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Die Bündner Regierung hat die Auswertung der Vernehmlassung zur neuen Tourismusfinanzierung zur Kenntnis genommen und die Stossrichtung für die Weiterbearbeitung der Vorlage diskutiert. Ausserdem hat sich mit der Realisierung eines neuen Holzkompetenzzentrums im Puschlav befasst.

Eine Tourismusabgabe bleibt das Ziel
Die Vernehmlassung zur neuen Tourismusfinanzierung Graubünden fand vom 30. November 2009 bis 31. März 2010 statt. Die Auswertung der Vernehmlassungsantworten zeigt, wie mit Anpassungen eine mehrheitsfähige Vorlage für die Tourismusabgabe erreicht werden soll. Eine flächendeckende Tourismusabgabe zur Grundfinanzierung von touristischen Aufgaben und des Tourismusmarketings ist ein zentraler Bestandteil der Bündner Tourismusreform und wird weiterverfolgt.

Die interessierten Kreise hatten vier Monate Zeit für eine Auseinandersetzung mit der Thematik. Insgesamt sind beim Kanton 152 Stellungnahmen eingegangen: 7 Stellungnahmen von politischen Parteien, 5 von kantonalen Departementen und Ämtern, 18 von Tourismusorganisationen, 32 von Berufs- und Interessensverbänden, 71 von Gemeinden und Regionalverbänden sowie 19 Stellungnahmen von Privatpersonen und einzelnen Unternehmen. Die Auswertung der Vernehmlassungsantworten zeigt nun die Stärken und Schwächen der beiden in der Vernehmlassung zur Diskussion gestellten Gesetzesentwürfe für eine neue Tourismusfinanzierung. Die Bündner Regierung hat die Auswertung der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und die Stossrichtung für die Weiterbearbeitung der Vorlage diskutiert.

Bündner Tourismusreform ist unbestritten
Die Ziele der laufenden Tourismusreform sind unbestritten und deren Umsetzungsstand ist anerkannt. Aus den Stellungnahmen geht hervor, dass die Rahmenbedingungen für den Tourismus weiter konsequent verbessert werden sollen. An den Anforderungen für Destinations-Managementorganisationen (DMO) und Regionale Tourismusorganisationen (ReTO) sowie am Anschlusszwang für alle Tourismusorganisationen soll festgehalten werden. Die Regierung soll nur dann einschreiten können, wenn regional keine Lösungen gefunden werden.

Tourismusabgabe bedarf einer Weiterentwicklung
Eine neue Tourismusfinanzierung wird als notwendig erachtet und soll auch ermöglicht werden. Eine Vielzahl von konkreten Verbesserungsvorschlägen wird nun im Detail geprüft. Dabei bilden die beiden Gesetzesentwürfe Tourismusfinanzierungsgesetz (TFG) und Tourismusharmonisierungsgesetz (THG) eine fundierte Grundlage für die Weiterentwicklung der Gesetzesvorlage. Die Finanzierung von Tourismusmarketing und Tourismusentwicklung steht weiterhin im Zentrum. Die Tourismusabgabe soll den ganzen Kanton erfassen, wobei einem „kommunalen Element“ in der Umsetzung starkes Gewicht gegeben werden soll. Weitere Detailabklärungen sind bezüglich des geplanten Tourismusfonds zu treffen. Der Vollzug und die Datenerhebung sollen auf Zweckmässigkeit und Effizienz überprüft werden.

Flächendeckende Tourismusgabe für alle Nutzniesser
Alle Unternehmen mit direktem und indirektem Tourismusnutzen sollen in die neue Tourismusfinanzierung einbezogen werden. Die gesetzliche Abgabepflicht bei global tätigen, exportorientierten Unternehmen wird nochmals überprüft. Der Systemwechsel bei den Beherbergern (Kapazität statt Frequenz) sowie der Einbezug aller Ferienwohnungen in die Tourismusfinanzierung werden im Grundsatz begrüsst. Die Bemessungsgrundlagen sowie Abgrenzung der verschiedenen Beherbergungstypen der Hotellerie und Parahotellerie sollen geschärft und klarer definiert werden.

Beratung im Grossen Rat in der Augustsession 2011
Gesamthaft kann festgehalten werden, dass die Schlussfolgerungen für die weitere Bearbeitung der Vorlage erbracht wurden. Die Neukonzeption der Tourismusfinanzierung ist weiterhin ein zentraler Bestandteil der Bündner Tourismusreform und wird weiterverfolgt. Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales und das Amt für Wirtschaft und Tourismus klären die rechtlichen und politischen Fragen im Hinblick auf einen revidierten Gesetzesentwurf. Die Beratung im Grossen Rat ist in der Augustsession 2011 vorgesehen.


Kanton stellt Unterstützung für neues Holzkompetenzzentrum Valposchiavo in Aussicht
Die Bündner Regierung steht der Realisierung eines neuen Holzkompetenzzentrums im Puschlav grundsätzlich positiv gegenüber. In einer ersten Stellungnahme zeigt sie sich unter bestimmten Voraussetzungen bereit, das Projekt mit einem Darlehen von 3 Millionen Franken sowie einem Beitrag von 1 Million Franken zu unterstützen.
Im Puschlav soll ein zweisprachiges Bildungs- und Technologiezentrum von internationaler Bedeutung entstehen, in welchem Aus- und Weiterbildungen für Fachkräfte aus der Holzwirtschaft angeboten werden. Mit dem Projekt wird zudem eine enge, grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit der Provinz Sondrio und der Region Lombardei gefördert. Unter der Federführung der Regione Valposchiavo sind mehrere Partner am Projekt beteiligt, unter anderem die ibW Höhere Fachschule Südostschweiz, die bereits in Maienfeld das Bildungszentrum Wald und Holz führt.
Aufgrund der vorliegenden Studienergebnisse über die Machbarkeit steht die Regierung der Realisierung des Projektes grundsätzlich positiv gegenüber. Sie ist der Ansicht, dass das Vorhaben und die angestrebte Schaffung von Arbeitsplätzen für die Regione Valposchiavo volkswirtschaftlich bedeutsam sind. Die Regierung ist bereit, an die Investitionskosten des Projektes einen à fonds perdu-Beitrag von 1 Million Franken und gestützt auf die Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP) ein Darlehen von 3 Millionen Franken in Aussicht zu stellen. Voraussetzung ist allerdings, dass die anstehenden Detailabklärungen die Realisierbarkeit durch ein nachhaltiges Geschäftsmodell belegen, die involvierten Anspruchsgruppen ihre Kooperationsabsicht mit Verträgen bekräftigen sowie eine gesamtverantwortliche Trägerschaft rechtsverbindlich gegründet ist. Zudem müssen die Initianten einen mittelfristig kostendeckenden Betrieb des Holzkompetenzzentrums plausibel aufzeigen und die Finanzierung der gesamten Investitionskosten von rund 18 Millionen Franken muss gewährleistet sein.


Auskunftsperson:
Regierungsrat Hansjörg Trachsel, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 01


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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