Steuervorlage 17 - Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes und des Gemeinde- und Kirchensteuergesetzes
Mit dieser Teilrevision wird die Steuervorlage 17 des Bundes (SV 17) auf kantonaler Ebene umgesetzt (Unternehmensbesteuerung).
Die zentralen Punkte der Vorlage sehen wie folgt aus:
- Reduktion der Gewinnsteuer von heute 5,5 Prozent auf 4 Prozent;
- Steuerhoheit der Gemeinden für die Gewinn- und Kapitalsteuer mit der Möglichkeit, den kommunalen Steuerfuss von 90 bis 115 Prozent festzulegen;
- keine Sonderregelung für die Landeskirchen, welche die Mindereinnahmen selber tragen müssen;
- Erhöhung der Teilbesteuerung für Erträge aus massgebenden Beteiligungen auf 70 Prozent;
- Entlastung in der Patentbox von 70 Prozent;
- kein zusätzlicher Abzug für die Kosten von Forschung und Entwicklung;
- Entlastungsbegrenzung von 70 Prozent;
- Beibehaltung der tiefen Kapitalsteuer für die bisherigen Statusgesellschaften;
- kein finanzieller Ausgleich für die Gemeinden;
- keine sozialpolitischen Massnahmen zur politischen Abfederung der Vorlage;
- Ausfälle für den Kanton von 10 Millionen Franken durch Massnahmen des Bundes (NFA und Anteil an direkter Bundessteuer) und 11,5 Millionen Franken durch kantonale Umsetzungsmassnahmen; insgesamt 21,5 Millionen Franken.
Eröffnung: 30. August 2018
Frist abgelaufen: 30. November 2018