Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Sprachenverordnung
des Kantons Graubünden.
In der Augustsession 2021 reichte Grossrat Bondolfi mit 63 Mitunterzeichnenden einen Auftrag betreffend
«Berücksichtigung der drei Sprachregionen in Arbeitsgruppen, Fachkommissionen
und Gremien von kantonaler Relevanz» ein. Die Unterzeichnenden fordern darin,
die Vertretung der drei Sprachregionen in Arbeitsgruppen, Fachkommissionen und
Gremien von kantonaler Bedeutung künftig zwingend vorzusehen und zu
berücksichtigen. Die Regierung ihrerseits beantragte – unter anderem mit
Verweis auf die Schwierigkeit, jeweils eine ausreichende und repräsentative
Anzahl Kandidatinnen und Kandidaten zu rekrutieren – den Auftrag dahingehend
abzuändern, dass in Zukunft eine angemessene Vertretung der drei Sprachregionen
anzustreben sei. In der Februarsession 2022 wurde der Auftrag schliesslich im
ursprünglichen Sinn überwiesen – damit ist die Berücksichtigung der drei Sprachregionen
nicht bloss anzustreben, sondern zu gewährleisten. Die Umsetzung dieses
Auftrags bedingt eine Revision der Sprachenverordnung des Kantons Graubünden.
Neu soll in den von der Regierung oder den Departementen
gewählten kantonalen Gremien, die mit der Wahrnehmung bedeutender öffentlicher
Aufgaben betraut sind, eine angemessene Vertretung der drei Sprachregionen
gewährleistet werden. Grundsätzlich fallen sämtliche kantonalen Gremien, die
durch die Regierung oder durch die Departemente gewählt werden und die
bedeutende öffentliche Aufgaben wahrnehmen, in den Geltungsbereich der neuen
Bestimmung.
Im Rahmen der vorliegenden Teilrevision sollen zudem Defizite
des geltenden Rechts behoben werden. So übernimmt die Fachstelle für
Mehrsprachigkeit, angegliedert als Stabstelle beim Erziehungs-, Kultur- und
Umweltschutzdepartement, neu explizit die Verantwortung für die Beantwortung und
Klärung von Fragen im Zusammenhang mit den kantonalen Landes- und Amtssprachen.
Bislang fungierte das Amt für Kultur (AFK) als Fachstelle für allgemeine Fragen
im Zusammenhang mit den kantonalen Landes- und Amtssprachen. Künftig soll sich
das AFK auf die Sprachenförderung konzentrieren, die als kulturelles Gut
verstanden wird.