in Sachen Wolfsmanagement. Es wird wichtig sein, die nun gemachten Erfahrungen im Frühjahr 2024 auszuwerten und die Wirkungen im nächsten Alpsommer gut zu beobachten», sagt Regierungsrätin Carmelia Maissen, Vorsteherin des Departements für Infrastruktur, Energie und Mobilität.

Angepasste Kommunikation
Zur Unterstützung der kantonalen Wildhut werden in einzelnen Regionen Wolfsabschüsse im Rahmen der Sonderjagd ermöglicht. An drei Abenden organisierte das Amt für Jagd und Fischerei (AJF) in den betreffenden Regionen für interessierte Jägerinnen und Jäger, welche ein gültiges Sonderjagdpatent besitzen, einen Instruktionsabend.

Prognosen zur Abschusserfüllung bis Ende Januar 2024 können aufgrund fehlender Erfahrungswerte insbesondere bei Entnahmen ganzer Rudel keine gemacht werden. «Wir betreten mit der Regulation von ganzen Rudeln Neuland. Deshalb können wir auch keine Prognosen über die Abschüsse abgeben. Die Regulation wird zur Daueraufgabe», sagt Arno Puorger, Akademischer Mitarbeiter Grossraubtiere beim AJF.

Mit der gesetzlichen Neuerung passt das AJF auch seine bisherige Kommunikation zu bewilligten und erfolgten Wolfsabschüssen an. Beginnend ab Dezember 2023 werden monatlich die Wolfabschüsse sowie die wichtigsten Kennzahlen und Vorkommnisse auf der Website des Amts publiziert.

Meldung von Beobachtungen weiterhin wichtig
Wolfsrudel nutzen von Natur aus grosse Gebiete, besonders im Winterhalbjahr. Meldungen aus der Bevölkerung geben der kantonalen Wildhut wichtige Hinweise über den Aufenthaltsort der Wölfe. Das AJF bittet deshalb nach wie vor um sofortige Meldung über Nachweise der Tiere an die lokalen Wildhutorgane. Die Kontakte sind auf der Webseite www.ajf.gr.ch > Über uns aufgeschaltet.

Beilage:

Medienmitteilung des Bundesamts für Umwelt

Auskunftsperson:

Arno Puorger, Akademischer Mitarbeiter Grossraubtiere, Amt für Jagd und Fischerei, E‑Mail Arno.Puorger@ajf.gr.ch


zuständig: Amt für Jagd und Fischerei

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