Navigation

Inhaltsbereich

Die Totalrevision des Mittelschulgesetzes zielt darauf ab, die bewährte Mittelschulstruktur mit einer kantonalen Mittelschule an einem oder mehreren Schulstandorten sowie privatrechtlich organisierten und vom Kanton mit Beiträgen unterstützten dezentralen Mittelschulen unter Wahrung der Bildungsgerechtigkeit möglichst zu erhalten.

Nebst der strukturellen Bereinigung des mehrfach teilrevidierten Gesetzestextes umfasst die Totalrevision insbesondere die Etablierung von Leistungsaufträgen an die Mittelschulen als strategisches Steuerelement. Der Kanton soll frühzeitig intervenieren können, falls beispielsweise eine private Mittelschule ihren Betrieb aus eigener Kraft nicht mehr weiterführen kann. Im Weiteren soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit der Kanton einen Pauschalbeitrag an Unterkunft und Verpflegung für Bündner Schülerinnen und Schüler ausrichten kann, welche im Wohnheim einer privaten Mittelschule logieren.

 

Eröffnung: 2. November 2017
Frist: 5. Februar 2018