Die Regierung gibt grünes Licht für die Weiterentwicklung des Bahnhofareals in Schiers. Zudem setzt sie das Gesetz über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung per 1. Januar 2024 in Kraft.
Grünes Licht für Weiterentwicklung des Bahnhofareals Schiers
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Schiers am 23. Juni 2023 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Damit schafft sie die planerischen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung und Aufwertung des Bahnhofareals Schiers als wichtige Drehscheibe des öffentlichen Verkehrs und Visitenkarte der Gemeinde.
Künftig sollen Nutzungen zugelassen werden, welche in der heutigen Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZöBA) nicht zulässig wären. Dies umfasst insbesondere auch Wohnnutzungen. Hierzu ist die Umzonung einer Fläche von circa 2068 Quadratmetern von der ZöBA in die neu geschaffenen Kernzone Bahnhof vorgesehen.
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Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Schiers am 23. Juni 2023 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Damit schafft sie die planerischen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung und Aufwertung des Bahnhofareals Schiers als wichtige Drehscheibe des öffentlichen Verkehrs und Visitenkarte der Gemeinde.
Inkraftsetzung des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung
Die Regierung setzt die Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und Prämienverbilligung auf den 1. Januar 2024 in Kraft.
Mit den Änderungen wird neu das Gesundheitsamt zuständig für das Zulassungsverfahren und die Aufsicht der Leistungserbringenden im Kanton zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
Die Regierung setzt die Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und Prämienverbilligung auf den 1. Januar 2024 in Kraft.