Mit monatlichen Betreuungsbeiträgen will der Kanton Graubünden volljährige Personen unterstützen, die Betreuungsleistungen gegenüber Angehörigen oder Bezugspersonen erbringen. Durch die Einführung dieser Beiträge können, im Sinne des gesundheitspolitischen Grundsatzes «ambulant vor stationär», Heimeinweisungen vermieden oder zumindest verzögert werden. Die Regierung gibt eine entsprechende Teilrevision des Krankenpflegegesetzes in die Vernehmlassung.
Das Gesundheitsamt Graubünden hat gestützt auf das Regierungsprogramm 2021–2024 Massnahmen für die Entlastung und Entschädigung von betreuenden und pflegenden Angehörigen ausgearbeitet und in einem Aktionsplan publiziert. Im Zusammenhang mit der finanziellen Entlastung von Angehörigen oder Bezugspersonen sieht der Aktionsplan die kantonsweite Einführung von monatlichen Betreuungsbeiträgen vor. Dieser Betreuungsbeitrag soll zwischen monatlich 300 und 600 Franken liegen. Die Regierung kann den definitiven Betrag festlegen.
Die vorliegende Teilrevision bezweckt die Regelung der Modalitäten im Zusammenhang mit der Auszahlung der monatlichen Betreuungsbeiträge. Die Gesetzesartikel regeln die Zuständigkeit und Beitragshöhe, die Beitragsvoraussetzungen, den Antrag und Entscheid, die Entstehung und Dauer des Anspruchs sowie die Mitwirkungspflicht, Meldepflicht und die Rückerstattung. Gestützt auf die Annahmen des Gesundheitsamts dürften sich die Ausgaben jährlich auf maximal 2,4 Millionen Franken belaufen.
Die voraussichtliche Inkraftsetzung der Teilrevision ist auf den 1. Januar 2027 geplant. Dieser Zeitraum wird benötigt, um die technische Umsetzung der Änderungen zu realisieren.
Vernehmlassungsunterlagen jetzt abrufbar
Die Vernehmlassung dauert vom 28. August 2024 bis zum 28. November 2024. Die Unterlagen dazu sind auf der Website des Kantons Graubünden abrufbar. Ausserdem können sie beim Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit telefonisch (Tel. +41 81 257 25 13) bestellt werden.
Auskunftsperson:
Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. +41 81 257 25 01 (erreichbar am Mittwoch 28. August von 8.30 bis 9.30 Uhr), E‑Mail Peter.Peyer@djsg.gr.ch
zuständig: Regierung