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Die Regierung schafft die rechtlichen Grundlagen zur Umsetzung des «Solarexpress» (hochalpine Solaranlagen) und setzt eine unabhängige Meldestelle für Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung zur Meldung von Missständen ein.

Rechtliche Grundlagen zur Umsetzung des «Solarexpress» geschaffen

Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden. Die Verordnungsrevision soll per 1. September 2023 in Kraft treten. Durch die Teilrevision werden die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung des sogenannten «Solarexpress» (hochalpine Solaranlagen) geschaffen.

Zur Umsetzung des «Solarexpress» hat der Kanton bereits anfangs Juli 2023 einen ausführlichen Leitfaden veröffentlicht (vgl. Medienmitteilung vom 6. Juli 2023), der von einer überdepartementalen Arbeitsgruppe erarbeitet wurde. Dieser Leitfaden enthält alles Wissenswerte für Gesuchstellende (Anlagenbetreibende), Gemeinden (als Zustimmende und als Behörde) und auch für die kantonalen Behörden (Mitwirkende und Baubewilligungsbehörde), sowohl bezüglich Bewilligungsvoraussetzungen als auch Bewilligungsverfahren.

Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden. Die Verordnungsrevision soll per 1. September 2023 in Kraft treten.

Bezeichnung der unabhängigen Meldestelle für Missstände im Personalbereich

Die Regierung bezeichnet die Firma IntegrityPlus AG aus Zürich als unabhängige Meldestelle für die Meldung von Missständen im Personalbereich der kantonalen Verwaltung, der Gerichte und der selbstständigen kantonalen Anstalten. Zur Stärkung der sogenannten Compliance und der Integrität der Mitarbeitenden wurde mit der Teilrevision des Personalgesetzes (Art. 47a PG) auf den 1. Januar 2023 eine rechtliche Grundlage für das neue Meldewesen für Missstände geschaffen. Die Meldestelle nimmt baldmöglichst ihren produktiven Betrieb auf. Vorher sind noch die Details und konkreten Abläufe gemeinsam mit der IntegrityPlus AG zu definieren.

Als mögliche Missstände fallen insbesondere strafbare Handlungen wie Betrug, Bestechung oder Veruntreuung in Betracht, aber auch sonstiges finanzielles Fehlverhalten, Diskriminierung, Mobbing, sexuelle Belästigung, Persönlichkeitsverletzungen oder Verstösse gegen die Dienstpflichten, Vorschriften des Datenschutzes, des Umweltschutzes oder der Arbeitssicherheit. Gemeldet werden können Missstände, wenn die betreffenden Mitarbeitenden diese aus objektiven Gründen für wahr halten (d.h. «in gutem Glauben») und die Meldung im wohlverstandenen Interesse des Arbeitgebenden liegt, also nicht aus blossem Eigeninteresse erfolgt (d.h. «in guten Treuen»). Die Meldung von Missständen kann anonym erfolgen und die Meldestelle ist verpflichtet, die Anonymität der Meldenden zu wahren. Die Mitarbeitenden können einen entsprechenden Verdacht aber auch nach wie vor auf dem Dienstweg ihren direkten oder nächsthöheren Vorgesetzten melden.

Die Regierung bezeichnet die Firma IntegrityPlus AG aus Zürich als unabhängige Meldestelle für die Meldung von Missständen im Personalbereich der kantonalen Verwaltung, der Gerichte und der selbstständigen kantonalen Anstalten.

Kantonsbeitrag an den Ausbau des Bahnhofs Chur West

Die Regierung anerkennt den Neubau des Bahnhofs Chur West als beitragsberechtigte Massnahme zur Förderung des öffentlichen Verkehrs an und stellt der Stadt Chur – vorbehältlich der Kreditgenehmigung durch den Grossen Rat – einen Kantonsbeitrag nach dem Gesetz über den öffentlichen Verkehr (GöV) von maximal 3,7 Millionen Franken in Aussicht. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf 67,9 Millionen Franken. Ein grosser Teil der Investitionskosten des Bahnhofsumbaus – rund 37 Millionen Franken – wird durch die Rhätische Bahn über den Bahninfrastrukturfonds des Bundes (BIF) finanziert.

Der zukünftige Bahnhof Chur West ist als multimodale Verkehrsdrehscheibe mit Anbindung an den überregionalen öffentlichen Verkehr geplant, ein zentrales Element im Rahmen der kurz- und mittelfristigen Entwicklung im Stadtgebiet Chur West. Er soll wesentlich zur Stärkung des öffentlichen Verkehrs sowie des Langsamverkehrs beitragen. Insbesondere sind auch die Anforderungen des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu erfüllen. Das Projekt der Stadt Chur besteht aus 13 Teilprojekten, wovon vier nach dem GöV beitragsberechtig sind. Kernbestandteile bilden der neue Bahnhof Chur West, die Perronzugänge Ost und West, der neue Bahnhofplatz, die Bus- und Postautoumsteigestation, die Velostation, die Fuss- und Velowegverbindungen, die Erweiterung der Brücke Raschärenstrasse, der Umbau der Raschärenstrasse und die Sanierung der Unterführung Rheinfelsweg. Der Grosse Rat behandelt das Geschäft in der Dezembersession 2023 im Rahmen der Budgetbotschaft. Der Verpflichtungskredit ist dem fakultativen Finanzreferendum zu unterstellen.

Visualisierung Bahnhof Chur West

© RhB/Stadt Chur

Die Regierung anerkennt den Neubau des Bahnhofs Chur West als beitragsberechtigte Massnahme zur Förderung des öffentlichen Verkehrs an und stellt der Stadt Chur – vorbehältlich der Kreditgenehmigung durch den Grossen Rat – einen Kantonsbeitrag nach dem Gesetz über den öffentlichen Verkehr (GöV) von maximal 3,7 Millionen Franken in Aussicht.

Grünes Licht für neue touristische Transportanlage in Samnaun

Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Samnaun am 18. Dezember 2022 beschlossenen Teilrevisionen der Ortsplanung. Damit schafft sie die nutzungsplanerischen Voraussetzungen für den Bau einer 10er-Kabinenbahn «Laret – Champs – Muller» als zusätzliche Erschliessungsanlage vom Tal ins Skigebiet Samnaun. Im Rahmen des Projekts sollen zudem auch Land- und Forstwirtschaftswege, Fuss- und Wanderwege, Mountainbikewege sowie Langlaufloipen angepasst werden.

OP-Revision Samnaun OP-Revision Samnaun

© Comet Photoshopping GmbH, Dieter Enz / © SWISSIMAGE

Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Samnaun am 18. Dezember 2022 beschlossenen Teilrevisionen der Ortsplanung. 

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zuständig: Regierung