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Zur Vorbereitung auf die Fischereisaison gehört auch das Lösen des Fischereipatentes. Um Jahres- oder Monatspatente lösen zu können, müssen fischereiliche Kenntnisse nachgewiesen werden (Sachkundenachweis SaNa). Zu diesem Zweck werden zurzeit an verschiedenen Orten im Kanton Ausbildungskurse angeboten.

Alle Fischereipatente können wie bisher im Bündner Naturmuseum in Chur sowie bei der Fischereiaufsicht gelöst werden. Die Schalter-Öffnungszeiten beim Bündner Naturmuseum in Chur sind: Dienstag bis Samstag, jeweils von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

Am Schalter im Bündner Naturmuseum in Chur und in den Fischereibezirken 3 (Landquart, Landwasser, Albula), 4 (Inn Maira), 5 (Inn, Rombach) und 6 (Poschiavino) sind Zahlungen auch per MaestroCard oder PostCard möglich (keine Kreditkarten).

Im Kantonsamtsblatt vom 24. März 2011 und auf der Webseite des Amtes für Jagd und Fischerei www.jagd-fischerei.gr.ch sind für die einzelnen Fischereibezirke Ausgabeorte, Termine sowie die Voraussetzungen für den Patentbezug publiziert. Wenn Drittpersonen Patente für Personen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden beziehen möchten, müssen sie eine persönliche Wohnsitzbestätigung desselben mitbringen. Solche Formulare können von der Webseite des Amts für Jagd und Fischerei herunter geladen werden.

Mit Petriheil!


Gremium: Amt für Jagd und Fischerei
Quelle: dt Amt für Jagd und Fischerei
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