Die Regierung gibt den Entwurf zur Teilrevision des Steuergesetzes für den Kanton Graubünden für die Vernehmlassung frei. Zur steuerlichen Entlastung von Familien und Erwerbstätigen sollen die Kinderabzüge und die Freigrenze beim Einkommenssteuersatz erhöht werden. Verzichtet werden soll hingegen auf die Einführung eines gesetzlichen Ausgleichs der sogenannten realen Progression.
Der Grosse Rat hat im Februar 2023 den Auftrag Hohl betreffend Steuerentlastung von Familien und Fachkräften überwiesen. Als ersten Umsetzungsschritt hat er in der Dezembersession 2023 den kantonalen Steuerfuss für die natürlichen Personen um 5 Prozent gesenkt. Damit werden die natürlichen Personen ab dem Steuerjahr 2024 kantonsseitig um insgesamt 32 Millionen Franken entlastet. In einem zweiten Umsetzungsschritt soll das kantonale Steuergesetz revidiert und damit Familien und Erwerbstätige gezielt zusätzlich entlastet werden. Dazu sollen vorgängig die Möglichkeiten für derartige Entlastungen breit ausgelotet werden. Im Dezember 2023 hat der Grosse Rat auch den Auftrag Schneider betreffend Anpassung der realen Progression überwiesen. Damit hat er die Regierung beauftragt, einen künftigen Ausgleich der realen Progression im Rahmen der Umsetzung des Auftrags Hohl zu prüfen.
Steuerentlastung von Familien mittels Erhöhung der Kinderabzüge
Die Kinderabzüge wurden letztmals auf den 1. Januar 2010 erhöht. Zwischenzeitlich ist der Kanton Graubünden in Bezug auf die Höhe der Kinderabzüge von etlichen Kantonen überholt worden. Um sich als attraktiven Kanton für Familien zu positionieren, sollen die Kinderabzüge erhöht werden. Dabei soll der Abzug für Kinder im Vorschulalter um 1000 Franken auf neu 7000 Franken, der Abzug für ältere minderjährige Kinder und Kinder in schulischer oder beruflicher Ausbildung um 1500 Franken auf neu 10 500 Franken und der Abzug für Kinder mit auswärtigem Aufenthaltsort am Ausbildungsort um 2000 Franken auf neu 20 000 Franken erhöht werden.
Steuerentlastung von Erwerbstätigen
Zur wirksamen steuerlichen Entlastung von Erwerbstätigen sollen die Einkommenssteuern mittels einer Erhöhung der Freigrenze beim Einkommenssteuersatz gesenkt werden. In Kombination mit der für das Steuerjahr 2024 erfolgten Senkung des kantonalen Steuerfusses soll die Erhöhung der Freigrenze beim Einkommenssteuersatz die steuerliche Belastung von Erwerbstätigen spürbar mildern. Konkret ist eine Erhöhung der Freigrenze beim Einkommenssteuersatz um 1300 Franken auf neu 16 800 Franken vorgesehen.
Diese Teilrevision führt zu jährlichen Mindereinnahmen bei den Einkommenssteuern des Kantons von rund 20 Millionen Franken (ohne Quellensteuern) und bei den Gemeinden von rund 18 Millionen Franken. Dies entspricht rund 4,5 Prozent der Einkommenssteuern des Kantons und der Gemeinden. Zusammen mit den Mindereinnahmen des Kantons von 32 Millionen Franken durch die Senkung des kantonalen Steuerfusses um 5 Prozent für die natürlichen Personen resultiert für die Haushalte im Kanton eine jährliche Entlastung von insgesamt rund 70 Millionen Franken. Damit kann die Attraktivität des Kantons Graubünden insbesondere für Familien und Erwerbstätige weiter verbessert werden.
Verzicht auf die Einführung eines gesetzlichen Ausgleichs der realen Progression
Der inflationsbedingte Anstieg der Steuertarife, die sogenannte kalte Progression wird bei den Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern ausgeglichen. Der aus der Erhöhung der Kaufkraft resultierende Teil, die reale (warme) Progression, wird hingegen auf keiner staatlichen Ebene per Gesetz automatisch kompensiert. Eine Prüfung dieses Phänomens hat klar gezeigt, dass für den Kanton Graubünden und für die Bündner Gemeinden keine Veranlassung zur Einführung eines gesetzlichen Ausgleichs dieser realen Progression besteht. Die Wirkung der realen Progression wurde mittels Steuergesetzrevisionen und Steuerfusssenkungen auf beiden Ebenen immer wieder ausgeglichen und zeitweise sogar überkompensiert.
Vernehmlassungsunterlagen jetzt verfügbar
Die Vernehmlassung dauert vom 3. Juli 2024 bis zum 4. Oktober 2024. Die Unterlagen dazu sind auf der Website des Kantons Graubündens abrufbar. Die Beratung der Vorlage im Grossen Rat ist für die Augustsession 2025 geplant und das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2026 vorgesehen.
Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Martin Bühler, Vorsteher Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. +41 81 257 32 05 (erreichbar von 13.00 bis 15.00 Uhr), E‑Mail Martin.Buehler@dfg.gr.ch
- Angelo Roberto, Vorsteher kantonale Steuerverwaltung, Tel. +41 81 257 34 44 (erreichbar von 8.00 bis 17.00 Uhr), E‑Mail Angelo.Roberto@stv.gr.ch
zuständig: Regierung