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Die grossrätliche Geschäftsprüfungskommission (GPK) hat ihre Untersuchungen im Fall Reinhardt abgeschlossen. Die Ergebnisse hat sie in einem schriftlichen Bericht festgehalten. Darin wird aufgezeigt, in welchen Belangen der Regierung und den für die Kantonspolizei zuständigen Departementsvorstehenden keine Vorwürfe in Bezug auf ihr Handeln gemacht werden können und wo ein anderes Vorgehen nach Auffassung der GPK zielführender gewesen wäre. Im Hinblick auf die Zukunft gibt die GPK Empfehlungen in drei Bereichen ab. Der Grosse Rat behandelt den Bericht der GPK in der Aprilsession.

Am 26. Januar 2010 ist der Kommandant der Kantonspolizei Graubünden, Oberst Dr. Markus Reinhardt, aus dem Leben geschieden. Die grossrätliche Geschäftsprüfungskommission (GPK) hat im Rahmen der parlamentarischen Aufsicht die Geschäftsführung der Regierung sowie der im Zeitraum zwischen 2003 und 2010 für die Kantonspolizei zuständigen Departementsvorstehenden überprüft. Dazu hat sie einen Sonderausschuss gebildet, welchem unter dem Vorsitz von Grossrat Marcus Caduff, CVP, folgende weitere Mitglieder der GPK angehörten: Grossrat Jakob Barandun, FDP; Grossrätin Agnes Brandenburger-Caderas, SVP; Grossrätin Tina Gartmann-Albin, SP; Grossrat Cristiano Pedrini, BDP. Zur Unterstützung des Sonderausschusses im organisatorischen Bereich wurde alt Regierungsrat Dr. Christian Huber (Zürich) als externer Experte beigezogen. Er verfügt über langjährige Erfahrung als Untersuchungsrichter, Staatsanwalt, Geschworenengerichtspräsident und Regierungsrat. Der Sonderausschuss hat innert kurzer Zeit zahlreiche Auskunftspersonen befragt und in diverse Akten Einsicht genommen. Die Ergebnisse ihrer Untersuchungen hat die GPK in einem umfassenden und detaillierten Bericht festgehalten.

Aufgrund ihrer Abklärungen ist die GPK zu einer differenzierten Schlussfolgerung gelangt. Dabei war sie sich bewusst, dass das Handeln der Regierung sowie der zuständigen Departementsvorstehenden nicht aus heutiger Sicht und mit dem heutigen Wissen beurteilt werden dürfen. Massgeblich war für die GPK das Wissen, welches die Verantwortlichen damals hatten oder bei Anwendung der pflichtgemässen Sorgfalt hätten haben müssen. Unter dieser Voraussetzung kommt die GPK zum Schluss, dass das Handeln der Regierung und der zuständigen Departementsvorstehenden in vielen Belangen nachvollziehbar ist, und keinen Anlass zu Beanstandungen bietet. Es gibt jedoch Bereiche, in denen nach Auffassung der GPK ein anderes Vorgehen zielführender gewesen wäre. So kommt die GPK aufgrund ihrer Untersuchungen zum Schluss, dass die Gesamtregierung die Tragweite der Problematik nicht erkannt hat. Regierungsrat Dr. Martin Schmid hat nach Auffassung der GPK vorerst in nachvollziehbarer Weise reagiert, nachdem er 2004 von der Alkoholproblematik des Polizeikommandanten erfahren hatte. Er hat aber nicht angemessen reagiert, als sich die entsprechenden Gerüchte auch noch 2007 hartnäckig hielten. Zu diesem Zeitpunkt hätte Regierungsrat Dr. Martin Schmid nach Meinung der GPK seine Führungsverantwortung vollständig wahrnehmen und eine schriftliche Mitteilung über die Ergebnisse der angeordneten ärztlichen Untersuchung verlangen sollen. Regierungsrätin Barbara Janom Steiner hat ihrerseits in einer schwierigen Situation in weitgehend nachvollziehbarer Weise reagiert. Nach Auffassung der GPK handelte sie aber zu wenig entschlossen, als sie gegenüber dem Polizeikommandanten im Zusammenhang mit seiner Alkoholproblematik nicht mindestens auf einer schriftlichen Fixierung der vereinbarten Ziele bestand. Nach einer sorgfältigen Analyse ist die GPK zudem zum Schluss gekommen, dass Regierungsrätin Barbara Janom Steiner im Vorfeld des WEF 2010 zielgerichtet und zweckmässig gehandelt hat, nachdem sie erfahren hatte, dass der Polizeikommandant in alkoholisiertem Zustand das Sicherheitsdispositiv des WEF inspiziert hatte. Bei früheren für die Kantonspolizei zuständigen Departementsvorstehenden hat die GPK kein Fehlverhalten festgestellt.

Im Hinblick auf die Zukunft regt die GPK eine teilweise Überarbeitung des Leitfadens für Vorgesetzte zum Umgang mit suchtmittelabhängigen Mitarbeitenden an. Zur Erstellung und Aufbewahrung von Personaldossiers und zum Umgang mit Mitarbeitermeldungen aus hierarchisch organisierten Verwaltungseinheiten gibt die GPK weitere Empfehlungen ab.

Der Grosse Rat behandelt den Bericht der GPK in der Aprilsession.


Auskunftsperson:
Marcus Caduff, Vorsitzender Sonderausschuss der Geschäftsprüfungskommission, Tel. 079 304 70 91


Gremium: Geschäftsprüfungskommission
Quelle: dt Geschäftsprüfungskommission
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