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Die Regierung gibt zwei Teilrevisionen des Polizeigesetzes des Kantons Graubünden zur Vernehmlassung frei. Mit den betreffenden Änderungen soll das Polizeirecht aktualisiert werden, damit die Kantonspolizei weiterhin effektiv und effizient gegen kriminelle Handlungen vorgehen und diese im besten Fall verhindern kann.


Teilrevision PolG, Teil 1 (KBM GR und Massnahmen gegen Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen)
Mit der ersten Vorlage sollen in erster Linie die Rechtsgrundlagen für das Kantonale Bedrohungsmanagement Graubünden (KBM GR) geschaffen werden. Mithilfe dieses neuen sicherheitspolizeilichen Instruments sollen schwere zielgerichtete Gewalttaten verhindert werden. Studien weisen nach, dass Tatpersonen im Vorfeld schwerer zielgerichteter Gewalttaten vielfach Verhaltensweisen (sog. Warnsignale) zeigen, die für eine Eskalation hin zu schweren zielgerichteten Gewalttaten typisch sind und damit auf eine solche Entwicklung hinweisen. Mit dem KBM GR soll ein System aufgebaut werden, welches die Erkennung derartiger Warn-signale fördert und sicherstellt, dass diese Hinweise der Kantonspolizei gemeldet werden. Dadurch erhält die Kantonspolizei die Möglichkeit, Personen, die das Potenzial zur Verübung einer schweren zielgerichteten Gewalttat in sich bergen (sog. gewaltbereite Personen), frühzeitig zu erkennen, das von ihnen ausgehende Risiko zuverlässig einzuschätzen und durch interdisziplinär abgestimmte Massnahmen zu entschärfen. Die Kantonspolizei arbeitet hierzu eng mit anderen Behörden, Fachpersonen, privaten Organisationen und Privatpersonen zusammen, die mit der gewaltbereiten Person und deren potenziellen Opfern in Kontakt stehen. Um dieses sicherheitspolizeiliche Instrument im Kanton Graubünden effektiv und effizient einsetzen zu können, sind die Rechtsgrundlagen zur Datenbearbeitung zu präzisieren und zu erweitern. Die entsprechenden gesetzlichen Anpassungen sollen mit der vorliegenden Revision vorgenommen werden.


Teilrevision PolG, Teil 2 (weitere Aktualisierungen des Polizeirechts)
Mit der zweiten Teilrevision des Polizeigesetzes soll das Polizeirecht in mehreren Bereichen aktualisiert werden. Primär soll hiermit der Datenaustausch zwischen den Sicherheitsbehör-den erleichtert werden. Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit kennen keine geografischen Grenzen. Um sie erfolgreich abwehren zu können, sind die Sicherheitsbehörden auf einen möglichst einfachen und unbürokratischen Informationsaustausch untereinander angewiesen. Um den Informationsaustausch zu erleichtern, wurden auf interkantonaler und nationaler Ebene verschiedene Projekte angestossen, mit dem Ziel, die kantonalen Polizeidatenbanken zu vernetzen, so dass polizeiliche Informationen direkt abgerufen werden können. Ferner sind verschiedene Kriminalanalysesysteme im Aufbau, die eine kantonsübergreifende Datenbe-wirtschaftung und Datenanalyse ermöglichen sollen. Von diesen Instrumenten kann der Kanton Graubünden nur profitieren, wenn das Polizeirecht die hierfür erforderlichen Rechtsgrundlagen bietet. Diese Rechtsgrundlagen sollen mit der vorliegenden Revision geschaffen werden, soweit sie auf Gesetzesebene zu verankern sind.

Eröffnung: 1. Juni 2024
Frist: 31. August 2024