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Die Regierung gibt den Entwurf zur Totalrevision des Gesetzes über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung in Graubünden (BR 548.300) in die Vernehmlassung. Mit dem vorliegenden Vorschlag soll die Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Vorschulalter neu geregelt werden. Im Zentrum des Vorschlags steht der Wechsel von der Objektfinanzierung hin zur subjektfinanzierten Förderung.

Eröffnung: 25. August 2021

Frist abgelaufen: 25. November 2021