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Um die Qualität der staatlichen Aufgabenerfüllung zu verbessern, sollen in Graubünden die Staatsaufgaben periodisch und systematisch durchleuchtet werden. Die Regierung hat das entsprechende Prüfinstrumentarium beschlossen und festgelegt. Ausserdem hat die Regierung einen Bericht des Sozialamts über das Beratungsangebot für Familien zur Kenntnis genommen und beschlossen, das Angebot zu optimieren und Lücken nach Möglichkeit zu schliessen. Im Übrigen hat die Regierung ihre Vernehmlassungsantworten zum neuen nationalen Kindesschutzprogramm sowie zur Übernahme der EU-Abgasvorschriften für Arbeitsgeräte formuliert.

Regierung durchleuchtet Staatsaufgaben
In Graubünden sollen zur Verbesserung der Qualität der staatlichen Aufgabenerfüllung die Staatsaufgaben periodisch und systematisch durchleuchtet werden. Die Regierung hat ein Prüfinstrumentarium beschlossen und festgelegt, dass sie die periodische und systematische Aufgabenüberprüfung alle vier Jahre im Rahmen der politischen Planung durchführt. Das Prüfinstrumentarium wird 2010 zum ersten Mal zur Anwendung gelangen. Die Ergebnisse der Aufgabenüberprüfung dienen als Grundlage für die Lagebeurteilung im Hinblick auf den Erlass der übergeordneten politischen Ziele und Leitsätze für das Regierungsprogramm der nächsten Planungsperiode 2013-2016 durch den Grossen Rat. Mit dem neuen Instrument der periodischen und systematischen Aufgabenüberprüfung kommt die Regierung einem Verfassungsauftrag nach, der die Staatsleitung dazu verpflichtet, die vom Kanton wahrgenommenen Aufgaben periodisch auf Notwendigkeit, Wirksamkeit und Finanzierbarkeit zu überprüfen.

Kanton überprüft Beratungsangebote für Familien
Der Kanton Graubünden will das Beratungsangebot für Familien optimieren und Lücken nach Möglichkeit schliessen. Die Bündner Regierung hat einen entsprechenden Bericht des Sozialamtes zur Kenntnis genommen, in welchem sämtliche Beratungsangebote für Familien im Kanton überprüft worden sind.
Der Bericht kommt zum Schluss, dass in drei Bereichen Lücken im Beratungsangebot bestehen, bei denen Handlungsbedarf gegeben ist. So fehlt in der Eltern- und Erziehungsberatung ein flächendeckendes niederschwelliges Beratungsangebot für Kinder zwischen drei Jahren und Kindergarteneintritt sowie für ältere Kinder und Jugendliche an der Schwelle zum Erwerbsleben. Eine dritte Angebotslücke besteht in der Beratung für ältere Menschen, weil die Nachfrage in diesem Bereich stetig ansteigt.
Aufgrund des Berichts hat die Regierung das Departement für Volkswirtschaft und Soziales beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten und umzusetzen, mit welchem in diesen Bereichen die Eltern- und Erziehungsberatung für Kinder und Jugendliche zielgerichtet ergänzt werden sollen. Ausserdem ist der steigenden Nachfrage bei der Beratung für ältere Menschen Rechnung zu tragen.
Die Überprüfung der Beratungsangebote für Familien geht auf die Beratung des Familienberichts zurück, der in der Februarsession 2007 im Grossen Rat behandelt wurde. Als besondere Rahmenbedingung wurde damals gefordert, dass die Beratungsangebote auch in Zukunft grundsätzlich mit den bestehenden Ressourcen abgedeckt werden müssen.

Ziele des geplanten nationalen Kindesschutzprogramms werden unterstützt
Die Bündner Regierung befürwortet die strategischen und inhaltlichen Ziele des geplanten neuen nationalen Kindesschutzprogramms. Dieses verfolgt im Rahmen einer Partnerschaft öffentlicher und privater Stellen das Ziel, die Koordination, Förderung und Umsetzung von Präventionsprojekten im Kindesschutzbereich auf nationaler Ebene zu verstärken.
Wie die Regierung in ihrer Konsultation an den Verein Kinderschutz Schweiz schreibt, hält sie die festgelegten Schwerpunkte des Programms für wichtige Themen im Bereich des Kindesschutzes. Allerdings bringt die Regierung kritische Anmerkungen zur vorgesehenen befristeten Finanzierung der Strukturen an. Dabei ist nämlich nicht ersichtlich, welche finanziellen Auswirkungen die einzelnen Programmpunkte für die Kantone und die Gemeinden haben werden. Zudem erachtet es die Regierung als wichtig, die Kantone bei der Umsetzung des nationalen Kindesschutzprogramms frühzeitig mit einzubeziehen und ihnen ein Mitspracherecht einzuräumen. Die Umsetzung des Kindesschutzes fällt nämlich hauptsächlich in die Zuständigkeit der Kantone.

Übernahme der EU-Abgasvorschriften für Arbeitsgeräte ist sinnvoll
Die Bündner Regierung begrüsst die geplante Übernahme der EU-Abgasvorschriften für Arbeitsgeräte in das schweizerische Recht. Dadurch wird dem Vorsorgeprinzip des Umweltschutzes entsprochen, hält die Regierung in ihrer Anhörung zur geplanten Änderung der Luftreinhalteverordnung des Bundes fest. Zudem kann damit verhindert werden, dass der Schweizer Markt dereinst mit Geräten bedient wird, die wesentlich schlechtere Abgaswerte aufweisen als diejenigen Geräte, die im EU-Raum erlaubt sind. Unter die geplante Neuregelung fallen Arbeitsgeräte wie beispielsweise Motorsägen, Rasenmäher oder Laubbläser.

Aus Gemeinden und Regionen
  • Luzein: Die Teilrevision der Ortsplanung "Gestaltungsplan Hotelzone Pany" der Gemeinde Luzein vom 18. Dezember 2008 und 27. März 2009 wird genehmigt.
  • Morissen: Die am 16. Oktober 2009 beschlossene Totalrevision der Ortsplanung der Gemeinde Morissen wird genehmigt.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 4'610'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- A28 Nationalstrasse: Brandabsaugklappen Tunnel Umfahrung Saas
- Calancastrasse: Baumeisterarbeiten Ponte Tiieda
- Italienische Strasse: Bau- und Belagsarbeiten Obertorbrücke Chur

Personelles
  • Giochen Bearth, wohnhaft in Sumvitg, ist auf den 1. Mai 2010 zum Kantonstierarzt-Stellvertreter im Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit gewählt worden.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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