Die Regierung genehmigt vier Lärmsanierungsprojekte (LSP) in
den Gemeinden Sils i.D., Domleschg, Lantsch/Lenz und Masein. Alle Vorhaben
basieren auf der Sanierungspflicht gemäss Umweltschutzgebung des Bundes der eidgenössischen
Lärmschutz-Verordnung.
Aufgrund der Überschreitung der Immissionsgrenzwerte
besteht für gewisse Strassen in den obengenannten Gemeinden Sanierungsbedarf.
Kanton
und Gemeinden als Eigentumsparteien der entsprechenden Strassen sind in der
Pflicht, die Lärmsanierung durchzuführen.
Das LSP der Gemeinde Sils i.D. umfasst die Domleschgerstrasse
innerhalb der Gemeindegrenze von Sils i.D. von der Albulabrücke bis zum
Dorfplatz und die Campistrasse vom Dorfplatz bis Ortsausgang Ost. Im Rahmen des
Projekts erteilt die Regierung die Bewilligung, die allgemeine
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf 50 km/h respektive von 50 km/h auf 30 km/h herabzusetzen.
In der Gemeinde Domleschg umfasst das Sanierungsprojekt die
Domleschgerstrasse innerhalb der Gemeindegrenze Domleschg von Tomils, Mulegns
(Domleschg Nord) bis zum Galgenhügel (Pratval Süd). Die Herabsetzung der
signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf 50 km/h bei der Ortstafel
Rodels Nord sowie die Erweiterung der bestehenden Zone Tempo 30 in Rodels um
circa 220 Meter nordwärts und um circa 90 Meter südwärts werden von der
Regierung genehmigt. Ausserdem werden bei den Strassenabschnitten, bei welchen
heute noch kein Belag vom Standardtyp AC8 eingebaut ist, die alten Beläge
spätestens fünf Jahre nach der Genehmigung des LSP ersetzt.
Das Sanierungsprojekt der Gemeinde Lantsch/Lenz umfasst die
Julierstrasse innerhalb der Gemeindegrenzen Lantsch/Lenz von Lenzerheide im
Norden bis Vazerol im Süden sowie die Brienzerstrasse vom Anschluss
Julierstrasse bis zum Ortsrand. Im Rahmen des Projekts erteilt die Regierung
die Bewilligung, die Höchstgeschwindigkeit im Innerortsbereich bei der
Julierstrasse auf einem Abschnitt von rund 850 Metern von 50 km/h auf 30 km/h
herabzusetzen.
In der Gemeinde Masein umfasst das LSP für die
Inner-Heinzenberg-Strasse den Abschnitt innerhalb der Gemeindegrenze Masein von
der Lochmühle (Masein Nordost) bis zur südwestlichen Ortsausfahrt von Masein. Die
als Lärmschutzmassnahme vorgesehene Herabsetzung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit
auf einer Länge von circa 210 Metern im Bereich Innerdorf von Masein von 50 km/h auf 30 km/h ist von der Kantonspolizei auf Gesuch der Gemeinde Masein
bereits am 8. November 2023 aus Gründen der Verkehrssicherheit verfügt und
umgesetzt worden.