Der Kanton Graubünden will bei Beschaffungen der öffentlichen Hand die Lehrlingsausbildung sowie die Einhaltung der Arbeitsbedingungen vermehrt berücksichtigen. Er hat die entsprechenden neuen Weisungen erlassen. Damit soll die öffentliche Hand in diesen Bereichen eine Vorbildfunktion übernehmen.
Das für den einheitlichen Vollzug der Submissionsvorschriften zuständige Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden hat kürzlich zwei neue Weisungen für das öffentliche Beschaffungswesen herausgegeben. Die Vergabestellen werden darin angewiesen, bei der Auswahl des Anbieterkreises im freihändigen Verfahren und im Einladungsverfahren das Kriterium der Lehrlingsausbildung vermehrt zu beachten. Nach Möglichkeit sollen die Vergabestellen Unternehmen berücksichtigen, die Lehrstellen in einem für die Branche und die Betriebsgrösse angemessenen Umfang anbieten.
Allerdings sollen dadurch ortsansässige Kleinbetriebe oder Jungunternehmer, welche nicht über die Grösse oder Struktur zur Lehrlingsausbildung verfügen, nicht benachteiligt werden. Der Kanton beabsichtigt mit dieser Massnahme, Ausbildungsleistungen der Anbieter bei Vergaben der öffentlichen Hand entsprechend zu würdigen und die an Aufträgen interessierten Firmen ganz allgemein zur Lehrlingsausbildung zu animieren.
Für sozialverträgliche Einkaufspraxis sorgen
Gemäss der zweiten Anordnung sind bei öffentlichen Beschaffungen nur Anbieter zu berücksichtigen, die gewährleisten, dass sie bzw. ihre Subunternehmer oder Lieferanten zumindest die acht von der Schweiz ratifizierten Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation zum Schutz fundamentaler Arbeitsnormen (sog. ILO-Kernübereinkommen; Verbot der Zwangsarbeit, Verbot der Kinderarbeit etc.) einhalten und dies im Rahmen einer Selbstdeklaration bestätigen. Unabhängig von den länderspezifischen Regelungen, kann damit bezüglich der im Ausland erbrachten Leistungen ein Mindeststandard der Arbeitsbedingungen weitestgehend sichergestellt werden. Auftragsvergaben, die unter Missachtung der elementarsten Arbeitsrechte ergehen, wie z.B. Einbau von Kinderhand gefertigten Pflastersteinen, sollen so möglichst vermieden werden. Damit will der Kanton in Wahrnehmung der gesellschaftlichen Vorbildfunktion für eine möglichst sozialverträgliche Einkaufspraxis sorgen.
Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Stefan Engler, Vorsteher des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartements, Tel. 081 257 36 01
- Orlando Nigg, Rechtsdienst, Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement, Tel. 081 257 36 18
Gremium: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement
Quelle: dt Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement