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Die Bündner Regierung hat eine Petition von ehemaligen Mitarbeitenden des Grosssägewerks in Domat/Ems zur Kenntnis genommen. In ihrer Antwort äussert sie Verständnis für die Anliegen, weist gewisse Forderungen jedoch zurück.

Petition von ehemaligen Mayr-Melnhof-Mitarbeitenden zur Kenntnis genommen
Die Bündner Regierung hat eine Petition von ehemaligen Mitarbeitenden des Grosssägewerks Mayr-Melnhof in Domat/Ems zur Kenntnis genommen. Die Petition wurde der Regierung am 27. Januar 2011 im Namen der Gruppe ESTAK, des Ehemaligen Swiss Timber Arbeiter Kollektiv, übergeben. In ihrer Antwort teilt die Regierung dem ESTAK mit, dass sie für die Anliegen Verständnis hat und es sehr bedauert, dass die Mayr-Melnhof Swiss Timber AG (MMST) im Dezember 2010 aufgrund der Konkursanmeldung den Betrieb stilllegen musste und somit alle 128 Angestellten ihre Arbeit verloren.
Für die in der Petition geforderte Auszahlung einer Abfindungs- und Genugtuungssumme von sechs Monatslöhnen oder 25'000 Franken für alle ehemaligen Mitarbeitenden fehlt nach Angaben der Regierung aber die Grundlage. Ausserdem wäre die Finanzierung eines Sozialplans aus Mitteln der Konkursmasse rechtlich nicht zulässig. Die Regierung betont gleichzeitig, dass sie mit der Ausarbeitung einer Sanierungsvereinbarung alles daran gesetzt und alle ihr zur Verfügung stehenden gesetzlich erlaubten Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um die Zukunft des Sägereibetriebs zu sichern und einen Konkurs von MMST abzuwenden. Nach dem Entscheid des Grossen Rates hat MMST den Konkurs angemeldet.
Zudem weist die Regierung darauf hin, dass das kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit den betroffenen Mitarbeitenden ab Konkurseröffnung mit einem Team vor Ort zur Verfügung stand. Daneben stellte der Kanton auch sicher, dass im Rahmen der Insolvenzversicherung sämtliche ausstehenden Ferienguthaben, Überstunden und Lohnforderungen der letzten vier Monate in zwei Raten ausbezahlt wurden. Über weitere ausstehende Forderungen entscheidet seit dem Zeitpunkt der Konkurseröffnung die Konkursverwaltung gemäss den Vorgaben des Gesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs. Soweit gesetzlich möglich setzt sich der Kanton im Gläubigerausschuss für die Anliegen der ehemaligen Arbeitnehmenden ein.

Aus Gemeinden und Regionen 
  • Bergün/Bravuogn: Die von der Gemeinde Bergün/Bravuogn im Hinblick auf den Bau einer Beschneiungsanlage im Skigebiet beschlossene Teilrevision der Ortsplanung vom 9. März 2010 wird genehmigt.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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