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National- und Ständerat haben das bisherige Vormundschaftsrecht umfassend neu geordnet (Revision des ZGB vom 19. Dezember 2008). Der Bundesrat hat entschieden, die Revision auf den 1. Januar 2013 in Kraft zu setzen. Die bundesrechtlichen Vorgaben verlangen eine Anpassung des kantonalen Rechts und eine grundlegende Änderung der bestehenden Organisation im Vormundschaftswesen. Die Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes erfolgt mit einer Teilrevision des EG zum ZGB.

Eröffnung: 13.04.2011
Frist abgelaufen am: 08.07.2011