Kommission für Bildung und Kultur berät über den Beitritt des Kantons Graubünden zum Stipendienkonkordat
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Die Vorberatungskommission des Grossen Rates hat sich mit der Botschaft betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienkonkordat) befasst. Sie empfiehlt dem Grossen Rat, dem Beitritt zuzustimmen.
Die grossrätliche Kommission für Bildung und Kultur (KBK) hat unter dem Vorsitz von Kommissionspräsidentin Susanne Krättli-Lori die Botschaft der Regierung zum Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienkonkordat) zuhanden des Grossen Rates vorberaten, welcher dieses Geschäft in der Aprilsession 2010 behandeln wird. An der Kommissionssitzung teilgenommen hat auch Regierungspräsident Claudio Lardi, Vorsteher des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements.
Die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) hat das Stipendienkonkordat am 18. Juni 2009 verabschiedet und die Kantone in der Folge eingeladen, das Ratifikationsverfahren einzuleiten. Das Konkordat strebt einerseits eine formelle Harmonisierung an: Stipendienrechtliche Ausdrücke wie "berufsbefähigende erste Ausbildung", "Erstausbildung", "Fremdleistung", "stipendienrechtlicher Wohnsitz" oder "beitragsberechtigte Personen" sollen einheitlich definiert werden. Zum anderen bezweckt das Konkordat aber auch eine materielle Harmonisierung durch die Festlegung von Mindeststandards wie z.B. die Alterslimiten, die Dauer der Unterstützung oder die Maximalansätze. Ein Beitritt zum Konkordat bringt somit Rechtssicherheit für alle Beteiligten, denn heute hat noch jeder Kanton eine eigene Regelung betreffend die Stipendien.
Der Kanton Graubünden sieht sich im Hinblick auf einen Beitritt in einer komfortablen Lage: Das in der Dezembersession 2006 vom Grossen Rat totalrevidierte kantonale Stipendiengesetz ist konkordatskonform; es wäre somit keine Gesetzesänderung notwendig. Der Kanton Graubünden erfüllt mit seinem fortschrittlichen Stipendiengesetz bereits heute die angestrebten Mindeststandards.
Die Vorberatungskommission hat sich eingehend mit dem Konkordat befasst und sieht in einem Beitritt ausschliesslich Vorteile für den Kanton Graubünden, insbesondere aber auch für die gesuchstellenden Personen. Entsprechend empfiehlt die KBK dem Grossen Rat – mit einer Gegenstimme – dem Beitritt zuzustimmen. Graubünden wäre beim heutigen Stand der erste Kanton, welcher definitiv seinen Beitritt zum Stipendienkonkordat erklärt. In Kraft treten könnte das Konkordat aber erst, wenn ihm mindestens zehn Kantone beigetreten sind.
Auskunftsperson:
Susanne Krättli-Lori, Kommission für Bildung und Kultur, Tel. 078 668 01 63
Gremium: Kommission für Bildung und Kultur
Quelle: dt Kommission für Bildung und Kultur
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