Vernehmlassung zum Entwurf für eine Teilrevision des Gesetzes über den vorbeugenden Brandschutz und die Feuerwehr im Kanton Graubünden
Brandschutz wird den Bedürfnissen der Gesetzesanwendung und der Rechtsprechung angepasst
Grund für die Teilrevision des Brandschutzgesetzes ist unter anderem die Rechtsprechung
des Verwaltungsgerichts. So muss die Bestimmung über die Zulassung der Kaminfegermeister
an die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts angepasst werden. Weiter wird eine
Rechtsrundlage geschaffen, um Betriebsbeiträge der Gebäudeversicherung Graubünden
(GVG) an die Gemeinden zur Sicherung der Qualität und des Unterhalts der Löschwasserversorgungsanlagen
zu gewähren. Die Löschwasserversorgungsanlagen sind heute praktisch
in allen Gemeinden erstellt und in einem guten Zustand. Es gilt nun dafür zu sorgen,
dass die Löschwasserversorgungsanlagen so unterhalten werden, dass sie dauernd den
qualitativen Anforderungen der einschlägigen fachlichen Richtlinien entsprechen.
Weiter wird die Gelegenheit genutzt, um die einschlägigen Bestimmungen an die revidierte
eidgenössische Sprengstoffgesetzgebung anzupassen. Der Vernehmlassungsentwurf sieht
vor, dass die Gebäudeversicherung die Durchführung einer Veranstaltung mit besonderem
Gefährdungspotential untersagen oder deren Durchführung abbrechen kann, wenn ein
brandschutztechnischer Mangel an einem Gebäude oder einer Anlage nicht vor Beginn der
Veranstaltung beziehungsweise umgehend nach deren Abmachung behoben wird.
Eröffnung: 28. Januar 2016
Frist: 30. April 2016