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Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat den Antrag des Kantons Graubünden zur proaktiven Regulation vollumfänglich bewilligt. Die Jägerschaft wird ab Mittwoch, 4. September 2024, bei der Regulation des Vorabrudels miteinbezogen.

Per 2. September 2024 bewilligte das BAFU den Antrag des Kantons Graubünden vollumfänglich. Der Kanton Graubünden hat demnach per 3. September 2024 verfügt, in allen Wolfsrudeln mit bestätigtem Nachwuchs bis maximal zwei Drittel der bestätigten Welpen zu erlegen. Dies betrifft aktuell 22 Welpen in den sieben Wolfsrudeln Stagias, Moesola, Lenzerhorn, Calderas, Muchetta, Fuorn und Älpelti (siehe Medienmitteilung vom 15.08.2024).

Darüber hinaus wird der Abschuss aller Rudelmitglieder des Vorabrudels im Raum Ilanz bewilligt. Zur Unterstützung miteinbezogen werden bei der Regulation des Vorabrudels ab Mittwoch, 4. September 2024, auch autorisierte Jägerinnen und Jäger. Daneben hat die Jägerschaft bereits seit Beginn der Hochjagd die Möglichkeit, die Wildhut beim Abschuss von zwei Einzelwölfen in den Gebieten Puschlav und Hinterrhein zu unterstützen.
Die Auflagen sind ab sofort auf der Webseite des Amtes für Jagd und Fischerei unter > Rechtsgrundlagen > Vorschriften und Karten abrufbar.

Die Ziele der Massnahmen sind die Prävention von Schäden in der Landwirtschaft sowie die Aufrechterhaltung der Scheu vor dem Menschen. Mit der Bestandsregulation der Wolfsrudel wird ferner das unkontrollierte Anwachsen der Wolfspopulation verhindert. Die Regulationsphase dauert bis 31. Januar 2025.

Zweites Gesuch beim BAFU eingereicht
Per 3. September 2024 hat der Kanton Graubünden aufgrund der Entwicklung von Konflikten in der Landwirtschaft ein zweites Gesuch beim BAFU für die Entnahme der Wolfsrudel Lenzerhorn und Fuorn eingereicht. Im Gebiet des Jatzhorn-Rudels konnten in diesem Jahr erneut Jungtiere nachgewiesen werden. Zudem konnte am Calanda mit dem Nachweis von Jungtieren im Grenzgebiet zu St.Gallen die Bildung eines neuen Rudels bestätigt werden. Für beide Wolfsrudel wird analog den übrigen Wolfsrudeln eine Jungtierregulation beantragt.

Das Amt für Jagd und Fischerei wird jeweils auf seiner Webseite über weitere Verfügungen informieren. Zudem werden monatlich die wichtigsten Kennzahlen und Vorkommnisse über die Regulation im «Monitoring Wolfsmanagement» publiziert.

Auskunftsperson:

Dr. Adrian Arquint, Leiter Amt für Jagd und Fischerei, Tel. +41 81 257 38 91 (erreichbar von 17.00 bis 17.45 Uhr), E‑Mail Adrian.Arquint@ajf.gr.ch

 

zuständig: Amt für Jagd und Fischerei

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