Die Regierung erteilt einen Leistungsauftrag zur Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Unterstützungsbedarf. Ausserdem genehmigt sie einen weiteren Leistungsauftrag zur Behandlung von Menschen mit einer akuten psychischen Erkrankung im eigenen häuslichen Umfeld.
Wohnraum für Menschen mit Unterstützungsbedarf
Die Regierung genehmigt einen Leistungsauftrag an den Verein
Oase bis 31. Dezember 2025 für das Pilotprojekt «Housing First». Der
Leistungsauftrag erfolgt im Zusammenhang mit der Umsetzung des Suchthilfegesetzes
im Kanton Graubünden. Das Ziel der Suchthilfe ist es, Menschen, die Suchtmittel
konsumieren, frühzeitig Hilfe zukommen zu lassen, die Hilfe zur Selbsthilfe zu
stärken und die Gesundheitssituation der Betroffenen zu erhalten oder zu
verbessern. Der Kantonsbeitrag für dieses Projekt in der Höhe von maximal 198 300 Franken ist im Budget 2024 bereits berücksichtigt.
Der «Housing First» Ansatz sieht im Grundsatz
vor, dass wohnungs- und/oder obdachlosen Menschen Wohnraum bereitgestellt wird,
ohne diesen an besondere Bedingungen zu knüpfen. Der Ansatz eignet sich
besonders für Menschen mit einem gewissen Mass an Unterstützungsbedarf, in der
Regel langzeitwohnungslose Personen mit einer Suchtmittelabhängigkeit und/oder
psychischer Erkrankung. Personen, die «Housing
First» nutzen, leben eigenständig und müssen sich an die gewöhnlichen
Mietbedingungen halten, erhalten aber zur Unterstützung Betreuung und Beratung
angeboten. So wird der Zugang zu medizinischer und psychiatrischer Versorgung
sowie zu Suchthilfeangeboten ermöglicht und die soziale Integration gefördert.
Obwohl keine Abstinenz oder Behandlung gefordert wird, werden die Nutzer und Nutzerinnen
von «Housing First» ermutigt, schädlichen Konsum zu minimieren und Hilfe
anzunehmen. Der Verein Oase stellt während der Pilotprojektphase ein
Grundangebot für fünf Personen ab August 2024 sicher.
Die Regierung genehmigt einen Leistungsauftrag an den Verein Oase bis 31. Dezember 2025 für das Pilotprojekt «Housing First».
Neues Angebot zur Behandlung akuter psychischer Erkrankungen im häuslichen Umfeld
Die Regierung erteilt den Psychiatrischen Diensten Graubünden (PDGR) einen Leistungsauftrag für «Hometreatment». Bei Hometreatment handelt es sich um ein neues, integriertes
psychiatrisch-psychotherapeutisches Behandlungsangebot der
Erwachsenenpsychiatrie und Psychotherapie. Es dient als Ersatz oder zumindest der Verkürzung
stationärer Behandlungen. Mit Hometreatment
werden keine neuen Kapazitäten geschaffen. Das neue Angebot ersetzt oder
verkürzt vielmehr stationäre Behandlungen in den Kliniken der PDGR.
Hometreatment richtet sich an erwachsene Patientinnen und Patienten, die
an einer akuten psychischen Erkrankung leiden und deshalb vorübergehend auf
eine intensivere Behandlung angewiesen sind. Die Behandlung erfolgt durch ein multiprofessionelles
Team, welches die Patientinnen und Patienten zu diesem Zweck in deren eigenem häuslichen Umfeld, je nach Bedarf ein- oder
mehrmals pro Tag, aufsucht und betreut. Die Behandlung dient der Bewältigung der
Akutphase und der Stabilisierung im gewohnten sozialen Umfeld. Der Hauptvorteil
von Hometreatment gegenüber der Behandlung im stationären Rahmen ist, dass die
Behandlung näher an der Lebenswirklichkeit der
Patientinnen und Patienten erfolgt.
Die Regierung erteilt den Psychiatrischen Diensten Graubünden (PDGR) einen Leistungsauftrag für «Hometreatment».