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Mit dieser Teilrevision soll die Organisationsstruktur der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) den seit der Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts vom 1. Januar 2013 gewonnenen Erkenntnissen angepasst werden.

Die KESB wird neu in einer einzigen kantonalen Behörde mit regionalen Zweigstellen ausgestaltet. Ein zentraler Punkt bei dieser Reorganisation ist es, die bisherige Verankerung in den Regionen sowie die interdisziplinäre Zusammensetzung der Behörde auch in den Zweigstellen beizubehalten.
Es soll ausserdem eine klare Regelung der Schnittstelle zwischen der KESB und den Gemeinden betreffend die grundsätzliche Auferlegung und Tragung der Massnahmekosten sowie die Überprüfung der Kostentragung geschaffen werden. Im Zuge dieser Revision ist zudem die Anpassung des kantonalen Rechts an zwischenzeitlich geändertes Bundesrecht möglich.

Fristverlängerung: Die Frist für die Vernehmlassung wurde bis zum 2. Juni 2020 verlängert, dies in Folge des Coronavirus.

Eröffnung: 13. Januar 2020
Frist: 2. Juni 2020