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Schwerpunkte der Revision sind die vom Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG 1) geforderten Regelungen betreffend den Ausgleich planungsbedingter Vor- und Nachteile (Mehrwertabgabe) und die Baulandmobilisierung (Sicherstellung der Verfügbarkeit von Baugrundstücken). Weitere wichtige Revisionspunkte sind eine Anpassung der Regelung über die Zuständigkeit für den Erlass des kantonalen Richtplans, neue Vorgaben zugunsten des behindertengerechten Wohnungsbaus sowie Gesetzesanpassungen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren. Daneben enthält die Vorlage diverse Anpassungen aufgrund der Erfahrungen mit dem geltenden Recht.

Eröffnung: 21. Dezember 2017
Frist: 21. März 2018